Bei Auszug renovieren ?? Decke streichen ?? usw.

13. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
moritzhh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Bei Auszug renovieren ?? Decke streichen ?? usw.

Hallo,

ich habe eine Frage zu meinem Recht, was ich als Mieter laut dem Vertrag () alles bei Auszug machen muss.

Wir hatten alle Zimmer in neutralen Farben gestrichen (dunkel grau usw.).

Nun sollte ich nach dem 1. Schreiben alle Tapeten abreißen. Dieses habe ich abgelehnt und es wurde akzeptiert.

Mit dem darauffollgenden 2. Schreiben sollte ich alle Wände und Decken Weiß streichen.

Nun habe ich alle Wände weiß gestrichen, aber muss man auch Decken streichen ??

Ich hoffe jemand kann mir helfen.

Habe in dieser Wohnung ca. 6 1/2 Jahre gewohnt.

Gruß Moritz aus Hamburg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

Dunkelgrau ist also neuerdings eine "neutrale Farbe"?

In welcher Farbe ist denn die Decke, um die es geht, gestrichen und setzt sie sich jetzt farblich von den Wänden ab?

Bei dunkelgrauem Anstrich reden wir übrigens nicht mehr von Schönheitsreparaturen (abgesehen davon, dass die Klausel wirksam und gültig ist), sondern von Beschädigung der Mietsache und Beschädigungen sind zu beseitigen.

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-- Editiert Anjuli123 am 13.07.2013 17:16

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
moritzhh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

danke für deine Antwort.

Hellgrau sollte es heißen. Eher schon dunkel weiß als Farbton.

Die Decken sind weiß. Jedoch durch Lampen etc. natürlich nicht ohne Spuren. Dies seh ich jedoch eher als normale Abnutzungspuren, die nach einer Mietdauer von fast 7 Jahren normal sind.
Jedoch weiß ich zu den Gebrauchsspuren, die akzeptierbar sind nach 7 jahren, kein Gesetz oder Rat...


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-- Editiert moritzhh am 13.07.2013 20:44

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1634x hilfreich)

quote:
Dies seh ich jedoch eher als normale Abnutzungspuren, die nach einer Mietdauer von fast 7 Jahren normal sind.


Das siehst Du schon richtig, aber die Klausel verpflichtet Dich eben, diese Gebrauchsspuren wieder zu beseitigen. Wenn keine Gebrauchsspuren da wären müsstest Du nichts tun.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

Eine Klausel, die generell verpflichtet,Gebrauchsspuren zu beseitigen, wäre übrigens unwirksam.
Diese Klausel redet von Schönheitsreparaturen, die durchgeführt werden, wenn die Menge an Gebrauchsspuren das nötig macht. Das ist laut Klausel im Allgemeinen nach 7 Jahren der Fall, bei bestimmten Räumen auch eher.
Wenn du sieben Jahre lang nichts gemacht hast, liegt es also an dir, nachzuweisen, dass noch alles o.k. und nichts zu tun ist. Wenn du aber selbst schon sagst, dass Gebrauchsspuren im normalen Umfang sich sieben Jahre lang angesammelt haben - dann hast du dich in diesem Vertrag verpflichtet, sie zu beseitigen. Da die Decken auch explizit gennnant sind, kann der Vermieter auch darauf bestehen.

2x Hilfreiche Antwort

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