Beleuchtung im Keller

20. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
go584856-7
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Beleuchtung im Keller

Hallo, folgende Situation:

Ich wohne seit 4 Jahren zur Miete in einem Altbau. Bei der Besichtigung der Wohnung schaute ich auch kurz in den Kellerabteil (gemauert, kein Holzverschlag) rein. Sah, dass dort eine Lampenfassung, Schalter und auch Leitungen verlegt sind. Dass das Licht nicht anging, habe ich so hingenommen.

Beim Einzug bemerkte ich im Keller, dass ein Leuchtmittelwechsel nicht die gewünschte Erleuchtung bringt, bemerkte, dass die Kabel an der Verteilerdose komplett getrennt sind. Die Leitung dorthin ist nicht mehr vorhanden und wurde während der Modernisierung in den 90ern nicht ersetzt.

Ich habe beim Vermieter angefragt, dass er sich um die Instandsetzung der Beleuchtung doch bitte kümmern soll. Antwort: Gegen 150€ von mir kommt ein Elektriker und richtet alles ein.

Da in der Vergangenheit im Kellerabteil eine Beleuchtung enthalten war, sehe ich nicht ein dieses Geld zu investieren. Gibt es da irgendwelche Rechtssprechungen oder ähnliches? Danke

-- Editiert von go584856-7 am 20.12.2021 23:48

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36 Antworten
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#1
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von go584856-7):
Ich wohne seit 4 Jahren zur Miete in einem Altbau. Bei der Besichtigung der Wohnung schaute ich auch kurz in den Kellerabteil (gemauert, kein Holzverschlag) rein. Sah, dass dort eine Lampenfassung, Schalter und auch Leitungen verlegt sind. Dass das Licht nicht anging, habe ich so hingenommen.

Dass im Keller eine Vorrichtung für Licht war, darf der M auch annehmen, dass auch Licht brennt, ohne zu prüfen ob es funktioniert.
In diesem Fall wäre der VM zuständig, den Elektriker auf seine Kosten zu beauftragen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Dass im Keller eine Vorrichtung für Licht war, darf der M auch annehmen, dass auch Licht brennt, ohne zu prüfen ob es funktioniert.
In diesem Fall wäre der VM zuständig, den Elektriker auf seine Kosten zu beauftragen.
Gut möglich, dass ein solcher Anspruch nach 4 Jahren verwirkt ist...

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Geh zu einem Geschäft des niederländischen "Ramschladens" mit den 5 Buchstaben und besorge dir eine batteriebetriebene LED Leuchte.

Die Dinger leuchten 1 Woche durch und kosten ~10 - 15€...

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Gut möglich, dass ein solcher Anspruch nach 4 Jahren verwirkt ist...

Nicht nur das, es gibt gar keinen Anspruch.

Man hat den Kelĺer ohne funktionierendes Licht gemietet, Ende der Fahnenstange.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Ist denn völlig ausgeschlossen dass es im Keller an anderer Stelle ein Verbindungskabel zum eigenen Stromzähler gibt ?
Hat der eigene Stromzähler keine extra Sicherung für den Stromanschluss im Keller ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nicht nur das, es gibt gar keinen Anspruch.

Man hat den Kelĺer ohne funktionierendes Licht gemietet, Ende der Fahnenstange.
Unsinn, siehe #1.

Das ist wie bei fast allen Verträgen, das was eingebaut ist muss auch funktionieren.
Kaufst man ein Auto mit Klimaanlage, dann ist ein Defekt der selbigen ein Mangel den der Verkäufer beheben muss. Ist hingegen gar keine eingebaut, dann ist der Verkäufer raus.
Und das man bei einer vorhandenen Leuchte nicht davon ausgehen darf, dass sie auch angeschlossen ist ist weltfremd.

Ich rate aber auch zu einer batteriebetriebenen Lampe (mit Bewegungsmelder verbraucht die fast gar nichts).

