Befristeter Mietvertrag wird nicht ausgehändigt

1. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Pladde
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)
Befristeter Mietvertrag wird nicht ausgehändigt

Hallo,

ich habe schon viel nachgelesen und bin trotzdem irgendwie nicht weiter gekommen.

Ich habe zum 01.04. eine Wohnung bezogen. Im März wurde der Mietvertrag mit Befristung geschlossen. Die Befristung war ein abgesprochener Vorwand, da der VM Sorge hatte, dass ich die Miete nicht zahlen könne (Insolvenz, Alleinerziehend usw.). Sollte ich die Miete stets rechtzeitig in voller Höhe bezahlen, würde die Befristung wegfallen. Als Grund im Mietvertrag stand, dass nach einem Jahr die Nichte des VM die Wohnung nutzen möchte. Mündlich haben wir uns bereits auf ein unbefristetes Mietverhältnis geeinigt.

Schwierig ist es jedoch, vom VM irgend etwas schriftlich zu bekommen. Ich habe bis heute keinen Mietvertrag von ihm bekommen, den wollte er mir dann nach dem Einzug geben. Das ist jetzt 7 Monate her und ich habe noch immer keinen von ihm unterschriebenen Vertrag bekommen, obwohl ich bereits mehrfach nachgefragt habe. Ich habe den jedoch bereits unterschrieben vor Einzug. Offensichtlich hat er das Vertragsangebot angenommen, schließlich hat er mir die Schlüssel damals ausgehändigt und ich wohne wie gesagt bereits seit 7 Monaten hier.

Meine Frage: Eine Befristung bedarf ja immer der Schriftform. Wenn ich nach 7 Monaten noch immer keine schriftliche Vertragsannahme von dem VM habe, ist der Vertrag dann unbefristet? Ist das wie ein mündlicher Vertrag zu werten? Oder kann er den einfach jederzeit unterschreiben und mir in den Briefkasten werfen, sodass er komplett gültig ist? Ich habe im Netz nur Fälle gefunden, wo es generell keinen Mietvertrag gab, nicht wo eine Vertragspartei unterschreibt aber die andere nicht, darum frage ich mal hier die "Experten" ;)

LG,
Pladde

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Du hast den Mietvertrag damals unterschrieben?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Du hast den Mietvertrag damals unterschrieben?


Die einzig relevante Frage auf deren Antwort man die Sachlage erst einmal richtig beurteilen kann.

-- Editiert von AltesHaus am 01.11.2018 15:02

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pladde
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Pladde):
Ich habe den jedoch bereits unterschrieben vor Einzug.


Ich ja, er nicht

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Pladde):
Ich ja, er nicht


Ja dann, .... wurde im MV auch erwähnt warum die Befristung erfolgt?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pladde
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja, weil dann die Nichte angeblich einziehen möchte. Zu der er allerdings seit mindestens 5 Jahren keinen Kontakt hat und sie sich hassen, sie wird auf keinen Fall hier einziehen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Pladde):
Zu der er allerdings seit mindestens 5 Jahren keinen Kontakt hat und sie sich hassen, sie wird auf keinen Fall hier einziehen.


Das spielt jetzt erst mal keine Rolle. Sie wollen ja die Befristung aufhebeln ... da müssen Sie sehr diplomatisch vorgehen. Als erstes würde ich den VM höflich schriftlich bitten den MV nun auszuhändigen und mitzuteilen, ob die Befristung aufrecht erhalten wird.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Eventuell sollte man auch erstmal garnichts machen?

Wenn die Befristung abläuft und man weiter dort wohnt ohne das der Vermieter einschreitet, dürfte sich das mit der Befristung erledigt haben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

eine fehlende Unterschrift bedeutet noch nicht , dass kein Vertrag geschlossen wurde.
Der Vertragsinhalt zählt!

Außerdem hat er ihn ja vielleicht unterschrieben. Wenn er dich nach 12 Monaten los werden will, wird er ihn schon hervorzaubern.

Allerdings wenn der Grund der Befristung wegfällt, dann wird aus dem Vertrag ein unbefristeter
Er müßte also seine Hassnichte einziehen lassen, wenn nicht, dann kannst du auf Schadensersatz klagen.

Warum er dir den Vertrag vorenthält, kann ich ehrlich gesagt nicht verstehen, noch verstehe ich so ganz dein "Problem"

Ich würde auch eher gar nix sagen, akzeptiert er über den 12. Monat hinaus deine Mietzahlung, ist eh stillschweigend ein unbefristetes Mietverhältnis entstanden.


-- Editiert von der_böse_Vermieter am 01.11.2018 22:37

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Warum er dir den Vertrag vorenthält, kann ich ehrlich gesagt nicht verstehen,

Naja, wenn die den Wortlaut der Klausel nicht prüfen kann, weis man nicht ob sie gültig ist oder nicht...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Wenn er sich an den Wortlaut erinnern kann schon.
Ich gehe mal davon aus, dass sich der TE da noch ziemlich genau erinnern kann.

Dass der VM seine Nichte da einziehen lassen will, reicht schon mal nicht
Es muß auch erklärt werden, warum.
Halt wie bei der Eigenbedarfskündigung

Nach Ablauf der 12 Monate im Streitfall, wird er den Vertrag eh nochmal vorgelegt bekommen. Ist der Vertrag verschwunden..... Der Vermieter trägt die Beweislast...

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 01.11.2018 23:26

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Pladde
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)

Sorry dass ich mich so spät melde, hier waren alle krank.

Ich kann aber ja wohl schlecht einfach "auf gut Glück" mir keine Wohnung suchen und einfach weiter Miete bezahlen. Ist die Wohnung nicht wie bei einem befristetem Arbeitsvertrag nicht theoretisch schon gekündigt?

Ich mache "Tamtam" weil ich für eine andere Sache für Prozesskosten den Mietvertrag brauche um meine Wohnkosten nachzuweisen - und ich einfach das Problem nicht verstehe, mir den MV auszuhändigen. Und da kam die Frage in mir auf, wie lange der für so etwas Zeit hat und ob es rechtliche Konsequenzen hat - zb dass der MV automatisch unbefristet ist weil ich nichts schriftlich habe.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Pladde):
Ich mache "Tamtam" weil ich für eine andere Sache für Prozesskosten den Mietvertrag brauche um meine Wohnkosten nachzuweisen
Wohnkosten können Sie auch nachweisen durch Mietzahlung (Vorlage Kontoauszüge) und mitteilen, dass lediglich ein mündl. MV vereinbart wurde.

-- Editiert von Moderator am 06.11.2018 20:17

3x Hilfreiche Antwort

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