Bei Wohnungsauszug zum Streichen verpflichtet?

5. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
w00kie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Bei Wohnungsauszug zum Streichen verpflichtet?

Hallo,
gut acht Jahre habe ich in einer Wohnung als Hauptmieter gewohnt und diese zum Ende letzten Monats fristgerecht gekündigt. Aus akuter Not aber auch aus jugendlicher Naivität und Dummheit heraus, habe ich damals im Mietvertrag unterschrieben, dass ich die Wohnung als 'renoviert' übernehme. Tatsächlich befand sich die Altbauwohnung jedoch schon zum Zeitpunkt meines Einzugs in einem sehr fragwürdigen Zustand, zumal von den Vormietern diverse Wände, Decken, Fußleisten und auch Türen tiefschwarz gestrichen wurden (alles mit regulärer Wandfarbe) und dies auch so beließen. Ich hatte mich ehrlich gesagt nie weiter daran gestört und damals alles eher sporadisch weiß gestrichen, natürlich nicht makellos.

Nun stand dann letzte Woche die Übernahme der Wohnung mit der Hausverwaltung an. Ich hatte mich wirklich nochmal voll reingekniet, habe mir extra Urlaub genommen und tagelang alles neu lackiert und gestrichen. Leider mit mittlerem Erfolg wie mir die Dame der HV mitteilte und mir einen neuen Termin für die Übergabe gegeben hat, damit ich im Prinzip die ganze Wohnung inkl Decken und Stuck ein weiteres Mal weiß streiche, um ein einheitliches und nicht mehr fleckiges Ergebnis zu erzielen.

Nachdem ich mich schon erneut im Baumarkt sah, wandte mein Schwiegervater nun ein, dass ich zu solchen Renovierungsarbeiten nach neuesten Gesetzen nicht mehr verpflichtet sei. Selbst die Arbeiten, die ich letzte Woche alle gemacht habe, hätte ich mir sparen können.
Unter anderem bezieht er sich dabei auf die Tatsache, dass in meinem regulären Mietvetrag eigentlich nichts von Renovierungsarbeiten bei Auszug drin steht. Nur in einem Anhang dazu ist vermerkt, dass ich alles fachmännisch zu renovieren habe. Stimmt es, dass diese Forderungen nichtig werden, da sie nur im Anhang auftreten und die Hausverwaltung verlangt, dass das Ganze von einem Fachmann erledigt wird?

Ich bin dankbar für jeden Hinweis und Tipp, vielen Dank.

-- Editier von w00kie am 05.07.2016 18:08

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5 Antworten
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#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von w00kie):
Unter anderem bezieht er sich dabei auf die Tatsache, dass in meinem regulären Mietvetrag eigentlich nichts von Renovierungsarbeiten bei Auszug drin steht. Nur in einem Anhang dazu ist vermerkt, dass ich alles fachmännisch zu renovieren habe.

Bitte wortwörtlich die entsprechenden Passagen hier einstellen. Erst dann kann man einschätzen, ob diese gültig sind.

Ich bin mir nur nicht sicher, ob es viel hilft. Ich zitiere mal den Tenor des BGH Urteils BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12 :"Der Mieter ist gemäß §§ 535 , 241 Abs. 2 , § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird."

Und jetzt ist die Frage, ob du beweisen kannst, dass du die Wohnung damals nicht in neutraler Dekoration übernommen hast. Im Mietvertrag steht ja offenbar etwas anderes. Dazu müsste man schauen, ob du durch deine Streichversuche die Situation eher noch verschlimmert hast. Auch das wäre ein Schaden.

Hoffnung macht dagegen dieses BGH Urteil: BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07 . Wenn du eigentlich nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet warst und diese dennoch durchgeführt hast, dann ist der Vermieter zu Kostenersatz verpflichtet. Natürlich müssen dann die Schönheitsreparaturen auch fachgerecht ausgeführt werden. Aber vielleicht lenkt der Vermieter ja ein, wenn er erkennt, dass er dich für eine frisch renovierte Wohnung bei Rückgabe bezahlen müsste.

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#2
 Von 
w00kie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo cauchy,
in der vollständigen Anlage, die etwa drei Monate nach Unterschreiben des eigentlichen Mietvertrages hinzu kam, steht folgendes:

"Bei dem Termin zur Unterschrift des Mietvertrages wurde zwischen den Mietern und der Hausverwaltung xy folgende individuelle Vereinbarung getroffen:
Die Mieter ziehen in eine Wohnung ein, die von der Vormieterin renoviert wurde.
Wenn Sie wieder ausziehen, so ist die Wohnung von Ihnen ebenfalls wieder frisch zu renovieren. Es müssen Wände und Decken deckend weiß gestrichen werden. Sollte das Holzwerk Abnutzungserscheinungen oder Beschädigungen aufweisen, dazu zählen: abgeplatzter Lack oder aber auch Verfärbungen, so ist es ebenfalls von den Mietern fachmännisch weiß zu streichen.
Dübellöcher müssen wieder verschlossen sein. Außerdem ist die Wohnung gründlich zu putzen. Dazu zählen auch geputzte Fenster und abgewaschene Fliesen."