Stefan

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#7
 Von 
go584856-7
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Batteriebetriebener Kram kommt nicht im Frage, da wird es schwierig eine Tiefkühltruhe und Trockner zu betreiben....

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2331 Beiträge, 364x hilfreich)

Ich dachte es geht um Licht, Schalter und Verteilerdose, die irgendwie nicht funktionieren.

Auf die Neuinstallation von Steckdosen zum Betrieb von Großgeräten sehe ich keinen Anspruch.
(Zumal auch geklärt werden sollte, wo denn die Abluft des Trockners hingehen soll)

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Unsinn, siehe #1.

Tja, das ist in dem Falle nun mal schlicht und ergreifend falsch.



Zitat (von reckoner):
Und das man bei einer vorhandenen Leuchte nicht davon ausgehen darf, dass sie auch angeschlossen ist ist weltfremd.

Hier musste er aber davon ausgehen, insofern hilft es nicht Argumente zu bringen die mit dem Fall hier gar nichts zu tun haben.


Signatur:

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Batteriebetriebener Kram kommt nicht im Frage, da wird es schwierig eine Tiefkühltruhe und Trockner zu betreiben..../quote]Oben hast du aber nur von Licht gesprochen, und ich war natürlich davon augegangen, dass es nur darum geht.
Einen richtigen Stromanschluß darf man im Keller jedoch nicht unbedingt erwarten (ebenso wie in einer Garage). Und durch eine Lampe - die auch am Allgemeinstrom hängen könnte - darf man sicher nicht schlussfolgern, dass man dort richtige Geräte betreiben kann und darf.

Stefan

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#11
 Von 
go584856-7
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):

(Zumal auch geklärt werden sollte, wo denn die Abluft des Trockners hingehen soll)


Ablufttrockner...wo leben sie? In 1996? Kauft heute kein *******.

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Tja, das ist in dem Falle nun mal schlicht und ergreifend falsch.
Ist es natürlich nicht. Der Vermieter muss für eine funktionierende Beleuchtung sorgen (es mag vielleicht eine Kleinreparaturklausel geben, aber das ändert nichts).

Und genau diese Verpflichtung könnte ein Ansatz sein, ich würde entsprechend mit dem Vermieter verhandeln. Argumente:
- Strom muss sowieso gelegt werden (dann können wir die Kosten auch teilen, z.B.)
- der Keller gewinnt an Mehrwert, auch für zukünftige Mieter

Anmerkung: 150 Euro dürfte aber schon ein Teilbetrag sein, eine Neuinstallation kostet sicher mehr.

Stefan

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Der Vermieter muss für eine funktionierende Beleuchtung sorgen

Dann kann man ja mal sicherlich eine valide Rechtsgrundlage nennen, die den Vermieter dazu verpflichtet etwas zu liefern das mietvertraglich nicht vereinbart ist...

Wobei eine funktionierende Beleuchtung dem Frager ja rein gar nichts nutzt...


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#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann kann man ja mal sicherlich eine valide Rechtsgrundlage nennen, die den Vermieter dazu verpflichtet etwas zu liefern das mietvertraglich nicht vereinbart ist...
Da das sehr wohl im Mietvertrag vereinbart ist braucht man gar keine weitere Rechtsgrundlage mehr. Eine Wohnung wird wie gesehen gemietet, und ein Keller ebenso. Ist dort eine Lampe installiert dann darf man davon ausgehen, dass sie auch funktioniert (außer der Vermieter klärt darüber auf).

Zitat:
Wobei eine funktionierende Beleuchtung dem Frager ja rein gar nichts nutzt...
Erstens war zu dem Zeitpunkt des Zitates nicht bekannt, dass es um mehr als das Licht geht.
Und zweitens hilft es ihm vielleicht doch, siehe #12.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ist dort eine Lampe installiert dann darf man davon ausgehen, dass sie auch funktioniert (außer der Vermieter klärt darüber auf).

Unsinn wird nicht richtiger, in dem man ihn stoisch widerholt.

