Bei der Spüle ist durch ein abgefallenes Rohr Wasser ausgelaufen. Wer bezahlt?

23. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.11.2025 19:14:45
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Bei der Spüle ist durch ein abgefallenes Rohr Wasser ausgelaufen. Wer bezahlt?

Guten Tag. Ich ging gerade in die Küche und da ist Wasser unter der Schränke da wo der Spüle ist, heraus gelaufen. Ich schaute nach und das untere Rohr war von der obere getrennt und hatte Wasser drin. Es ist wohl abgefallen denke ich. Was, für mich, deutet auf den Dichtungsring da es nicht mehr hält. Ich habe es schnell wieder rangeschraubt o gut wie es geht damit kein Wasser raus laufen tut. Und morgen werde ich den Hausmeister anrufen.

Nur wer zahlt in solch einen Fall? Es ist kein Wasserschaden entstanden. Ich habe nur die Erfahrung gemacht das unser Hausmeister immer wieder gerne sein private "Freunde" anruft anstatt selber zu kommen. Und die machen immer gerne niedrige Preise. Man bezahlt gerne niedrige Preise, aber das Problem ist ich bin Bürgergeld Empfänger und habe nichts auf den Konto. Also kann ich zurzeit nicht bezahlen.

In mein Mietvertrag steht:

Zitat:
17 Instandhaltung der Mieträume, Kleinreparaturen

Fallen an den Installationsgegenständen für Elektrizität (z. B. Licht-, Sprech- und Klingelanlagen), Wasser (z. B. Wasserhähne , Wasch- und Abflussbecken, Badeeinrichtungen, sanitäre Anlagen nebst Zubehör) und Gas (z. B. Öfen, Herde). Heiz- und Kocheinrichtungen (z. B. ebenfalls Öfen, Herde und Heizkörperventile), Schließeinrichtungen (z. B. an Fenstern, Türen, Rollläden und Fensterläden) sowie an Heißwasserbereitern, soweit sie dem häufigen Zugriff des Mieters in seinem Bereich unterliegen, kleine Reparaturen an, so sind diese vom Vermieter vorzunehmen . Der Mieter hat ihm die entsprechenden Kosten zu erstatten. Klein Reparaturen in diesem Sinne liegen vor, wenn die Kosten pro Einzelfall 100,00 € zzgl. jeweils geltender MwSt. nicht übersteigen. Die jährliche Gesamtbelastung hierfür darf in Höhe von 8% des Jahresbetrages der jeweils geltenden Miete ohne Betriebskosten nicht überschreiten.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40630 Beiträge, 6587x hilfreich)

Zitat (von Kenneth73):
Und morgen werde ich den Hausmeister anrufen.
Du solltest das deinem Vermieter schriftlich mitteilen. Damit der die Reparatur an dem Rohr veranlasst.
Dann kannst du abwarten, was der Vermieter dir schreibt. Der Hausmeister ist nicht zuständig, auch wenn er es evtl. organisiert.
Dein Mietvertrag sagts doch schon... wenn die Kleinreparatur nicht mehr als 100,- kostet, zahlst du.
Vielleicht machen die billigen Freunde es mal teurer als 100,-??

Fang lieber schon mal an zu sparen.
Auch im Bürgergeld ist jeden Monat eine Summe für Sonstige Waren und Dienstleistungen enthalten, ca. 45,-.
Und evtl. brauchst du mal 1 Monat nicht ca 47,- für Bekleidung und Schuhe ?
Damit hättest du die Kosten schon beisammen.
Du kannst dich auch erst mahnen lassen, dann einen Mahnbescheid abwarten, dann die Klage des Vermieters...

Evtl. ist es besser, nicht immer das Bürgergeld als Ausrede vorzuschieben...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 1363x hilfreich)

Da hat wohl jemandem die Antwort nicht gefallen :)

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40630 Beiträge, 6587x hilfreich)

Hmm, leider gibts nach 20 Jahren SGB II-System (2005 bis heute) noch immer Personen, die Stein-auf-Bein schwören, dass der Regelbedarf nicht für solche Kosten vorgesehen ist...o.s.ä.
Es hört nicht auf.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10847 Beiträge, 4764x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Da hat wohl jemandem die Antwort nicht gefallen :)
Die Reaktion des Fragesteller, sich direkt abzumelden, war sicherlich falsch. Die Antwort von anami aber auch:
Zitat (von Anami):
Dein Mietvertrag sagts doch schon... wenn die Kleinreparatur nicht mehr als 100,- kostet, zahlst du.
Das ist falsch. Eine Kleinreparatur ist das mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht, egal für welchen Preis. Es fehlt am häufigen (und direkten) Zugriff durch den Mieter. Der ist bei einem Defekt an Wasserrohren oder Dichtungen nicht gegeben. In der im Wortlaut zitierten Vereinbarung steht's im übrigen richtig.

Also, mal wieder eine falsche und meiner Meinung nach auch herablassende Antwort des Users anami. Schade, wenn so mit Fragestellern umgegangen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40630 Beiträge, 6587x hilfreich)

Wir werden nie erfahren, was der Mieter dem Vermieter schreibt...und der Vermieter dann von ihm verlangt. :sad:

Aber...woher sollen wir wissen, wieso mal eben am Sonntagnachmittag aus heiterem Himmel das benannte Rohr an der Spüle *abfiel*. Immerhin hat der Mieter geistesgegenwärtig reagiert und es wieder, so gut es eben ging, rangeschraubt, um einen Wasserschaden zu verhindern.

Ob es Vorschäden dort gab?
ob niemals ein Dichtungsring dort war, wo er hingehört ?
seit wann der Mieter dort ohne Undichtigkeiten am Spülenablauf lebte?
ob die Aufzählung im MV abschließend ist?

Gern kann der Mieter gegen eine evtl. Kostenforderung des VM streiten.
Herablassend ist hier nichts...einfach mal mehr vom User lesen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10847 Beiträge, 4764x hilfreich)

@anami: Du machst dich (wieder mal) lächerlich. Egal was der Fragesteller sonst so gefragt hat, egal wem die Spüle nun gehört hat oder ob der Fragesteller vielleicht selber Schuld war, eine Kleinreparatur ist es jedenfalls nicht. Auch dann nicht, wenn es günstig genug wird. Und genau das hast du behauptet.

Dass du selber deinen ersten Post als okay empfindest, sei dir überlassen. Rechtlich war er jedenfalls falsch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1384 Beiträge, 220x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
eine Kleinreparatur ist es jedenfalls nicht.
aha?
Zitat (von guest-12323.11.2025 19:14:45):
Es ist kein Wasserschaden entstanden.


Beim Baumarkt kosten solche Rohre mit Dichtung KEINE 3 €
Falls ein Wasserschaden entstanden wäre, wäre die Wohngebäude VS dafür zuständig

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 1363x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Zitat (von cauchy):
eine Kleinreparatur ist es jedenfalls nicht.

aha?

Auch wenn es eine kleine Reparatur ist, ist es keine Kleinreparatur.

Aber die ganze Diskussion in diesem Thread dürfte für die Tonne sein.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.891 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.567 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.