Bei Auszug streichen? Vermieterin meint ja

15. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Doug78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Bei Auszug streichen? Vermieterin meint ja

Hallo Zusammen,
ich habe ein kleines Problem mit meiner aktuellen Vermieterin bzgl. meines Auszugs.
Ich wohne in der Wohnung seit 2 1/2 Jahren und ziehe Ende Oktober dort aus. Jetzt war meine Vermieterin da um mir zu sagen, was ich noch alles machen soll. Sie meinte, ich müsse die Wohnung streichen. Ein Grund wäre, die Löcher die ich für Regale gebohrt habe. Ich meinte, dass ich die natürlich noch schließen werde. Das ich die Wohnung noch streiche sehe ich aber nicht ein.

Im Flur ist an einer Wand eine Fototapete angebracht. Da habe ich ihr gesagt, dass ich die natürlich entfernen werde und dann auch die Stelle neu tapezieren lasse.

Als ich eingezogen bin, war in einem Zimmer eine Wand rot gestrichen. Alle anderen waren weiß. Die rote Wand habe ich dann von einem Maler weiß malen lassen. Sonst habe ich in der Zeit nichts streichen lassen. Geraucht wurde in der Wohnung (außer es war mal besuch da) auch nicht.

Sie hat jetzt einen Maler beauftragt, der einen Kostenvoranschlag macht an dem ich mich dann beteiligen soll.

Muss ich das machen? Ich habe in den letzten Tagen mal ein bischen was gelesen. Und so wie ich das bis jetzt verstanden habe, kommt es wohl auch darauf an was im Mietvertrag steht.

In meinem steht unter anderem folgendes:
- Der Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand
Unter "Instandhaltung der Mieträume" steht unter anderem folgendes:
1. Der Vermieter ist zur ordnungsgemäßen Instadhaltung der Mieträume verpflichtet, soweit im Folgenden keine abweichenden Vereinbarung getroffen sind.
2. Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet, die laufenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung auszuführen, soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Meitsache seit Mietbeginn erforderlich werden. ... Demgemäß sind die Mieträume zum ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. ...
3.Kommt der Mieter den von ihm vorstehend übernommenen Verpflichtungen trotz Fälligkeit und Fristsetzung nicht nach, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen; im Falle der Schönheitsreparaturen sthe dem Vermieter dieses Recht erst bei Beendigung des Mietverhältnisses zu. ...

Meine Frage wäre jetzt, ob ich alles streichen muss oder nicht? Und wovon wäre das alles jetzt abhängig?

Für Hilfe, danke im voraus



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Bei 2 1/2 Jahren Mietzeit könnte keinerlei Frist greifen, sofern die Wohnung nicht sehr abgewohnt oder quietschbunt angemalt worden wäre. Also sehe ich keine Verpflichtung zum Malern.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Doug78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Also die Wände sind alle weiß. Und in meinen Augen auch sauber. Also nicht irgendwelche Stelle oder vergilbt.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.10.2013 14:41:28
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 31x hilfreich)

An dem Vertragsbedingungen hinsichtlich der Schönheitsreparaturen kann ich nichts Negatives entdecken.
Inwieweit die Zimmer tatsächlich renovierungsbedürftig sind wage ich nicht zu sagen.

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