Und über nicht vorhandene Sachen, deren fehlen dem Mieter bekannt sind, muss der Vermieter selbstverständlich nicht nochmals extra aufklären.



Oder um es mal verständlicher zu machen:
Wenn ich eine Wohnung besichtige und das Fenster hat einen Riss in der Scheibe, ich stelle das fest und miete dann dennoch. Dann muss der Vermieter denn Riss nicht beseitigten, nur weil da ein Fenster ist und Fenster üblicherweise ohne Risse sind und man Fenster üblicherweise ohne Risse erwarten darf.



Einfach mal mit dem Prinzip "gemietet wie besehen" beschäftigen ...


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#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und über nicht vorhandene Sachen, deren fehlen dem Mieter bekannt sind, muss der Vermieter selbstverständlich nicht nochmals extra aufklären.
Die Lampe war aber nicht "nicht vorhanden". Es gab sogar einen Schalter und Leitungen.
Es ist schon arglistig, in einer solchen Situation nicht darauf hinzuweisen, dass das alles nur Attrappen sind.

Zitat:
Unsinn wird nicht richtiger, in dem man ihn stoisch widerholt.
Schön das du das sagst ...

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Es ist schon arglistig, in einer solchen Situation nicht darauf hinzuweisen, dass das alles nur Attrappen sind.

Da der Mieter genau das aber wusste, und zwar vor Vertragsabschluss, muss man da nicht noch mal drauf hinweisen.
Da auch noch von "arglistig" zu phantasieren ist schon ...


Es dürfte sich kein Gericht finden, dass eine derart absurde Forderung in einem Urteil gutheißen würde - nicht mal im teilweise extrem mieterfreundlichen Berlin.

Aber der Frager kann es ja gerne ausprobieren und dann das Urteil hier veröffentlichen ...


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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da der Mieter genau das aber wusste, und zwar vor Vertragsabschluss, muss man da nicht noch mal drauf hinweisen.
Im Eingangspost schreibt der Mieter, dass er versucht hat, durch Wechsel des Leuchmittels an Licht zu kommen. Das hätte er sicher nicht gemacht, wenn er gewusst hätte, dass die vorhandene Installation eine Attrappe ist. Was sollen also solche Posts?

Die Tatsache, das das Licht nicht funktioniert, ist das eine. Das wusste der Mietinteressent. Ein defektes Leuchtmittel wird er also sicherlich nicht beim Vermieter einklagen können. Aber darum geht es ja auch nicht. Die eigentliche Frage lautet, ob aufgrund des Zustandes des Kellers bzw. der Lampe den Mieter davon ausgehen durfte, dass eine funktionstüchtige Lichtinstallation Teil der Mietsache ist.

In der Regel ist dies meiner Meinung nach zu bejaen. Vorhandene Einrichtungen in der Mietsache müssen funktionieren.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Was sollen also solche Posts?

Ja, gute Frage, was bezweckt man damit, den wichtigen Teil auszublenden und den Frager in die Irre zu führen?



Zitat (von cauchy):
dass er versucht hat, durch Wechsel des Leuchmittels an Licht zu kommen

Ja, nach Vertragsschluss und Einzug.

Und was hat er davor gemacht?
Mangel festgestell, akzeptiert und Vertrag mit "ohne Licht im Keller" abgeschlossen
Zitat (von go584856-7):
Bei der Besichtigung der Wohnung schaute ich auch kurz in den Kellerabteil (gemauert, kein Holzverschlag) rein. Sah, dass dort eine Lampenfassung, Schalter und auch Leitungen verlegt sind. Dass das Licht nicht anging, habe ich so hingenommen.




,.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Da das sehr wohl im Mietvertrag vereinbart ist
Hast du den MV des TE gelesen?
In meinem steht zB trotz der vielen Seiten NICHT, dass im mitgemieteten 1Kellerraum eine Beleuchtung und eine Steckdose vorhanden ist und der Stromverbrauch über die Wohnung läuft. Ist aber so.
Dort steht zB auch NICHT, dass der mitgemietete KFZ-Stellplatz bzw. der gesamte Platz für alle Stellplätze KEINE Beleuchtung hat. (Das verlangen zB andere Mieter hier aus dem Hause), die bei Dunkelheit zu ihrem KFZ stolpern oder selbst Taschenlampen dabei haben...)

