Befristeter Mietvertrag: Mieter zieht nicht aus!

9. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
binationale-familie
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)
Befristeter Mietvertrag: Mieter zieht nicht aus!

Hallo,

wenn ein Vermieter einen befristeten Mietvertrag abgesachlossen hat und der Mieter nach Ablauf des Vertrages weder die Miete weiterbezahlt noch auszieht, was kann der Vermieter dann gegen den Mieter tun? Kann auch vorläufiger Rechtsschutz in Betracht kommen?

Hoffe auf Hilfe.

Viele Grüße aus Berlin von der "binationalen Familie"

-- Editiert von binationale-familie am 09.07.2006 21:14:15

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Am besten gleich zum RA und Räumungsklage anstreben. Eine Rechtsschutzversicherung greift nur, wenn sie entspr. vor Schadenseintritt abgeschlossen wurde.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
binationale-familie
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Ok, ich dachte die Räumungsklage funktioniert nur, wenn die wirksame Kündigung streitig ist. Vielen Dank für die Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

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