Belegeinsicht

30. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
valeri47
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Belegeinsicht

Ich bitte um Hilfe!
Verwalter hat schriftlich Belegeinsicht verweigert.
Nach einiger Zeit, im Jahre 2014, hat er die Verwalterstelle gekündigt.
Ich habe die Verwaltung auf Belegeinsicht verklagt.
Sein Rechtsanwalt schreibt dem Gericht, dass er nicht passivlegitimiert ist.
Ich müsste also den Vermieter verklagen.
Kann ich jetzt die Klage ändern und den Verwalter irgendwie zur Rechenschaft ziehen?
Um die Kosten zu sparen habe ich selber die Klageschrift erfasst.
Kann ich noch die Lage irgendwie retten?
Ich bedanke mich herzlich für jeden Rat.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6690 Beiträge, 2349x hilfreich)

Es fehlen die genauen Daten.
Wenn der Verwalter zum Zeitpunkt der Klageinreichung nicht mehr im Amt war, war die Legitimation von Beginn an nicht gegeben.
Da hilft nur Klagrücknahme.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
valeri47
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Es fehlen die genauen Daten.
Wenn der Verwalter zum Zeitpunkt der Klageinreichung nicht mehr im Amt war, war die Legitimation von Beginn an nicht gegeben.
Da hilft nur Klagrücknahme.

Danke für die Antwort.
Zum Zeitpunkt der Klageeinreichung war er nicht mehr im Amt.
Also ich kann keine Klageänderung beantragen, den Vermieter verklagen und den Verwalter als Vertreter angeben?
Danke nochmal

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
valeri47
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Zum Zeitpunkt der Klageeinreichung war er nicht mehr im Amt.
Also ich kann keine Klageänderung beantragen, den Vermieter verklagen und den Verwalter als Vertreter angeben?
Danke nochmal

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128069 Beiträge, 40918x hilfreich)

Der Verwalter war von Anfang an der falsche Ansprechpartner.
Einzig der Vermieter ist der Ansprechpartner für die Belegeinsicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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