Befristungsgrund willkürlich ändern

29. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Nils Ose
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristungsgrund willkürlich ändern

Guten Tag,
Ich lebe derzeit in einem befristeten Mietverhältnis. Die Befristung gilt für 3 Jahre und ist mit Eigenbedarf auf den Sohn des Eigentümers im Vertrag stehend.

Ich hatte meine Vermieter jetzt gebeten mich früher aus dem Vertrag zu entlassen, da ich nun eine Arbeitsstelle habe, die relativ weit weg ist. Sie bestehen auf den Vertrag und zwingen mich dort weiter zu wohnen. Das ist auch ihr gutes Recht.
Jetzt haben sie einen Zettel im Haus aufgehängt, auf dem steht, dass sie das Haus zum Verkauf angeboten haben und ein Makler mit Personen zur Besichtigung kommt. (Termine werden noch mitgeteilt)
somit würde der Befristungsgrund nicht mehr bestehen und ich könnte laut eigenen Netzrecherchen einen unbefristeten Mietvertrag verlangen.

Mein Anwalt hat mir jetzt gesagt, dass der Vermieter jedoch nicht auf meine Forderung antworten muss. Und somit meine Forderung nur im Falle eines Verkaufs wirksam wird. Wenn sie jedoch das Haus nicht verkauft bekommen, können sie sich weiterhin einfach auf den Befristungsgrund beziehen. Und somit wären eine Kündigung vom meiner Seite aus ungültig.

Das alles, macht für mich nicht wirklich Sinn. Kann mein Vermieter mich also mit der Begründung auf Eigenbedarf im Vertrag halten und gleichzeitig mit der Begründung des Verkaufs fremde Menschen durch mein Haus führen? Das wirkt so unwirklich, dass ich hier mal nach Rat fragen möchte.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Ich verstehe nicht, wieso der Befristungsgrund entfallen ist, weil das Haus verkauft werden soll. der Sohn kann doch auch bei einem anderen Eigentümer in die Wohung einziehen wollen. Dies kann sogar im Kaufvertrag festgehalten werden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ich verstehe nicht, wieso der Befristungsgrund entfallen ist, weil das Haus verkauft werden soll

Es mag daran liegen, dass der Käufer nur das Haus kaufen will und nicht noch ein Kind dazu adoptieren will...



Zitat (von Nils Ose):
Kann mein Vermieter mich also mit der Begründung auf Eigenbedarf im Vertrag halten und gleichzeitig mit der Begründung des Verkaufs fremde Menschen durch mein Haus führen?

Ja, korrekt.
Denn der Eigenbedarf würde nur bei Verkauf entfallen.
Und das Recht Kaufinteressenten durch das Haus zu führen hat der Vermieter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nils Ose
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten.
Das ist natürlich frustrierend.
:(

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Im übrigen vermisse ich die Schilderung hiervon:

Zitat (von Nils Ose):
Befristungsgrund willkürlich ändern



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nils Ose
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das ist vielleicht von mir nicht 100% passend gewählt.
Es wirkt für mich halt willkürlich, da ich letzten Monat, nach einer Aufhebung gefragt hatte.
Dabei hieß es nein. Begründet mit Eigenbedarf. Jetzt wollen sie es verkaufen. Und der Befristungsgrund muss nicht eingehalten werden. Somit verstehe ich nicht wofür dieser überhaupt angegeben werden muss.
Wenn die Vermieter sowieso machen können was sie wollen nach der Beendigung der Befristung.
Somit wäre der Befristungsgrund „willkürlich" änderbar.

Das ist natürlich alles nur sehr negativ für den Mieter, wenn er früher raus will. Denn somit wirkt diese Befristung wie ein Knebel.

Das ist natürlich nur meine emotionale Sicht aus der benachteiligten Person.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Nils Ose):
Ja das ist vielleicht von mir nicht 100% passend gewählt.
Es wirkt für mich halt willkürlich,

Ach so, ich dachte da gab es noch was in der Richtung - das hätte eventuell helfen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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