Einen wunderschönen guten Tag. Ich habe zwei Fragen zu meinem Mietvertrag und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Und zwar: In meinem Mietvertrag steht, dass das Mietverhältnis vorerst begrenzt ist. Genauer Wortlaut:
"Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2019 und ist begrenzt auf vorerst ein Jahr nach Ausstellung. Sollte nicht 3 Monate vor Ablauf am 01.07.2020 eine Kündigung in schriftlicher Form vorliegen, verlängert sich der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit. Für reguläre sowie außerordentliche und fristlose Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften. "
Soweit ich weiß, bedarf es für eine Befristung eine Begründung. Aber ist es denn überhaupt ein befristeter Mietvertrag, wenn sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn niemand kündigt? Mein Vermieter
hat bei Beginn gesagt, dass er dann auch das Recht hat, mir zu kündigen, falls es durch irgendeinen Grund "nicht passt". Angenommen diese Befristung ist gültig, darf er mir dann überhaupt kündigen oder nur ich?
Frage Nr.2
"Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten für Kleinreperaturen selbst zu tragen. Schönheitsreparaturen hat der Mieter auf eigene Kosten bei Bedarf fachgerecht ausführen zu lassen, mindestens aber für Küche und Nasszellen alle drei Jahre, Wohn- und sonstige Räume alle fünf Jahre, bei Auszug hat er zeitanteilig Kosten zu übernehmen."
Unter "Nutzung der Räume" steht noch folgendes :
"Zieht der Mieter aus, muss er die Räume besenrein und in rauhfaser-weiß gestrichen übergeben werden."
Und unter sonstige Vereinbarungen steht noch: "Die Wohnung muss gereinigt, renoviert und gestrichen übergeben werden. "
Ist diese Klausel wirksam? Ich bedanke mich im voraus für Antworten. MfG Melanie
Befristeter Mietvertrag und Schönheitsreperaturklausel
28. November 2019
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Frage vom 28. November 2019 | 13:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Mietvertrag und Schönheitsreperaturklausel
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#1
Antwort vom 28. November 2019 | 14:07
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
ZitatSoweit ich weiß, bedarf es für eine Befristung eine Begründung. :
Ja, die Klausel ist so unwirksam..... Somit ist diese Frage:
ZitatAber ist es denn überhaupt ein befristeter Mietvertrag, wenn sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn niemand kündigt? :
unerheblich.....
ZitatAngenommen diese Befristung ist gültig, darf er mir dann überhaupt kündigen oder nur ich? :
Normalerweise kann sich hier nur der Vermieter "verschlechtern", nicht der Mieter.
Zitat"Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten für Kleinreperaturen selbst zu tragen. Schönheitsreparaturen hat der Mieter auf eigene Kosten bei Bedarf fachgerecht ausführen zu lassen, :mindestens[/color] aber für Küche und Nasszellen alle drei Jahre, Wohn- und sonstige Räume alle fünf Jahre, bei Auszug hat er zeitanteilig Kosten zu übernehmen."
Starre Vorgabe ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung = unwirksam
ZitatUnd unter sonstige Vereinbarungen steht noch: "Die Wohnung muss gereinigt, renoviert und gestrichen übergeben werden. " :
Ist diese Klausel wirksam?
Wenn diese Klausel nicht aus irgendeinen Grund individuell ausgehandelt wurde, ist sie nicht wirksam.
Allem Anschein nach handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag, den der Mieter jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen kann. Die Wohnung kann besenrein wieder zurückgegeben werden. (Wenn nicht in zu knalligen Farben gestrichen wurde, dann kann ein Schadenersatz für den Vermieter im Raume stehen)
-- Editiert von philosoph32 am 28.11.2019 14:08
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