Hallo, meine Vermieterin hat den befristeten Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer am 30. Mai zum 15. Juni gekündigt. Ist so eine kurzfristige Kündigung rechtlich in Ordnung? Im Mietvertrag ist keine Kündigungsfrist angegeben, sondern es wird nur auf gültige gesetzliche Bestimmungen verwiesen. Bitte um Antworten!!!!
Befristeter Untermietvertrag gekündigt
5. Juni 2019
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Frage vom 5. Juni 2019 | 01:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Untermietvertrag gekündigt
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#1
Antwort vom 5. Juni 2019 | 03:10
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Eine so geringe Kündigungsfrist ist nicht wirksam. Sie müssen zum 15. Juni nicht ausziehen.
#2
Antwort vom 5. Juni 2019 | 08:18
Von
Status: Unbeschreiblich (47480 Beiträge, 16805x hilfreich)
Ein befristeter Mietvertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden, es sei denn die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung wurde ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart.
Abgesehen davon wäre die Kündigungsfrist ohnehin nicht eingehalten.
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#3
Antwort vom 5. Juni 2019 | 08:25
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Ein wirksam befristeter Mietvertrag kann ordentlich gar nicht gekündigt werden.
Davon abgesehen können Mietverträge nur zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
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