Hallo
Wir werden in eine neue Wohnung ziehen.
Dort sind an den Wänden alte Raufasertapeten.
Frage:
Wenn ich diese entferne und die Wände weiß streiche,
muss ich dann beim Auszug wieder Raufaser tapezieren?
Wenn ja. Kann man sich auch mit dem Vermieter einigen.
Schrifliche Vereinbarung.Gleiches gilt auch für Deckenpanele.
Ich denke wenn man die Wohnung "modernisiert" hat er ja auch was davon.
Ist der Vermieter überhaupt verpflichtet zu tapezieren, wenn die Tapeten beim Einzug schon
von alleine von der Wand fallen?
Gruß und vielen Dank für eine Antwort
Bei Einzug sehr alte Tapeten entfernen. Bei Auszug neu tapezieren.
26. September 2018
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Frage vom 26. September 2018 | 20:32
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 3x hilfreich)
Bei Einzug sehr alte Tapeten entfernen. Bei Auszug neu tapezieren.
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 26. September 2018 | 21:13
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Wenn Sie in eine unrenovierte Wohnung ziehen, dann müssen Sie bei Auszug nicht renovieren. Sollten SIe unbedingt im MV festhalten, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wird.
#2
Antwort vom 26. September 2018 | 21:39
Von
Status: Unparteiischer (9902 Beiträge, 4486x hilfreich)
Das ist so formuliert schlicht falsch und zumindest bei dieser Fragestellung gefährlich.ZitatWenn Sie in eine unrenovierte Wohnung ziehen, dann müssen Sie bei Auszug nicht renovieren. Sollten SIe unbedingt im MV festhalten, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wird. :
1.) Individuell kann sehr wohl eine Auszugsrenovierung vereinbart werden. Der Mieter sollte hier also darauf achten, dass er keine solche individuelle Vereinbarung trifft.
2.) Vermietereigentum darf der Mieter ohne Vereinbarung nicht entfernen. Die Deckenpanele können genauso dazugehören wie Tapeten. Mag zwar sein, dass ein Schadensersatz aufgrund dieser Dinge gering ist. Das ändert aber nichts daran, dass die Entfernung grundsätzlich problematisch ist und dem Vermieter bei Auszug Ansatzpunkte für eine Schadensersatzforderung liefert.
Der Vermieter muss die Mietsache in einem zum Wohnen geeigneten Zustand übergeben. Alte Tapeten machen eine Wohnung nicht unbewohnbar. Daher ist der Vermieter nicht verpflichtet zu tapezieren.ZitatIst der Vermieter überhaupt verpflichtet zu tapezieren, wenn die Tapeten beim Einzug schon :
von alleine von der Wand fallen?
Mein Rat: Dokumentier bei Wohnungsübergabe sehr genau den Zustand der Wohnung. Wenn möglich hol dir die Zustimmung des Vermieters, dass du Tapeten und Deckenpanele entfernen darfst und diese bei Auszug auch nicht wieder anbringen musst. Falls der Vermieter nicht zustimmt, würde ich zumindest die Deckenpanele eher dran lassen.
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