Befristeter Untermietvertrag / Merkwürdige Meldesituation / Mietpreiserhöhung

11. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
meistermieter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Untermietvertrag / Merkwürdige Meldesituation / Mietpreiserhöhung

Hallo zusammen,

zunächst möchte ich anmerken, dass ich ganz neu in diesem Forum unterwegs bin und ich trotz einiger Suche noch keinen Beitrag gefunden habe, der meine "Problemchen" beantwortet. Sollte es diesen schon geben, so verzeiht mir bitte und weist mich darauf hin. :)

Nun zu meiner Situation:

Ich lebe seit September 2021 - also etwas mehr als 8 Monaten - in einer (möbilierten) 3er WG. Mein Untermietvertrag wurde letztes Jahr zunächst befristet auf 6 Monate (also bis Ende Februar) und dann erneut befristet auf 3 Monate (also bis Ende Mai) abgeschlossen bzw. verlängert. Für die Befristung ist im Untermietvertrag kein Grund aufgeführt, demnach meine Recherche ergeben hat, dass dieser rechtlich wie ein unbefristeter Vertrag anzusehen ist. Stimmt das? (Frage 1). Oder habe ich mit der Unterzeichnung der Verlängerung (im Grunde ein neuer Untermietvertrag) quasi einer Befristung zugestimmt? (Frage 2)

Weiterhin kommt mir die Situation um meine Vermieterin etwas komisch vor: Eigentümerin der Wohnung ist ihre Mutter (A), ich gehe davon aus, dass zwischen der Mutter (A) und meiner Vermieterin (B) der Hauptmietvertrag besteht. Meine Vermieterin (B) vermietet die Wohnung ausdrücklich unter. Komisch ist jedoch, dass sie selbst in der Wohnung gemeldet ist, jedoch nicht hier wohnt. Die Wohnung besteht aus 3 Zimmern, welche an 3 Untervermieter vermietet sind. Macht sie sich damit strafbar bzw. ändert ihre Anmeldung an meiner Adresse die Situation um Frage 1 bzw. 2? (Frage 3)

Gerne würde ich noch länger in der WG wohnen, allerdings wurde mir jetzt (per WhatsApp) angekündigt, dass bei einer weiteren "Verlängerung" (= neuer Untermietvertrag), die Miete um 20€ steigen würde, da sie die höheren Energiekosten angeblich umlegen müsse. Wenn ich bei Frage 1 richtig liege, somit mein erster Mietvertrag schon als unbefristet angesehen werden müsste, dann müsste eine Mieterhöhung ja wohl schriftlich per Post mitgeteilt werden, richtig? (Frage 4)

Frage 5 ist etwas generisch, ich möchte sie trotzdem stellen: Wie würdet ihr in meiner Situation handeln? Gerne würde ich noch etwas länger hier wohnen und natürlich möchte ich nicht unbedingt etwas eskalieren, jedoch kommt mir die Mieterhöhung schon etwas unverhältnismäßig vor, da die Wohnung grundsätzlich schon sehr überteuert ist.

Vielen vielen Dank :)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)

Steht im Mietvertrag irgendwas von Studentenwohnheim oder vorrübergehender Gebrauch?

Ich glaube zwar nicht, dass so etwas hier wirklich vorliegt. Das das wäre Einzelfälle, bei denen man bezüglich eines Zeitmietvertrages aufpassen müsste. Als Beispiel: Ein Hotel darf und wird selbstverständlich unbegründete Zeitmieverträge anbieten dürfen. Das fällt unter vorrübergehender Gebrauch und da sind unbegründete Zeitmietverträge möglich. Daher die Nachfrage.

Zitat (von meistermieter):
komisch ist jedoch, dass sie selbst in der Wohnung gemeldet ist, jedoch nicht hier wohnt.
Möglicherweise möchte sie dadurch mietrechtliche Vorteile erhalten. Wenn der Vermieter mit in der Wohnung wohnt, kann er z.B. unbegründet kündigen. Allerdings reicht dazu natürlich nicht aus, dass der Vermieter dort gemeldet ist. Er muss auch wirklich da wohnen. Wenn jedes der Zimmer untervermietet ist, dann bringt dem Vermieter die Anmeldung in der Wohnung mietrechtlich keinerlei Vorteile.

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#2
 Von 
meistermieter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Steht im Mietvertrag irgendwas von Studentenwohnheim oder vorrübergehender Gebrauch?


Nein. Aber vielen Dank für diesen Hinweis!

Zitat (von cauchy):
Möglicherweise möchte sie dadurch mietrechtliche Vorteile erhalten. Wenn der Vermieter mit in der Wohnung wohnt, kann er z.B. unbegründet kündigen. Allerdings reicht dazu natürlich nicht aus, dass der Vermieter dort gemeldet ist. Er muss auch wirklich da wohnen. Wenn jedes der Zimmer untervermietet ist, dann bringt dem Vermieter die Anmeldung in der Wohnung mietrechtlich keinerlei Vorteile.


Das sie dadurch mietrechtliche Vorteile erhalten möchte, ist auch meine Vermutung. Jedoch bin ich etwas ratlos, ob ich ihr bei einer möglichen Diskussion um eine Verlängerung diese "Anschuldigung" an den Kopf werfe. Weiterhin war eins der Zimmer für eine gewisse Zeit (ich glaube 1 oder 2 Monate) nicht vermietet. Somit weiß ich nicht, wie man ihr "Nichtwohnen" dort nachweisen könnte...

