Hallo, ich werde demnächst meine Wohnung nach 15 Jahren kündigen.
Vorab möchte ich mich erkundigen, wie ich die Wohnung zu übergeben habe. Leider ist die Lage etwas verzwickt.
Im Mietvertrag steht: Die Wohnung wird nicht renoviert übergeben. Die Wände sind Tapeten los.
Im Übergabeprotokoll steht: Die Wohnung wird renoviert Übergeben. (Habe ich damals leider so unterschreiben, obwohl die Wohnung nicht renoviert war).
In den allgemeinen Mietbedingungen steht unter
Pkt. 4 Instandhaltung der Räume
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(4) DerMieter ist verpflichtet, die notwendigen Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Streichen der Wände und Decken, dem das Anbringen einer weiß gestrichenen Rauhfasertapete gleichsteht, das Reinigen von Parkett- und Teppichböden, das Lackieren von Heizkörpern und Heizrohren, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, außerdem das Beseitigen kleiner Putz- und Holzschäden.
Die Schönheitsreparaturen sind in folgenden Zeitabständen, gerechnet ab Beginn des Mietverhältnisses, auszuführen: in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten, alle 5 Jahre, in anderen Räumen alle sieben Jahre. Endet das Mietverhältnis vor Ablauf dieser Fristen, so hat der Mieter die bis dahin nach dem Grad der Abnutzung erforderlichen Schönheitsreparaturen auszuführen. Der Vermieter kann auch wahlweise einen prozentualen Teil der Renovierungskosten geltend machen, der sich nach der seit der letzten Renovierung verstrichenen Zeit im Verhältnis zum vollen Renovierungsturnus bemißt. Ist seit dem Einzug des Mieters noch kein voller Turnus verstrichen, berechnet sich der Renovierungskostenanteil ab dem Datum des Einzugs. Die Renovierungskosten werden im Zweifel nach dem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter benannten Malergeschäftes ermittelt.
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Sollten weitere Angaben notwendig sein, liefere ich gerne nach.
Bin auf die Meinungen gespannt.
Bei Auszug Wohnung renovieren?
5. Juli 2020
Thema abonnieren
Frage vom 5. Juli 2020 | 16:01
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei Auszug Wohnung renovieren?
#1
Antwort vom 5. Juli 2020 | 19:34
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1392x hilfreich)
Zitat :Bin auf die Meinungen gespannt.
Okay, hier ist meine. Die Schönheitsreparaturenklausel enthält feste Fristen für die Ausführungen und eine Quotenabgeltungsklausel. Beides ist mittlerweile nach Rechtsprechung des BGH nicht mehr erlaubt.
Wohnung besenrein und ohne Beschädigungen zurückgeben.
#2
Antwort vom 6. Juli 2020 | 11:00
Von
Status: Unbeschreiblich (39357 Beiträge, 6466x hilfreich)
Ich lese aus diesem alten Mietvertrag starre Renovierungsklauseln. Diese sind unwirksam.
Deine Wohnungsübergabe wäre dann *besenrein*.
Aber du hast zum/nach Einzug vor 15 Jahren renoviert?Zitat :Habe ich damals leider so unterschreiben, obwohl die Wohnung nicht renoviert war).
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#3
Antwort vom 6. Juli 2020 | 11:32
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, ich habe die Wohnung nach der Übergabe renoviert.
Und jetzt?
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