Bei teilweise beschädigtem Laminat den vollen Preis

13. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
go522582-29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei teilweise beschädigtem Laminat den vollen Preis

Hallo alle zusammen,
ich hätte da mal eine Frage. ich habe eine 3 Zimmer Wohnung mit offener Küche. Jetzt wurde beim Auszug festgestellt, das sich der Laminat an 4 Balken ein klein wenig hoch biegt. Es wurde bereits neuer Boden (nur diese 4 Balken) geholt und wir wollten ihn austauschen. Leider bemerkten wir, das der neue Boden mit dem Alten nicht zusammenklickt. Jetzt möchte meine Vermieterin, das ich den kompletten Boden austausche (ca. 900 €) . Darf sie von mir den kompletten Betrag fordern oder nur für den Teil vom Boden, der kaputt ist?
LG Michelle

-- Editiert von go522582-29 am 13.08.2019 11:02

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Fordern darf jeder alles.
Man müsste prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht.
Will die Vermieterin Geld oder die Verlegeleistung?

Das Laminat muss an den Fugen zusammenpassen. Logisch.
Je nachdem, wie alt das Laminat ist (die Paneele sind übrigens keine Balken ;) , passen sie eben nicht. Mit viel Glück passt der Farbton.

Wenn ihr keine in Farbe-Nut-Feder passenden Laminatpaneele findet, darf sie den Betrag fordern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Fordern darf jeder alles.
Man müsste prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht.

Korrekt.


Was uns direkt zu der Frage führt, wie kommt es dazu:
Zitat (von go522582-29):
das sich der Laminat an 4 Balken ein klein wenig hoch biegt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Auch muss sich der Vermieter ggf. einen Abzug gefallen lassen. "Neu für Alt"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go522582-29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antworten, also der Laminat wurde 2015 neu verlegt und mir ist seit einem Monat aufgefallen, das er sich an den Rändern nach oben biegt (nicht überall, sondern nur an 3 kleinen Stellen). Ich habe dann nachgelesen, das es entweder Feuchtigkeit ist, die sich darunter befindet oder zu wenig Abstand von den Wänden sein kann. Der Laminat befindet sich in meinem Wohnzimmer (ca. 50qm) und dadurch, das die alten Paneele nicht mit der Neuen zusammenklickt (es ist ein bedruckter Laminat, die Firma hat aber über die Jahre anscheinend eine andere Fräse benutzt und somit kann ich nicht Alt mit Neu mischen), möchte meine Vermieterin, das ich den kompletten Laminat ersetze, jetzt komme ich ins Grübeln, da ich keinen neuen Boden kaufen möchte, der bei meinem Einzug schon 3 Jahre in der Wohnung lag. Vorallem kann ich mir nicht vorstellen, dass ich für alles aufkommen muss und nicht nur für die Stellen, an dem der Laminat kaputt ist.
LG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von go522582-29):
also der Laminat wurde 2015 neu verlegt
DAS Laminatist also ca. 4 Jahre alt.
Du bist jetzt ausgezogen. Du hast nur 1 Jahr drin gewohnt?
Was steht denn in deinem Mietvertrag ? Wie ist die Wohnung zu übergeben? Wie hast du die Wohnung übernommen? Gibts Übergabe-/Übernahmeprotokolle?
Zitat (von go522582-29):
möchte meine Vermieterin,
Ich grübele vielmehr, ob die Vermieterin was sagt oder was möchte oder was schreibt--- WAS denn bitte?
Zitat (von go522582-29):
an dem der Laminat kaputt ist.
Dein Problem besteht nur darin, die 4 Paneele zu finden, die genau zu diesem alten System passen.
Zitat (von go522582-29):
sondern nur an 3 kleinen Stellen)
Das kann durchaus durch Abnutzung geschehen sein. Oder es hat etwas Feuchtes dort gestanden. Oder die Stellen waren schon vor deinem Einzug dort und du hast sie nicht gesehen. Oder die Vermieterin versucht es bei jedem Mieterwechsel wieder, neues Laminat von einem Mieter zu bekommen.
:???:
Kannst du Fotos von den beschädigten Stellen einstellen?

-- Editiert von Anami am 13.08.2019 15:11

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Trotz der ganzen bisherigen Schreiberei fehlen immer noch die entscheidenden Punkte zum Sachverhalt.
Es bringt nichts hier Vermutungen anzustellen, denn davon hängt es nämlich ab, ob du überhaupt Schadenersatz leisten musst

Zitat (von go522582-29):
keinen neuen Boden kaufen möchte, der bei meinem Einzug schon 3 Jahre in der Wohnung lag

Wer hat den Laminatboden verlegen lassen und dafür bezahlt?
>gehört der Laminatboden dem Vermieter? (ist er also mitvermietet?)
>oder hast du ihn gegen Bezahlung von deinem Mietvorgänger übernommen?

Zitat (von go522582-29):
das es entweder Feuchtigkeit ist, die sich darunter befindet oder zu wenig Abstand von den Wänden sein kann
Feuchtigkeit wäre ein bauseitiger/baulicher, falls nicht der Mieter die Feuchtigkeit da hineingebracht hat Ist der Schaden denn überhaupt durch deine Einwirkung entstanden?
> Falls ja, wie genau?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#7
 Von 
marianne 12
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

die Frage ist ob es nachweisbar ist wer es verursacht hat.
Das müsste ein Gutachter klären. Doch die Kosten wenn man selbst der Verursacher ist möchte man sich sicherlich ersparen. der Laminat hat meines Wissens eine bestimmte Nutzungsdauer. D.h. man muss maximal Entschädigung Nutzung im Verhältnis zur Gesamtnutzungsdauer zahlen.
Z.B. Kosten 680 EUro 10 Jahre Nutzungsdauer. 3 Jahre bereits vor Mietverhältnis abgewohnt. Dann dürften es maximal 70% der Kosten sein.

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