Bekomme Betriebskosten nicht zurück!

21. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
cabrio_kirsche
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bekomme Betriebskosten nicht zurück!

Hallo und guten Tag.

Folgender Sachverhalt:
Mein ehemaliger Vermieter will mir die zuviel gezahlten Betriebskosten(BK- Abrechnung liegt vor) nicht zurück zahlen weil es noch, ich formuliere es mal vorsichtig, Unstimmigkeiten wegen der Renovierung und der daraus noch zu leistenden Zahlungen gibt. Für diese Dinge ist doch aber die Kaution da.
Aus dieser selbigen wurde schon ein Teilbetrag an den Vermieter gezahlt, er möchte aber gern alles PLUS Zinsen haben, was wir aber bei der Bank geblockt haben.
Wie könnte man jetzt dem Vermieter gegenüber treten, damit die Summe aus der BK- Abrechnung an mich ausgezahlt wird?

Mit freundlichen Grüßen
cabrio_kirsche

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Alkanet
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Da die BK-Abrechnung sicher nicht strittig ist, muß er natürlich den Überschuß zurückzahlen.

Die Betriebskosten haben erst mal nichts mit der Miete oder der Kaution zu tun. Eine Aufrechnung darf eigentlich nur im gegenseitigen Einvernehmen stattfinden.

Wie konnten Sie denn die Kautionszahlung blocken? Hatte der Vermieter nicht das alleinige Zugriffsrecht?

Wenn er die Kaution möchte, dann muss er natürlich im Detail darlegen, wofür er dieses Geld verwenden möchte. ich nehme mal an, das es um die Endrenovierung geht.
Haben sie geprüft ob sie wirklich dazu verpflichtet waren. Viele Klauseln diesbezüglich sind inzwischen unwirksam.

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#2
 Von 
cabrio_kirsche
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Alkanet,

danke für die schnelle Antwort. Ich habe ein Schreiben von der Bank bekommen, wo das Mietkautionsbuch hinterlegt ist. Darin haben sie mir mitgeteilt, dass mein ehemaliger Vermieter das Kautionssparbuch auflösen möchte und einen Betrag in Höhe von 467,00 € (ist der Betrag aus Rechnung für Renovierung)auf sein Konto überwiesen haben möchte und der Restbetrag, sowie die Zinsen, auf ein Treuhandkonto überwiesen werden sollte. Ich habe aber meinem ehem. Vermieter mitgeteilt, dass ich die Rechnung in dieser Höhe nicht akzeptiere und der Bank mitgeteilt, welchen Betrag ich aus der Kaution zur Überweisung freigebe. Jetzt stellt sich mein ehem. Vermieter QUER und will mir das Guthaben aus der BK-Abrechnung nicht auszahlen, weil es da ja noch einen "offenen Betrag" aus der Renovierungsrechnung gibt.

Kann ich meinem ehem. Vermieter jetzt schriftlich eine Frist zur Überweisung des Guthabens aus der BK-Abrechnung setzen und wenn er diese nicht einhält mich dann an einen Anwalt wenden?

MfG cabrio_kirsche

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#3
 Von 
cabrio_kirsche
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So,
hab meinem ehem. Vermieter eine Frist gesetzt, bis wann er das Guthaben aus der BK-Abrechnung überweisen soll, da er laut Telefonat mit ihm das Guthaben mit der Rechnung aus der Renovierung verrechnen will.
Hab das Schreiben persönlich mit Stempel und Unterschrift abgegeben. Wenn er die Frist nicht einhält, gehts zum Anwalt.
Laut Mieterbund ist die Vorgehensweise von meinem ehem. Vermieter gängige Praxis gegenüber seinen ehem. Mietern. Pech nur, wenn sich doch jemand wehrt...

Mit freundlichen Grüßen
cabrio_kirsche

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Was war denn mit der Endrenovierung ?

Gruß

Michael

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#5
 Von 
cabrio_kirsche
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit der Endrenovierung war folgendes:

Wir haben die Wohnung wieder weiß gestrichen, dem Vermieter hats halt nicht gepasst und es noch mal durch eine Firma machen lassen. Und wir erkennen jetzt die Endrechnung nicht an, weil laut Aussage (unter Zeugen) vom Vermieter bei der Abnahme die Außenwände nicht mit berechnet werden und jetzt aber mit drin stehen.
Haben dann selbst noch mal Aufmaß genommen, nachgerechnet und die Außenwände rausgelassen und dem Vermieter mitgeteilt, das wir nur die Rechnung OHNE Außenwände bezahlen.
Und da dachte dann der Vermieter, er kann uns linken und hat sich an die Bank gewendet. Und was dabei nun raus gekommen ist... siehe oben.

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hat der VM Euch aufgefordert und die Möglichkeit gegeben, den Anstrich nachzubessern ? Wenn nicht, müst Ihr normalerweise gar nichts bezahlen.

Gruß

Michael

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#7
 Von 
cabrio_kirsche
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Michael,

>>Hat der VM Euch aufgefordert und die Möglichkeit gegeben, den Anstrich nachzubessern ? Wenn nicht, müst Ihr normalerweise gar nichts bezahlen.<<

Jaein...
Die Anforderungen, die er gestellt hat, waren so hoch wie sie eigentlich nur eine Fachfirma erfüllen kann.
Geht ja nicht darum, das wir gar nix zahlen, sondern "nur" um die Art und Weise, wie der Vermieter nicht nur mit uns umgegangen ist.
Absprachen werden nicht eingehalten, Geld was einem gehört und zusteht, nicht überwiesen, etc. etc....
Übrigens kam heute ein Anruf vom ehem. Vermieter, wo ich ihn darauf hingewiesen habe, das er ohne unsere Einwilligung das Guthaben von der BK-Abrechnung nicht mit der Rechnung verrechnen darf. Dafür wäre ja noch der Rest von der Kaution, der übrigens immer noch auf dem Kautionssparbuch liegt, da. Er ist der Meinung, das wäre meine Ansicht... Ich habe ihn darum gebeten, mir schriftlich zu bestätigen, dass er das Guthaben verrechnen will. Kam von ihm die Frage, wieso... Meine Antwort war, er möchte doch auch immer alles schriftlich haben, also möchte ich das auch so handhaben. Jetzt frage ich mich, warum hat er mir nicht schon eher schriftlich mitgeteilt, dass er das Guthaben verrechnen will? Weiß er etwa, dass dies nicht Rechtens ist??
Naja, mein Anwalt wird sich freuen... :grins:

Mit freundlichen Grüßen

cabrio_kirsche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cabrio_kirsche
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also mein exVermieter hat jetzt das Guthaben aus BK-Abrechnung von 2005 mit den strittigen Forderungen verrechnet und mir nicht das gesamte Guthaben überwiesen, obwohl ich nicht zugestimmt habe, das es verechnet werden darf.
Hat er sich da nicht über geltendes Recht hinweg gesetzt? Da wird mir wohl der Gang zum Anwalt nicht erspart bleiben?

Mit freundlichen Grüßen
cabrio_kirsche

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