-- Editiert von meistermieter am 11.05.2022 17:44

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)

Dann sehe ich zumindest nichts, was gegen eine Anwendung von § 575 BGB sprechen würde. Das sollte also eigentlich ein unbefristeter Mietvertrag sein. Ob der einmal neu abgeschlossen oder verlängert wurde, ist unerheblich. Bei der Kündigungsfrist zählt nur der Zeitraum ab Übergabe der Mietsache an den Mieter.

Die Anmeldung in der Wohnung würde ich nicht thematisieren. Das bringt dir nichts außer böses Blut. Sollte die Vermieterin wirklich versuchen damit zu argumentieren, dann kannst du das immernoch zurückweisen. Es ist übrigens egal, ob die Vermieterin irgendwann mal da gewohnt hat. Relevant ist der Zeitpunkt, an dem sie diesen Status z.B. für eine unbegründete Kündigung oder eine kürzere Kündigungsfrist verwenden will. Unabhängig davon muss sie beweisen nicht du.

Zur letzten Frage äußere ich mich nicht. Ich kann nicht einschätzen, wie wichtig das Zimmer für dich ist, wie teuer es bereits ist und was die Vermieterin im Zweifel für Optionen hat. Bringt ja nichts, wenn dann eine Eigenbedarfskündigung oder eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete kommt. Ob das dann gültig wäre, ist eine andere Frage. Stress wäre auf jeden Fall garantiert. Andererseits stimme ich dir zu, dass der Mieter nicht jeden Mist schlucken muss.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von meistermieter):
Gerne würde ich noch länger in der WG wohnen,
Nur dazu:
20,- mehr pro Monat für ein möbliertes WG-Zimmer aus der Begründung der gestiegenen Energiepreise würde ich gern zahlen, wenn ich dort länger wohnen wollen würde.
Ich würde die B fragen, ob sie den Vertrag nochmal verlängert, sonst macht eine Erhöhung um was auch immer keinen Sinn.
Was sagt denn der Untermietvertrag zu den Kosten? Pauschalmiete X €?

Zitat (von meistermieter):
Das sie dadurch mietrechtliche Vorteile erhalten möchte, ist auch meine Vermutung
Das dürfte auf der Hand liegen. Die Wohnung gehört der A, deren Tochter B vermietet diese unter und muss der A vermutlich keine Miete zahlen.
Das ist nichts Seltenes.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
meistermieter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was sagt denn der Untermietvertrag zu den Kosten? Pauschalmiete X €?


Ja es gibt einen monatlichen Gesamtbetrag, in welchem "alle vom Hauptmieter zu zahlenden Nebenkosten enthalten sind"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von meistermieter):
Für die Befristung ist im Untermietvertrag kein Grund aufgeführt, demnach meine Recherche ergeben hat, dass dieser rechtlich wie ein unbefristeter Vertrag anzusehen ist. Stimmt das? (Frage 1).

In der Regel ja.



Zitat (von meistermieter):
Oder habe ich mit der Unterzeichnung der Verlängerung (im Grunde ein neuer Untermietvertrag) quasi einer Befristung zugestimmt? (Frage 2)

Vermutlich nicht.


Relevant ist n beiden Fällen der Wortlaut der sich in den vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen findet.



Zitat (von meistermieter):
ob ich ihr bei einer möglichen Diskussion um eine Verlängerung

Wenn ein unbefristeter Vertrag vorliegen sollte, frage ich mich "Welche Diskussion?".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von Anami):
20,- mehr pro Monat für ein möbliertes WG-Zimmer aus der Begründung der gestiegenen Energiepreise würde ich gern zahlen, wenn ich dort länger wohnen wollen würde.
Deine persönliche Spendenbereitschaft ist für die Rechtslage irrelevant. Zudem nerven mich diese (nicht nur hier im Forum) pauschal geäußerten Begründungen für Preiserhöhungen.

Ich bezweifle nicht, dass die Vermieterin höhere Nebenkosten haben wird. Rechtlich gesehen ist eine Erhöhung einer Pauschalmiete aufgrund gestiegener Nebenkosten sehr aufwändig. Es macht vielleicht keinen Sinn, von der Vermieterin eine rechtlich bis ins letzte Detail korrekt begründete Erhöhung einzufordern. Aber ein bisschen mehr als "alles wird teurer" sollte es schon sein. Aus meiner Sicht wäre mindestens eine Aufschlüsselung fällig, wie groß der bisherige Anteil der Nebenkosten an der Bruttomiete war und um welchen Betrag sich diese erhöht haben.

Dann hat der Mieter auch eine Chance festzustellen, ob die Nettomiete überhaupt marktgerecht ist oder ob diese Vermutung
Zitat (von meistermieter):
da die Wohnung grundsätzlich schon sehr überteuert ist
zutrifft.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von meistermieter):
Das sie dadurch mietrechtliche Vorteile erhalten möchte, ist auch meine Vermutung

Das dürfte auf der Hand liegen. Die Wohnung gehört der A, deren Tochter B vermietet diese unter und muss der A vermutlich keine Miete zahlen.
Das ist nichts Seltenes.

Naja, Verstöße gegen das Meldegesetz mögen vorkommen, sind aber hoffentlich eher selten. Es geht bei diesem Teil der Frage ja nicht um die Frage der Weitervermietung sondern um die Frage, welche Auswirkungen eine fälschliche Anmeldung der Vermieterin in dieser Wohnung hat. Denn ganz offensichtlich hat die Vermieterin dort keinen Wohnsitz.

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