Guten Tag. Ich ging gerade in die Küche und da ist Wasser unter der Schränke da wo der Spüle ist, heraus gelaufen. Ich schaute nach und das untere Rohr war von der obere getrennt und hatte Wasser drin. Es ist wohl abgefallen denke ich. Was, für mich, deutet auf den Dichtungsring da es nicht mehr hält. Ich habe es schnell wieder rangeschraubt o gut wie es geht damit kein Wasser raus laufen tut. Und morgen werde ich den Hausmeister anrufen.
Nur wer zahlt in solch einen Fall? Es ist kein Wasserschaden entstanden. Ich habe nur die Erfahrung gemacht das unser Hausmeister immer wieder gerne sein private "Freunde" anruft anstatt selber zu kommen. Und die machen immer gerne niedrige Preise. Man bezahlt gerne niedrige Preise, aber das Problem ist ich bin Bürgergeld Empfänger und habe nichts auf den Konto. Also kann ich zurzeit nicht bezahlen.
In mein Mietvertrag steht:
Zitat:17 Instandhaltung der Mieträume, Kleinreparaturen
Fallen an den Installationsgegenständen für Elektrizität (z. B. Licht-, Sprech- und Klingelanlagen), Wasser (z. B. Wasserhähne , Wasch- und Abflussbecken, Badeeinrichtungen, sanitäre Anlagen nebst Zubehör) und Gas (z. B. Öfen, Herde). Heiz- und Kocheinrichtungen (z. B. ebenfalls Öfen, Herde und Heizkörperventile), Schließeinrichtungen (z. B. an Fenstern, Türen, Rollläden und Fensterläden) sowie an Heißwasserbereitern, soweit sie dem häufigen Zugriff des Mieters in seinem Bereich unterliegen, kleine Reparaturen an, so sind diese vom Vermieter vorzunehmen . Der Mieter hat ihm die entsprechenden Kosten zu erstatten. Klein Reparaturen in diesem Sinne liegen vor, wenn die Kosten pro Einzelfall 100,00 € zzgl. jeweils geltender MwSt. nicht übersteigen. Die jährliche Gesamtbelastung hierfür darf in Höhe von 8% des Jahresbetrages der jeweils geltenden Miete ohne Betriebskosten nicht überschreiten.