Befristeten Untermietvertrag korrekt gestalten

27. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
perikarp
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)
Befristeten Untermietvertrag korrekt gestalten

Hallo allerseits,
meine Frage bezieht sich auf die korrekte Gestaltung eines befristeten Untermietvertrages und zwar in folgender Situation:
Person A ist Hauptmieter einer Einzimmerwohnung. Untermiete ist mit Zustimmung des Vermieters gestattet. Person A möchte die Wohnung für den Zeitraum von einem Monat an Person B untervermieten und bekommt hierzu vom Vermieter die Erlaubnis. Die Frage ist nun, wie man im Mietvertrag die Befristung korrekt vermerkt, sodass die Person B gegenüber der Person A keinerlei Ansprüche auf Verlängerung des Vertrages stellen kann.
Danke!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Hallo,
hier gibt es keine Rechtsberatung sondern nur Laienmeinungen.
Du findest hier aber auch die Rubrik "Frag einen Anwalt"

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zur Wirksamkeit einer Befristung muss es eine der möglichen Begründungen geben.
Dazu ist nichts zu lesen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
perikarp
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für den Hinweis, aber ich habe hier nicht um eine verbindliche Rechtsberatung gebeten, sondern lediglich eine Frage gestellt. Vielleicht gibt es hier jemanden, der/die einen Hinweis auf entsprechende Gesetzestexte oder Artikel parat hat oder selbst Erfahrungen damit hatte.

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

[link=https://dejure.org/gesetze/BGB/575.html]BGB § 575 [/link]

Einen der 3 da genannten Befristungsgründe, in Frage kommt für dich Eigenbedarf nehme ich mal an, mußt Du im Vertrag angeben und natürlich die genaue Mietzeit.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Bei nur einem Monat Mietdauer kann es sich auch um eine Überlassung zum vorübergehenden Gebrauch handeln. Dann muss der Grund dafür aber in der Person des Untermieters liegen.

Ohne zulässige Begründung ist eine Befristung auf einen Monat jedoch nicht zulässig.

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#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Ich bin von den Schreibern überrascht...

An TS:
1.: Bleibt die Wohnung möbliert?
2.: Bleibst du in dem einen Monat auch Wohnen?

Falls beides auf ja ist, dann ist die Kündigungsfrist 2 Wochen vor Monatsende.

VG

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