Befristung ohne Begründung -meist wird verlängert (Email)

2. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Bobo77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristung ohne Begründung -meist wird verlängert (Email)

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für ihre Mühe sich die Schilderung des folgenden Sachverhalts durchzulesen.

Es handelt sich in meinem Fall um ein Mietshaus mit ca. 4 Wohnungen oder mehr.
Eine der Wohnungen wird durch den Vermieter bewohnt.
Der Vermieter stellt allen Mietparteien zu Beginn immer nur einen Mietvertrag für 6 Monate aus.
In meinem Fall zum 01.01.2022 mit Ablauf 31.08.2022.

Nach Ablauf der ersten 6 Monaten wird für gewöhnlich der Mietvertrag alle 12 Monate auf Wunsch des Mieters und dem Einverständnis des Vermieters verlängert.
Ich habe eine Email des Vermieters, die auf diese Praxis hinweist und eindeutig bestätigt.

Der Mietvertrag beinhaltet zwar ein Ablaufdatum aber keine Begründung bezüglich der Befristung oder warum es sich nur um eine vorübergehende Wohnraumüberlassung handeln könnte.

Der Vermieter vermietet gerne an Azubis der Berufsschule im Ort (WhatsApps mit Vermieter und Screenshot Inserat). Diese sollten entsprechend einer gewöhnlichen Ausbildungsdauer mindestens 2 Jahre auf die Wohnung angewiesen sein. Auch sind Parteien schon seit über 2 Jahren im Haus und länger. Ich selbst bin im Ort angestellt mit einer Befristung auf 2 Jahre und bin hier gemeldet und habe auch vor hier dauerhaft zu bleiben. Mein Vormieter war auch Angestellter und bewohnte die Wohnung über 1,5 Jahre.

Mein Mietverhältnis wird nun nach den ersten 6 Monaten zum 01.09.2022 leider nicht verlängert. Es kam sporadisch zu kurzen Ruhestörung an den Wochenenden durch meine Person. Offiziell wurden diese jedoch nicht gemeldet oder dokumentiert oder Zeugen benannt. Nach einer Abmahnung vor über 4 Monaten kam es auch nicht mehr zu nennenswerten Vorfällen. Vor 6 Wochen wurde mir mitgeteilt, dass eine Verlängerung nicht in Frage kommt ich Termine für Besichtigungen bekannt geben soll. Das Inserat meiner Wohnung erfolgte vor einem Monat am 06.07.2022.

Ich zahle im Moment eine Warmmiete von 450 Euro. Im nun erfolgten Inserat für meine Wohnung beträgt die Miete jetzt ganze 550 Euro.
Ich habe hierzu Screenshots angefertigt.
Auch habe ich eine Besichtigung toleriert (WhatsApps mit dem Vermieter) um klar nachweisen zu können, dass ein Eigenbedarf nicht vorliegen kann und wohl auch sonst kein qualifizierter Grund zur Befristung meines Vertrags besteht. Ich habe die Personen, die die Wohnung besichtigten darüber aufgeklärt, dass ich nicht beabsichtige auszuziehen. Meinen Vermieter habe ich einen Auszug zu keinem Zeitpunkt zugesichert, sondern ihn darauf hingewiesen, dass ich keine Ersatzwohnung habe. Er ist überzeugt mich zwangsräumen zu können und hat mir auch schriftlich gedroht (WhatsApp nach der Besichtigung).

Da die angebliche Rechtmäßigkeit der Befristung vom Vermieter mit recht großer Vehemenz propagiert wird und die erwünschte Steigerung des Mietpreises im aktuellen Inserat erheblich ist (450->550), scheint es mir schwer denkbar, dass sich der Vermieter dennoch an die vorgeschriebenen Fristen zur Mietpreiserhöhung nach § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB hält. Seine verdrehte Rechtsauffassung lässt mich annehmen, dass er dokumentiert, vielfach und über Jahre Mietpreise erhöht hat ohne die erforderlichen Fristen zu beachten.
Für die Durchsetzung hat er wahrscheinlich die angebliche Befristung der Mietverhältnisse instrumentalisiert und hierüber Druck ausgeübt.
An dieser Stelle möchte ich fragen: "Wäre das Betrug und würde das verfolgt werden?". Ich bin hiervon nicht betroffen, aber wahrscheinlich ein großer Teil der anderen Mieter.

Ich kann keine andere Absicht des Vermieters für die Befristung erkennen, als den Mieter- und Kündigungsschutz außer Kraft zu setzen, eine Probezeit zu fingieren und das Mietverhältnis fast vollständig seiner Willkür zu unterwerfen und dies alles lediglich unter Nennung eines Ablaufdatums. Gründe sind definitiv nicht genannt, auch keine zusätzlichen Schriftstücke, weder in Bezug auf eine Befristung oder ein nur vorübergehendes Wohnungsbedürfnis.

Meine Fragen sind nun, muss ich die Befristung ernst nehmen und stünde unter Umständen eine Verfolgung wegen Betruges aufgrund erschlichener Einwilligungen über Mietpreiserhöhungen im Raum?

Mit freundlichen Grüßen hochachtungsvoll


Boris Neuhaus

-- Editiert von Bobo77 am 02.08.2022 13:17

-- Editiert von Bobo77 am 02.08.2022 13:26

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Schau dir bitte ganz genau die Ausnahmen in § 549 BGB an. Findet sich irgendwas im Mietvertrag, was auf eine der Ausnahmen hindeutet? Aus irgendeinem Grund scheint der Vermieter ja zu glauben, dass § 575 BGB nicht anwendbar ist. Aufgrund der Schilderung käme eigentlich nur ein Studentenwohnheim in Frage, aber auch das erscheint mir mehr als fraglich. Möblierter Wohnraum in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Vermieter ist das doch offenbar nicht und vorrübergehender Gebrauch kommt auch eher nicht in Frage.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119341 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Bobo77):
An dieser Stelle möchte ich fragen: "Wäre das Betrug und würde das verfolgt werden?".

2x "nein"



Zitat (von Bobo77):
Meine Fragen sind nun, muss ich die Befristung ernst nehmen

Siehe Post von cauchy, man muss sorgfältig prüfen, falls keine der Ausnahmen vorliegen, läuft die Befristung ins Leere.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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