Belegeinsicht vom Vermieter abgebrochen

2. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.05.2015 22:31:05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Belegeinsicht vom Vermieter abgebrochen

Hallo,ich habe zu meinem Sachverhalt leider noch nichts passendes im Netz gefunden.

1. Problem - Abbruch der Belegeinsicht durch Vermieter:
Es geht um eine Betriebskostenabrechnung aus 2008 und 2009. Dazu hatte ich Widerspruch eingelegt und nach 6 Monaten entlich einen Termin zur Belegeinsicht erhalten. Die Belegeinsicht fand wie vereinbart um 17 Uhr beim Vermieter statt, der bis 18 Uhr Sprechzeiten hat. Die Unterlagen waren zwar nach Abrechnungsprosition katgorisiert. Jedoch waren noch weitere, nicht für meine Abrechnung maßgeblichen Rechnungen, unter den Ordnerlaschen. So war die ganze Duchrsicht für mich sehr zeitaufwändig und die Kosten nur schwer nachvollziehbar, da ich eben immer nur die Rechnungen meines Miethauses heraussuchen musst. Um 18:45 Uhr kam dann die Chefin der Verwaltung und meinte, dass die Sache ja schon ganz schön lange dauert und ich einen neuen Termin zu den zwei Sprechzeiten in der Woche vereinbaren solle. Davon ist eine Sprechzeit Vormittags und eine Nachmittags, eben bis 18 Uhr.

Ist dieses Verhalten zulässig, zumal ich einen vorab einen Termin vereinbart hatte? Dass sich in den Unterlagen nun so Rechnungen viel anderen Miethäusern befinden, konnte ich doch nicht ahnen... MUSS ich jetzt einen NEUEN Termin vereinbaren?

2. Noch ein Problem - NEUE Kosten in Abrechnung:
Für Kabelfernsehen wurden die Kabelgebühren bis Ende 2007 direkt vom Kabelanbieter mit dem Mieter abgerechnet. Nur Mieter die interesse hatten, nahmen daran teil. Ich machten davon kein Gebrauch. Anfang 2008 wurden die Mieter, die mit dem Kabelanbieter einen "Vertrag" hatten informiert, dass die Gebühren zukünftig wieder in die Nebenkostenabrechnung einfließen. Dieses Schreiben habe ich nicht erhalten. Ab März 2008 rechnete der Vermieter dann wieder Kabelgebürhen ab ohne auch nur die Vorauszahlungen anzupassen. Eine Abrechnung fand auch 2009 statt. Diese Kostenposition macht bei mir 90 EUR mehr aus. Darf der Vermieter einfach wieder umstellen ohne ALLE Mieter zu informieren? Muss ich diese Kosten tragen?

Gruß

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-- Editiert am 02.03.2011 11:07

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Und was dazu im Mietvertrag steht.



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.05.2015 22:31:05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kabelgebühren sind im Mietvertrag vereinbart. Ich frag mich bloß, ob der Vermieter ständig wechseln darf; mal abrechnen und mal nicht...

Zudem bin ich beruflich viel unterwegs und wollte mich jetzt nicht auch noch mit zusätzlichen Terminen belasten. Wäre nur schön gewesen, wenn alles am vereinbarten Termin ordentlich vorgelegen hätte.

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-- Editiert am 02.03.2011 12:51

0x Hilfreiche Antwort



#6
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Es ist zwar sehr löblich, dass du ohne Aufforderung für deinen Chef freiwillig unbezahlte Überstunden machst, aber das solltest du bei anderen nicht unbedingt voraussetzen.

Die Belegeinsicht fand wie vereinbart um 17 Uhr beim Vermieter statt, der bis 18 Uhr Sprechzeiten hat.
Um 18:45 Uhr kam dann die Chefin der Verwaltung


Und die Belege müssen dir nicht vorsortiert werden.

Deine Überschrift ist ziemlich anmassend: wenn du nicht in der Lage bist, in 1 3/4 Stunden 10 - 15 Belege zu lesen, solltest du das anderen nicht vorwerfen.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.03.2011 09:14:06
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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