Da ich mit meinem damaligen Freund die Wohnung bezog, könnte er bezeugen, dass alles schwarz gestrichen war. Allerdings weiß ich nicht, ob er als neutraler Zeuge zählen würde? Er ist übrigens nach der Trennung nach etwa einem Jahr ausgezogen und ich wurde alleiniger Hauptmieter.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wurde denn über diese Klausel verhandelt oder wurde sie vom Vermieter quasi vorgegeben ?

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#4
 Von 
w00kie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Wurde denn über diese Klausel verhandelt oder wurde sie vom Vermieter quasi vorgegeben ?


Soweit ich das in Erinnerung habe wurde das so vorgegeben. Vieles ist für mich leider nicht mehr so nachvollziehbar, weil mein damaliger Freund das alles eher "geregelt" hat. Generell ist vielleicht noch festzuhalten, dass die Hausverwaltung mittlerweile stadtbekannt ist für ihre dubiosen und kriminellen Arbeitsweisen. Als wir damals beim Unterzeichnen des Vertrages z.B. anmerkten, dass die Wohnung anders als beschrieben nicht renoviert sei, kam uns nur entgegen, dass wir sie ja auch nicht nehmen bräuchten... leider waren wir aber dumm und verzweifelt genug.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von w00kie):
die etwa drei Monate nach Unterschreiben des eigentlichen Mietvertrages hinzu kam

Warum zum Teufel unterschreibt man drei Monate nach Abschluss des Mietvertrages so ein Schriftstück? Was hattet ihr davon?

Einerlei, das wird nicht ganz so einfach. In dem Schriftstück steht "individuell". Das alleine macht sie jedoch noch nicht zu einer sogenannten Individualklausel. Wäre sie im normalen Mietvertrag enthalten gewesen, müsste der Vermieter beweisen, dass über diese Klausel wirklich individuell und ernsthaft verhandelt wurde. In der Regel wird ihm das nicht gelingen, zumal die Klausel nur Verpflichtungen des Mieters und keinerlei Vorteile für ihn enthält.

Ich bin mir jedoch nicht so sicher, ob dies bei einer 3 Monate nach Abschluss des Mietvertrages unterschriebenen Klausel immernoch so ist. Das Schriftstück selber ist als Bestätigung einer bei Abschluss des Mietvertrages getroffenen Vereinbarung aufzufassen. Vielleicht rettet das den Mieter und der Vermieter bleibt in der Beweispflicht, dass dies eine individuelle Vereinbarung ist.

Versuche mal rauszufinden, ob die Hausverwaltung noch mit anderen Mietern eine gleichlautende Klausel abgeschlossen hat. Dann dürfte das endgültig nicht mehr als Individualvereinbarung durchgehen.

Wenn es keine Individualvereinbarung ist, dann ist sie schlicht ungültig und du musst aus dem Mietvertrag selber keine Renovierung durchführen.

Bleibt das Problem mit den scheckigen Wänden. Da nach 8 Jahren aber eh Schönheitsreparaturen fällig werden, entsteht dem Vermieter nur dann ein Schaden, wenn die Schönheitsreparaturen dadurch aufwendiger als normal wären. Schadensersatz bedeutet nämlich nur, dass der Vermieter nachher nicht schlechter gestellt sein darf als er es bei neutral gestrichenen Wänden nach 8 Jahren Wohndauer wäre.

Von daher würde ich persönlich vermutlich nichts mehr machen und dem Vermieter vielmehr mitteilen, dass er wegen BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07 verpflichtet ist, mir die bisherigen Kosten zu ersetzen. Man sollte sich nur bewusst sein, dass es dann wohl mit der Rückzahlung der Kaution erstmal nichts wird. Die wirst du dann wahrscheinlich einklagen müssen. Wenn die Hausverwaltung aber schon für Probleme bekannt ist, wird sie eh irgendeinen Grund angeben, wegen dem sie die Kaution nicht auszahlen werden. Mit Stress ist also eh zu rechnen. Da lohnt es sich fast nicht, viel Arbeit in eine gute Stimmung zu investieren.

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