Bei Auszug renovieren & Co.

13. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
DVDream
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)
Bei Auszug renovieren & Co.

Hallo,

ich hoffe auf diesem Weg erstmal ein wenig Klarheit zu bekommen.

Sachlage: Wir wollen unsere Wohnung nächste Woche kündigen und so schnell wie möglich ausziehen in der Hoffnung das wir (wir kümmern uns selber darum) schnell einen/mehrere Nachmieter finden und anbieten können.

Im Mietvertrag steht:
"§10.3 Die üblichen Renovierungsfristen betragen im allgemeinen für Küche/Bäder/Duschen und Toiletten 5 Jahre, für Wohnräume und Schlafräume, Flur und Diele im allgemeinen 8 Jahr, und für sonstigeNebenräume im allgemeinen 10 Jahre. Sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter bleibt der Nachweis eines von diesen Fristen abweichenden Abnutzungszeitraumes vorbehalten."

soweit mit dem vorgedruckten Mietvertrag, zusätzlich mussten wir damals eine/mehrere schon vorgefertigte Zusatzvereinbarungen unterschreiben, die da lauten:

"Bei Auszug hat der Mieter die Decken und Wände, die Fenster von innenn die Heizkörper, Türen, Türzargenfachgerecht zu streichen. Die Wohnung muß sauber und ohne jede Beschädigung zurückgegeben werden. Vorhandene Teppichböden müssen gereinigt werden."

"Die Heizkörper sind bei Auszug abzuwaschen. Die Fenster sind von innen bei Auszug mit Lasur zu streichen. Der Teppichboden ist bei Auszug zu reinigen. Die Decken und Wände sind von Tapeten zu entfernen und weiß zu streichen. Die Türen sind bei Auszug mit Politur zu behandeln. DIe übrigen Böden sind bei Auszug zu reinigen. Der Keller ist bei Auszug weiß zu streichen. Die Kellertür ist mit Politur bei Auszug zu behandeln."

Müssen wir wirklich das alles machen?
Wie verhält es sich mit diesen Zusatzvereinbarungen?
Kann die Vermieterin (ok sie kann, ist ja ihre Wohnung) jeden von mir gebrachten Nachmieter ablehnen nur um uns unter Druck zu setzen diese Renovierungen zu tätigen, oder wir kommen trotz unserer Bemühungen bei der Nachmietersuche nicht eher aus der Wohnung?
Lohnt es sich evtl. den Mietvertrag von einem Anwalt checken zu lassen und von ihm ein Kündigungsschreiben aufsetzen zu lassen (Beratungsgespräch mit Schriftstück wären wir so bei 100 Euro)

So, viel Text, viele Fragen.
vielen Dank an alle die mir weiterhelfen
DVDream



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20 Antworten
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#2
 Von 
DVDream
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Was genau darf ich hierbei unter Individualvereinbarung verstehen?
Diese Zusatzvereinbarungen hat so jeder hier im Haus bekommen, so wie der Schrieb aussieht hat die ihn schon vor 20 Jahren entworfen und eben dutzende male kopiert und ihren Mietern vorgelegt.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Kann die Vermieterin jeden von mir gebrachten Nachmieter ablehnen nur um uns unter Druck zu setzen diese Renovierungen zu tätigen

Klar.



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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wäre noch wichtig zu wissen, was im Mietvertrag bei den SR-reperaturen zwecks Auszug steht.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DVDream
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

§10.4 "Bei Beendigung des Mietverhältnisses fällige und notwendige Schönheitsreparaturen sind so rechtzeitig durchzuführen, dass die Räume renoviert zurückgegeben werden können."
dieses im "dicken" Mietvertrag und eben alles andere in diesen Zusatzvereinbarungen bei Auszug.

Wir haben die Wohnung selbst nicht komplett renoviert übernommen, da der alte Herr mit 92 Jahren ins Altenheim kam und er nichts mehr machen konnte.

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#8
 Von 
DVDream
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Was dann was für uns heißen würde?
Diese Zusatzvereinbarungen sind ja, wie ich das jetzt mitbekommen habe nicht rechtsgültig. Ist damit nicht auch der ganze Mietvertrag in Sachen Renovierung hinfällig? Der Mietvertrag selber verweist ja unter Sonstiges auf diese Zusatzvereinbarungen? Wir wollten halt nur weißen, das denk ich ist ok und auch fair dem Vermieter gegenüber. Aber ne komplett Renovierung geht mal echt gar nicht.

