Befristeter Vertrag Kündigungsfrist

24. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
rina12345
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Vertrag Kündigungsfrist

Guten Tag,

ich wohne in einer Wohngemeinschaft und jeder hat seinen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter.
Der Mietvertrag ist auf ein Jahr befristet und wird dann jährlich verlängert.
Mein Mietvertrag wurde letztes Jahr September um ein weiteres Jahr verlängert. Jetzt werde ich aber im Sommer schon fertig mit meinem Studium und würde gerne früher ausziehen. Im Vertrag sind keine Kündigungsfristen festgehalten...

Wie sieht es bei einem befristeten Mietvertrag aus? M.M.n. müssten andere gesetzliche Kündigungsfristen gelten als bei einem unbefristeten Vertrag?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Rina

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Befristung mit Verlängerung ist seit 2001 nicht mehr zulässig.

Heißt der Vertrag ist unbefristet und kannst jeder Zeit mit der gesetzlichen, wenn nicht kürzer vereinbart, Frist kündigen.

Aktuell bis 4.6. zum 31.8.2018.

Achtung Ausnahme, es handelt sich um Wohnraum in einem Studentenwohnheim oder ähnlichem.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
rina12345
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Kann das Mietverhältnis früher beendet werden, da der Vertrag an sich nicht zulässig ist?

Des Weiteren hat der Vermieter die Mietkosten bei jeder Vertragsverlängerung um ca. 30€ p.P. erhöht, wobei die Warmmiete momentan bei 1520€ für ca. 80 qm liegt. Ist das rechtlich erlaubt, da der örtliche Mietspiegel weit drunter liegt?

Vielen Dank schon mal!

-- Editiert von rina12345 am 24.05.2018 10:49

-- Editiert von rina12345 am 24.05.2018 10:49

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von rina12345):
Kann das Mietverhältnis früher beendet werden, da der Vertrag an sich nicht zulässig ist?


Nein bzw. nur wenn der VM zustimmt.

Eine unzulässige Klausel macht ja nicht den ganzen Vertrag unwirksam.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

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