Hat ein Mieter generell das Recht, die abgelesenen Daten der Heizungsablesung/ Wasser von seinem Vermieter schriftlich zu verlangen,wenn die Ablesefirma keine Belege hinterläßt,alles elektronisch nur abgelesen wird?Die Wasserstände konnte ich selber ablesen, mit der Heizung war es schon schwieriger.Vermieter meinte, das wäre nicht seine Pflicht,aber da ich ausziehe eine Gefälligkeit.Stimmt diese Aussage? Danke.
Belege vom Ablesen der Heizung
30. Januar 2006
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Frage vom 30. Januar 2006 | 17:50
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Belege vom Ablesen der Heizung
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#1
Antwort vom 30. Januar 2006 | 20:07
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Du hast das Recht, alle Unterlagen beim Vermieter einzusehen. Auch muss er dir Kopien der Unterlagen zusenden, darf aber dafür angemessenen Kostenersatz verlangen (je Seite ca.€ 0,30 +Porto)
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
-- Editiert von ikarus02 am 30.01.2006 20:07:56
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