Befristeten Mietvertrag kündigen.

4. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Hefe1995
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeten Mietvertrag kündigen.

Hallo Liebe 123recht Mitglieder,

ich habe einen Mietvertag der dieses Jahr bis Anfang Oktober läuft. Nun habe ich aus Zeitdruck und Klausurenstress angenommen ich könnte dieses Jahr nicht ausziehen. Nun hat sich aber eine Gelegenheit geboten dieses Jahr auszuziehen, da meine Mitbewohnerin ebenfalls auszieht und ich bei der neuen Wohnung als Student über 100€ pro Monat sparen kann.

Folgende Paragraphen stehen im Mietvertrag:

§ 2 Mietdauer
1. Das Mietverhältnis beginnt am 1.10.2015
4. Vertrag mit fester Laufzeit (Zeitmietvertrag: 3 gesetzliche Möglichkeiten)
Der Vertrag wird auf die Dauer von 12 Monaten geschlossen und läuft am 30.9.2016 ab.
4.2 In zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so instandsetzen will, dass durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses die geplanten Maßnahmen, nämlich "grundlegende und umfangreiche Sanierung und Veränderungen in allen Räumen" erheblich erschwert werden.

Problem: Ich habe dem Vermieter ein Dokument unterschrieben auf dem eine Verlängerung des Vertrags bis Oktober 2017 beschrieben war.
Also es handelt sich dabei nicht um einen Mietvertrag, sondern um ein selbst geschriebenes Dokument in dem in etwa steht .. "hiermit wünsche ich,"name", eine Mietvertragsverlängerung für die Wohnung "Ort" bis Oktober 2017" zu verlängern .. Außerdem stand dort drin "und verzichte unwiderruflich zurückzutreten" und habe dieses unterschrieben.

Nun ist meine Frage: Kann ich trotzdem ausziehen, da ich ungern mit jemand fremdes zusammen wohnen würde und ein anderes Angebot habe, wo ich alleine wohnen könnte ?
Mir wäre wirklich super geholfen,
vielen Dank Hendrik

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9899 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat:
Ich habe dem Vermieter ein Dokument unterschrieben auf dem eine Verlängerung des Vertrags bis Oktober 2017 beschrieben war.

Wann hast du dieses Dokument unterschrieben und was steht da wortwörtlich drin? Hat der Vermieter dieses Dokument gefordert und auch unterschrieben?

Zum Hintergrund: Zeitmietverträge sind in Deutschland in der Regel nur unter den Voraussetzungen des § 575 BGB möglich. Bei dir wurde im Mietvertrag offensichtlich der Wortlaut des BGB abgetippt. Das ist meines Wissens nach nicht ausreichend. Es gibt einige Ausnahmen in § 549 BGB bei denen ein sogenannter unqualifizierter Zeitmietvertrag (also einer ohne ausreichende Begründung) dennoch gültig ist.

PS: Der BGH hat entschieden, dass bei Studenten ein 2 jähriger Kündigungsausschluss unwirksam ist, weil diese flexibel sein müssen. Man muss sich also zusätzlich mal die Gesamtlaufzeit der Vereinbarungen anschauen. Allein desshalb könnte das ganze schon unwirksam sein.

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#2
 Von 
Hefe1995
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also den Wortlaut habe ich am Wochenende unterschrieben, also vor weniger als 1 Woche.
Den exakten Wortlaut kann ich leider nicht wiedergeben, aber ich und der Vermieter haben unterschrieben.
Wiegesagt stand in etwa da "Hiermit wünsche ich, hier Name, um eine Mietvertragsverlängerung für die Wohnung, hier Straße und Ort, unwiderruflich zu verlängern" .. Hier Name, Unterschrift und Datum.

Ehrlich gesagt würde mir das auch etwas lang vorkommen, weil ich dann über 1 Jahr nichts ausziehen könnte.

mfg Hendrik

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9899 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Hefe1995):
Also den Wortlaut habe ich am Wochenende unterschrieben, also vor weniger als 1 Woche.
Den exakten Wortlaut kann ich leider nicht wiedergeben, aber ich und der Vermieter haben unterschrieben.

Du hast keine Kopie behalten? Entschuldigung, aber das war vorsichtig formuliert ziemlich blöd. Hier wird dir niemand helfen können, ohne zu wissen, was du da genau unterschrieben hast.

Du kannst beim Vermieter freundlich nachfragen, ob er dir eine Kopie des Schreibens per Mail senden könnte. Wobei ich nicht weiß, ob dieser dazu verpflichtet ist. Ich vermute aber mal, dass der Vermieter selber weiß, dass seine Mietvertragskonstruktion rechtlich einige Tücken hat. Und dann wird er sich hüten, dir irgendwelche Argumente in die Hand zu geben.

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#4
 Von 
Hefe1995
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja hab ich mir schon gedacht, bin leider ziemlich im Stress .. Ich hab eine Kopier verlangt und er meinte das machen wir alles , wenn der neue Vertrag aufgesetzt wird.
Ist wahrscheinlich nicht rechtlich, wenn ich einfach nicht unterschreibe , beziehungsweise keinen neuen Vertrag will?

Mfg hendrik

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9899 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Hefe1995):
Ist wahrscheinlich nicht rechtlich, wenn ich einfach nicht unterschreibe , beziehungsweise keinen neuen Vertrag will?

Antwort:
Zitat (von cauchy):
Hier wird dir niemand helfen können, ohne zu wissen, was du da genau unterschrieben hast.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat:
Nun ist meine Frage: Kann ich trotzdem ausziehen, da ich ungern mit jemand fremdes zusammen wohnen würde und ein anderes Angebot habe, wo ich alleine wohnen könnte ?

Selbstverständlich kannst Du jederzeit ausziehen. Da kann dich keiner dran hindern.
Da einen das aber nicht von den Mietzahlungen entbindet, sollte man das gut überlegen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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