Wie sieht es denn aus, wenn beide kostenfreie Termine zur Jahresablesung fallen, weil sie nicht einmal einen Abstand von 14 Tagen haben? Der erste Termin war der 27.12.16. Der zweite Termin ist der 5.1.17 Beide Termine fallen in meinen 14-tätigen Weihnachtsurlaub. Da wir nicht vor Ort sind, kann ich nicht mal jmd.den Schlüssel geben.
Beide Termine zur Jahresablesung fallen in Urlaub
1. Januar 2017
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Frage vom 1. Januar 2017 | 20:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beide Termine zur Jahresablesung fallen in Urlaub
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#1
Antwort vom 2. Januar 2017 | 01:20
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
Wann wurden die Termine denn angekündigt?
#2
Antwort vom 2. Januar 2017 | 10:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Der erste Termin rechtzeitig drei Wochen vorher, mein Weihnachtsurlaub stand aber schon weit vorher fest. Für den zweiten Termin bekam ich eine Karte, die vermutlich während des ersten Termins am 27.12.16 eingewurfen wurde. Da ich nicht da war, kann ich das nicht genau sagen.
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#3
Antwort vom 2. Januar 2017 | 10:26
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatDer erste Termin rechtzeitig drei Wochen vorher, :
und
ZitatDa wir nicht vor Ort sind, kann ich nicht mal jmd.den Schlüssel geben. :
passen nicht so recht zusammen.
Außerdem scheinen Sie doch so lange abwesend zu sein, dass Sie eh einen Schlüssel irgendwo hinterlegen müssen
http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/ordnungsgemaesser-gebrauch/332-ich-bin-dann-mal-weg-der-mieter-auf-urlaub.html
Berry
#4
Antwort vom 2. Januar 2017 | 11:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatWie sieht es denn aus, wenn beide kostenfreie Termine zur Jahresablesung fallen, weil sie nicht einmal einen Abstand von 14 Tagen haben? :
Dann dürfte man bei der Vorlaufzeit wohl Pech gehabt haben, wenn man sich nicht vorher gekümmert hat.
#5
Antwort vom 2. Januar 2017 | 13:36
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Zitat:ZitatWie sieht es denn aus, wenn beide kostenfreie Termine zur Jahresablesung fallen, weil sie nicht einmal einen Abstand von 14 Tagen haben? :
Dann dürfte man bei der Vorlaufzeit wohl Pech gehabt haben, wenn man sich nicht vorher gekümmert hat.
Auf welcher Grundlage?
Offensichtlich wurde ein neuer Termin nur eine Woche später gemacht. Nach meinem Kenntnisstand müssen es aber 2 Wochen Vorlaufzeit vorhanden sein.
#6
Antwort vom 2. Januar 2017 | 13:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
Er wusste ja bereits vorher, das der den ersten Termin garantiert nicht wahrnehmen konnte.
Statt dort anzurufen und einen zweiten Termin außerhalb des Urlaubs zu machen, hat er aber nichts gemacht.
Ich würde da argumentieren über verletzung der nebenvertragliche Pflichten & Schandenminderungspflicht.
Im übrigen kann man ja auch selbst ablesen?
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