Belästigung durch Angehörige des Vermieters

17. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Andreas # S.
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Belästigung durch Angehörige des Vermieters

Hallo Foris,

vor ca.15 Minuten ist folgendes passiert.

Vermieter geht mit Angehörigen (glaube Sohn oder Schwiegersohn)
durch den von mir angemieteten Garten.

Die Person blieb am Küchenfenster stehen und schaute von draußen
in den Raum.
Als ich dies bemerkte,ging ich zu Fenster und forderte Ihn auf dies
zu Unterlassen.
Er Antwortete darauf:Er könne reinschauen wo er wolle,
und er wollte sehen ob ich zuhause sei.

Dann kam die Drohung ich solle froh sein das er nicht ins Haus komme.
Zeugen sind vorhanden (Lebenspartnerin).

Meine Frage jetzt:

Wie kann ich gegen solche Schikanen vor gehen ?

Das Mietverhältnis ist sehr schlecht - da ein Eigentümerwechsel stattgefunden
hat,er z.B. eine Mieterhöhung nicht durchsetzen konnte + 46 %.

Über Hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.


-----------------
"Gruß
Andy S."

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
astra0861
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

46 % Mieterhöhung ist ein starkes Stück. Sieht ganz nach Schikane aus, da sich der neue Vermieter geärgert hat, dass er seine Forderung nicht durchsetzen konnte. Dieses Mal würde ich es auf sich beruhen lassen, aber im Wiederholungsfall würde ich auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen, damit er sieht, dass er nicht alles machen kann wie er will, auch wenn es seine Wohnung und Garten ist, aber wenn er es vermietet hat, hat zur Zeit kein Recht es auch selbst zu nutzen oder andere zu belästigen.

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" "

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Reinschauen kann er natürlich schon, wohin er möchte, nur den von Dir gemieteten Garten darf er nicht betreten.

Das ist Hausfriedensbruch.

Obwohl er Eigentümer ist, hat er nicht das Recht, unbefugt vermieteten Wohnraum oder Garten zu betreten.

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#3
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo,

Protokoll des Vorfalls erstellen und ggf. Anwalt zwecks Beratung aufsuchen. Mir scheint, der neue Hausbesitzer ist auf Eure Wohnung scharf und versucht alles um Euch rauszuekeln. Wäre das denkbar?

Gruß Don Camillo

-----------------
"Friede, Freude, Eierkuchen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Andreas # S.
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Reinschauen kann er natürlich schon, wohin er möchte, nur den von Dir gemieteten Garten darf er nicht betreten.

Na ich denke das er schon zu weit geht,
in vermietete Whg.durch Fenster zu schauen.

Verletzung der Privatsphäre ???

Ja er musste durch den Garten um durch
das Fenster zu schauen.

Beim nächsten mal gibts ne Anzeige wegen
Hausfriedensbruch.

Gruß
Andy



-- Editiert von Andreas # S. am 19.10.2004 14:41:20

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