Befristeten Mietvertrag kündigen, schnellstens ?

19. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
J. Sch.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeten Mietvertrag kündigen, schnellstens ?

Guten Tag,
ich habe einige Fragen zu meinem Mietvertrag und zwar ist dieser befristet bis 1.9.2015, nun ist aber die Situation im Haus mehr als unangemessen und ich möchte gerne ausziehen, eine andere Wohnung hätte ich bereits in Aussicht, wie kann ich denn nun kündigen?
und muss ich bis 2015 Miete zahlen? Zudem funktioniert die Heizung nicht richtig, wovon der Vermieter bereits seit letztem Jahr weiß und nichts unternimmt, zudem sind in meinem Mietvertrag kosten (Nebenkosten) aufgeführt dessen Leistung ich nicht einmal beziehe, wie z.B. den Hausmeister, welcher nicht für meine Wohnung zuständig ist.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1364x hilfreich)

Ein befristeter Mietvertrag (gegenseitiger Kündigungsverzicht, richtig?) wäre nur kündbar, wenn dieser Vertrag sachliche Fehler enthalten würde. Deshalb bitte den genauen Wortlaut einstellen, oder scannen, fotografieren und hochladen.

Vorab kannst du dich hier informieren: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=469

Die von dir vorgeschobenen Gründe taugen mit Sicherheit nicht für eine außerordentliche Kündigung, bestenfalls für eine Mietminderung.

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 424x hilfreich)

Inwiefern der befristete Mietvertrag nun als gegenseitiger Kündigungsverzicht oder als qualifizierter Zeitmietvertrag vereinbart wurde, in beiden Fällen betrifft das nicht das ausserordentliche Kündigungsrecht.

quote:

Zudem funktioniert die Heizung nicht richtig, wovon der Vermieter bereits seit letztem Jahr weiß und nichts unternimmt,

Diese Aussage kann man natürlich verschieden interpretieren.
Seit letztem Jahr hast Du keine Heizung und nimmst das hin?
Man muss die Mängel schriftlich anzeigen und dem Vermieter eine Frist setzten. Hast Du das getan?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#3
 Von 
HaMartens
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Schau mal was im Mietvertrag über Untervermietung steht. Möglicherweise kannst du die Whg untervermieten bzw. dem Vermieter einen Untervermieter vorschlagen, falls der nicht akzeptiert wird kannst du kündigen.
Aber wie bereits^ erwähnt wurde, am besten den ganzen Vertrag geschwärzt mal reinstellen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1364x hilfreich)

quote:
falls der nicht akzeptiert wird kannst du kündigen.


Es wäre sehr hilfreich, wenn du die Quelle dazu angeben würdest, denn mit Wunschdenken ist dem TE nicht geholfen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1959 Beiträge, 1525x hilfreich)

quote:
am besten den ganzen Vertrag geschwärzt mal reinstellen.


Bitte nur Namen, Adresse usw. schwärzen, nicht den ganzen Vertrag... :grins:

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