Befristeter Mietvertrag... Nachmieter zahlt nicht

5. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
indy500
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Mietvertrag... Nachmieter zahlt nicht

Hallo,

Folgender Sachverhalt: Ich hatte einen befristeten Mietvertrag übernommen. Nach einem Jahr bin ich aus beruflichen Gründen umgezogen, und habe für die Wohnung und den Vertrag einen Nachmieter gesucht, den der Vermieter auch akzeptiert hat. Der hat dann einen Vertrag unterschrieben, in dem er den befristeten Vertrag übernommen hat. So weit dachte ich ich bin aus der Sache raus. Eine Kündigung hatte ich nicht geschrieben, da ein Befristeter Vertrag ja gar nicht gekündigt werden kann.

Nun (2-3 Monate später) schreibt mir der Vermieter, dass der neue Nachmieter nichts zahlt und auch keinen Job hat, wie er dem Vermieter bei der Unterzeichnung versichert hat. Dazu hat er vielleicht auch eine Unterschrift gefälscht. Jetzt will der Vermieter den Vertrag mit dem Nachmieter anfechten und meint der ist danach ungültig, und somit läuft der Vertrag mit mir weiter, zumal ich ja auch gar keine Kündigung eingereicht habe.

Ich kann nur hoffen, dass die Weitervermietung, bzw. die gewollte Weitervermietung ein Anzeichen für eine stillschweigende Auflösung meines Mietverhältnisses ist. Ansonsten habe ich wohl extrem schlechte Karten. Ich bin für jeden Tipp dankbar.

Gruss,
Jonas

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

dem Anschein nach wurde Dein Mietvertrag in gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben, da ja ein neuer geschlossen wurde. Damit geht Dich das Ganze ncihts mehr an.
Hast Du eine Kopie, daß der Nachmieter den Vertrag übernimmt ?


Gruß

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#2
 Von 
indy500
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Michael,

Deine Antwort gibt mir Mut :)

Eine Kopie habe ich nicht, allerdings könnte ich mir die wahrscheinlich vom Nachmieter besorgen.
In dem Nachmietvertrag steht drin, dass der Nachmieter alle Rechte und Pflichten des befristeten Vertrag von mir übernimmt. Aber wenn der nun nachträglich ungültig gemacht wird...

Ich kann ja im Moment auch gar nichts machen, da der Andere ja noch offiziell Mieter ist. Wenn das sich jetzt zum Beispiel noch ein halbes Jahr hinzieht, bin ich schliesslich für den gesamten Zeitraum rückwirkend haftbar?!? Das kann doch bitte, bitte nicht wahr sein :(

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#3
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

eine Auflösung des Mietvertrages findet schon statt wenn die Schlüssel der Wohnung abgegeben wird. Somit hat Du nicht zu befürchten.

Grüße

tomtom

-----------------
"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

@tomtom

Das ist nicht richtig. Ein Mietvertrag endet mit der Kündigung oder beim Zeitmietvertrag mit Ablauf des Mietvertrages.

Außerdem kann auch ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen werden. Die Schlüsselübergabe führt jedoch nicht zur Beendigung eines Mietvertrages.

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#5
 Von 
indy500
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach Rücksprache mit einem Anwalt endet das Mietverhältnis zu dem Zeitpunkt der Unterzeichnung eines neues Vertrages... auch ohne Kündigung. Das dieser nachträglich ungültig gemacht wird, ändert nicht den Sachverhalt.

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