Befristeter Mietvertrag (Untermiete)

1. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
SACHSEN_MIETER
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Mietvertrag (Untermiete)

Hallo,

ich habe einen befristeten Mietvertrag zur Untermiete als Mieter abgeschlossen!

- Hauptvermieter: Hauseigentümer, Untervermieter: Entfernter Bekannter, Mieter: Wir
- Befristeter Untermietvertrag für 12 Monate wegen Auslandsaufenthalt
- Im Mietvertrag auch alles so vereinbart und hinterlegt
- ABER: Sonderpassus ausgemacht - ich darf binnen 6 Wochen zum Monatsende kündigen

Die Textzeile im Mietvertrag lautet:

§ 8 Kündigung

Der Mieter hat eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende.


Es gab auch keine andere Stelle im Vertrag wo ein Kündigungsabschluss vereinbart wurde!
Nur: 1 Jahr - und eben "im Interesse unsererseits" die Kündigungsfrist binnen 6 Wochen!


Ein befreundeter Jurist (zwar Gewerberecht) sagte mir ohne Gewähr:

Ein befristeter Mietvertrag mit widersprüchlichen Inhalten - vor allem zu Fristen, Dauer und Gründen - ist als unbefristeter Mietvertrag zu sehen! Heisst - dadurch würden die drei Monate Kündigungsfrist per Rechtssprechung also als erstes ziehen - da aber hier eine Sonderkündigungsfrist seitens des Vermieters eingebaut wurde (warum auch immer) - gilt dann diese, weil gesondert vereinbart! Für die Inhalte des Vertrags und deren Richtigkeit ist im Zweifel immer der Vermieter zuständig!

Ich wollte aber eure Meinung dazu hören...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von SACHSEN_MIETER):
Ich wollte aber eure Meinung dazu hören...

Ich bin kein Jurist. Ich sehe keinen Widerspruch. Was soll sich denn widersprechen? Man kann doch durchaus in einem Zeitmietvertrag für den Mieter ein Kündigungsrecht einräumen. Das wäre ja eine Änderung der gesetzlichen Regelung zu Gunsten des Mieters. Warum soll das denn problematisch sein?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Ich sehe auch keinen Widerspruch
1) Der Mietvertrag ist befristet - endet also zum vereinbarten Termin, ohne dass es dazu einer Kündigung bedarf.
2) Zusätzlich räumt der Vermieter dem Mieter noch ein, den Vertrag schon vorher unter Einhaltung einer besonders vereinbarten kurzen Kündigungsfrist zu beenden.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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