Hallo Freunde der Paragraphen!
Folgende Sachlage:
Ich habe während des Praktikum ein Zimmer (8qm) angemietet, befristet für den Zeitraum 01.10.2007 - 31.01.2008
Miete pro Monat 250,- (steht auch so im Mietvertrag)
Es sind noch 2 Mitmieter in der Whg, mit jeweils einem eigenen Zimmer. Wobei eines der Zimmer immer nur kurz zwischen durch vermietet war.
Soweit so gut.
Jetzt ziehe ich Ende des Monats wie geplant aus, Termin ist auch schon mit dem Vermieter abgesprochen. Plötzlich will der Vermieter aber noch eine Nebenkostenabrechnung machen (warscheinlich um zusätlich Kohle abzugreifen).
1) bei einer Miete lt. Mietvertrag 250,- (von Nebenkosten steht überhaupt nichts im Vertrag.) kann er doch nicht einfach eine Rechnung aufmachen oder?
2) Ich habe keinen Zugang zu den Zählern (Wasser, Strom, etc sind verschlossen und nur dem Vermieter zugänglich), es wurden zu keinem Zeitpunkt Zählerstände notiert oder mitgeteilt.
3) Vermieter hat 2 Gefriertruhen in der Gemeinschaftsküche der Whg stehen, eine ist min. 25 Jahre alt und beide sind riesig). Ausserdem steht seine Waschmaschine in unserem Bad, jeden Samstag wäscht der Vermieter dort min. 3 Maschinen, was unter der Woche ist, kann ich nicht beurteilen da ich da ja auf arbeit bin.
Kann mir jemand ein paar §, Urteilen oder Argumente nennen wie ich den Vermieter davon überzeugen kann das ich im Recht bin.
Bis wann muss mir der Vermieter eigentlich die Kaution erstatten (vorausgesetzt es gibt nichts zu bemänglen)?
Befristeter Mietvertrag!
24. Januar 2008
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Frage vom 24. Januar 2008 | 16:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Mietvertrag!
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#1
Antwort vom 24. Januar 2008 | 20:38
Von
Status: Student (2977 Beiträge, 838x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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