Beide Termine zur Jahresablesung fallen in Urlaub

1. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Rosemarie123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beide Termine zur Jahresablesung fallen in Urlaub

Wie sieht es denn aus, wenn beide kostenfreie Termine zur Jahresablesung fallen, weil sie nicht einmal einen Abstand von 14 Tagen haben? Der erste Termin war der 27.12.16. Der zweite Termin ist der 5.1.17 Beide Termine fallen in meinen 14-tätigen Weihnachtsurlaub. Da wir nicht vor Ort sind, kann ich nicht mal jmd.den Schlüssel geben.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Wann wurden die Termine denn angekündigt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Rosemarie123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der erste Termin rechtzeitig drei Wochen vorher, mein Weihnachtsurlaub stand aber schon weit vorher fest. Für den zweiten Termin bekam ich eine Karte, die vermutlich während des ersten Termins am 27.12.16 eingewurfen wurde. Da ich nicht da war, kann ich das nicht genau sagen.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Rosemarie123mitglied):
Wie sieht es denn aus, wenn beide kostenfreie Termine zur Jahresablesung fallen, weil sie nicht einmal einen Abstand von 14 Tagen haben?

Dann dürfte man bei der Vorlaufzeit wohl Pech gehabt haben, wenn man sich nicht vorher gekümmert hat.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Rosemarie123mitglied):
Wie sieht es denn aus, wenn beide kostenfreie Termine zur Jahresablesung fallen, weil sie nicht einmal einen Abstand von 14 Tagen haben?

Dann dürfte man bei der Vorlaufzeit wohl Pech gehabt haben, wenn man sich nicht vorher gekümmert hat.


Auf welcher Grundlage?

Offensichtlich wurde ein neuer Termin nur eine Woche später gemacht. Nach meinem Kenntnisstand müssen es aber 2 Wochen Vorlaufzeit vorhanden sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Er wusste ja bereits vorher, das der den ersten Termin garantiert nicht wahrnehmen konnte.
Statt dort anzurufen und einen zweiten Termin außerhalb des Urlaubs zu machen, hat er aber nichts gemacht.
Ich würde da argumentieren über verletzung der nebenvertragliche Pflichten & Schandenminderungspflicht.


Im übrigen kann man ja auch selbst ablesen?



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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