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1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
DVDream
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok, sehr nett.
Mit solchen sinnfreien Kommentaren hätte ich hier jetzt nicht gerechnet. Aber gut, es gibt eben auch diese Art von Mensch.
Vielleicht kommentiert das Thema auch noch mal jemand der etwas mehr sozialverträgliches Verhalten an den Tag legt, denn damit war mir in meiner Fragestellung nicht geholfen.

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Sind nun nur diese ganzen Zusatzvereinbarungen hinfällig, oder alles, oder ist alles so rechtens?

-- Editiert DVDream am 13.08.2011 21:44

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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie verhält es sich mit diesen Zusatzvereinbarungen? <hr size=1 noshade>



Die sind auf jeden Fall unsirksam, da die Komplettrenovierung ohne den tatsächlichen Grad der Abnutzung/der Erforderlichkeit vorgeschrieben wird.

Hat der BGH so verfügt: VIII ZR 316/06

In dem Fall gab es aber keine Pflicht während der Mietzeit Schönheitsrepaaturen durchzuführen. Offen ist deshalb, inwieweit das hier die Ziff. 10.3 und 4 tangiert.

Nach diesem BGH-Urteil

VIII ZR 308/02

ist dann die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt unwirksam, Summierungseffekt ( siehe Ziff. 16 im Urteil).

Ergo: Hier im Fall sind gar keine Schönheitsreparaturen geschuldet.

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#12
 Von 
DVDream
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke, hört sich nach nach fachlich sehr kompeteten Antwort an. Die so auch für mich nachvollziehbar ist. Nun brauch ich nur noch nen Tip wie man dieses einem Vermieter beibringt. Das Problem ist das die Dame 85 Jahre alt ist, und sich nix sagen lässt. Mieter (sie hat sehr viele davon in mehreren Häusern) sind für sie Untermenschen die, wenn es nach ihr ginge dankbar sein dürften bei ihr zu wohnen. Eigentlich ganz umgänglich aber wenn's ums Geld geht fühlt sie sich von jedem betrogen.
Wie sag ich's meinem Vermieter?

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1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wie sag ich's meinem Vermieter?


Ich hatte das "neue" Urteil angegeben, weil der BGH darin ausdrücklich auf das "alte" hingewiesen und es für gut befunden hat. Auch nach der Mietrechtsreform.

Das ist also sicher.

Leider gibt es Leute, die Argumenten nicht zugänglich sind. Da bleibt dann im Extremfall nur das Gericht.

Denkbar: Du weisselst wie du oben vorgeschlagen hast die Wohnung, aus reinem Entgegenkommen, um des lieben Friedens willen. Dann sollte aber klar sein, daß es das dann war, Kaution, NK, Schäden, Gesamtpaket.

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-- Editiert flawless am 13.08.2011 22:28

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#15
 Von 
DVDream
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Und schon wieder sinnfreies Gerede. Warum nur gelang ich immer an die netten Leute?

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1x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Trolle soll man nicht füttern, auch wenn es Spaß macht.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DVDream
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
Trolle soll man nicht füttern, auch wenn es Spaß macht.


*like*

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#20
 Von 
stefan_2510
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich würde dir empfehlen den Mietvertrag beim Mieterverein prüfen zu lassen.
Vorausgesetzt ist natürlich eine Mitgliedschaft, geht aber auch, wenn du noch schnell Mitglied wirst.

Die nette Anwältin hat den Vertrag geprüft und uns das auch nochmal schriftlich zukommen lassen. Lt. Mietvertrag hätten wie renovieren / streichen müssen. Danke der Zusatzklauseln hat sich das aber erledigt, da diese die Angaben im Mietvertrag ungültig werden lassen. Kurzum, wir müssen nix streichen, lediglich besenrein...

Tja das kommt davon, wenn einem die Vermieter zu viele Klauseln zum unterschreiben geben und selbst nicht mehr klarkommen, was jetzt eigentlich zählt.

Der Vermieter kann jedoch ohnehin deine Kaution bis zu einem halben Jahr einbehalten und darüber hinaus noch einen Betrag X, der bei der letzten NK Abrechnung nachbezahlt werden musste. Er darf keine Renovierung beauftragen und das von der Kaution dann abziehen. Wenn doch, würde er vor jedem Gericht den Kürzeren ziehen. Rechtsschutz ist ebenso mit der Mitgliedschaft im Mieterverein abgedeckt.

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