Nun, nach 4 Jahren, will der TE Gefriertruhe und Kondenstrockner dort im Kellerraum unterbringen. Bisher war ihm die fehlende Beleuchtung schnurz.
Na, das kann was Langwieriges werden, wenn man erst noch über die 150,- für den (billigen) Elektriker rechtlich streiten will...
------------------------------------
Zitat (von go584856-7):
dass die Kabel an der Verteilerdose komplett getrennt sind. Die Leitung dorthin ist nicht mehr vorhanden und wurde während der Modernisierung in den 90ern nicht ersetzt.
Dann hast du in den 4 Jahren noch nie Licht in deinem Kellerraum gehabt?
Die evtl. anderen Mieter mit gemietetem Keller etwa auch nicht?
Du brauchst ja Steckdosen, oder? Was war dort vor 4 Jahren?

-- Editiert von Anami am 22.12.2021 13:54

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hast du den MV des TE gelesen?
Der Mietvertrag ist nicht nur das Schriftstück welches man unterschreibt. Und ich bin natürlich davon ausgegangen, dass dort nicht ausdrücklich "Keller ohne Licht" o.ä. steht, denn sonst hätte der TS den Thread doch gar nicht erst eröffnet.

Wie jetzt schon mehrmals angedeutet gehört es auch ungeschrieben zum Vertrag, dass alles was in der Mietsache eingebaut ist auch funktioniert (jede Stockdose muss angeschlossen sein, aus jedem Wasserhahn muss Wasser kommen, jeder Heizkörper muss heizen, jedes Fenster mit entsprechendem Griff muss zu öffnen sein u.s.w.). Und das muss man auch nicht bei jedem Einzelteil überprüfen sondern darf es einfach voraussetzen.
Das die Leuchte im Keller nicht funktionierte kann an einer defekten Lampe gelegen haben (das zu ergründen hielt der TS sicher für unnötig, weil es nur Kleingeld ist). Alternativ kann auch einfach der Strom abgestellt gewesen sein.
Wie auch immer, er dürfte trotzdem davon ausgehen, dass die Installation ansich OK ist.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Das die Leuchte im Keller nicht funktionierte kann an einer defekten Lampe gelegen haben (das zu ergründen hielt der TS sicher für unnötig,
NÖ. Denn:
Zitat (von go584856-7):
Beim Einzug bemerkte ich im Keller, dass ein Leuchtmittelwechsel nicht die gewünschte Erleuchtung bringt, bemerkte, dass die Kabel an der Verteilerdose komplett getrennt sind.

Zitat (von reckoner):
Alternativ kann auch einfach der Strom abgestellt gewesen sein.
Das mag sein. Aber auch bei *Strom wieder da* hätte das dem TE nichts gebracht.
Zitat (von reckoner):
er dürfte trotzdem davon ausgehen, dass die Installation ansich OK ist.
Na gut. Dann soll er davon ausgehen.

Frage: Wer kümmert sich nun um 2 funktionierende Steckdosen für G-Truhe und Kondenstrockner in dem gemieteten Kellerraum?
Meinetwegen soll es auch *Licht zur Erleuchtung* geben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Frage: Wer kümmert sich nun um 2 funktionierende Steckdosen für G-Truhe und Kondenstrockner in dem gemieteten Kellerraum?

Idealerweise der Vermieter auf Kosten des Mieters.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
NÖ. Denn:
Du zitierst doch schon "beim Einzug", und das war sicher später.

Zitat:
Das mag sein. Aber auch bei *Strom wieder da* hätte das dem TE nichts gebracht.
Doch, denn dann würde es ja funktionieren.
Ich wollte auch nur differnzieren, von was ein Mietinteressent ausgehen muss (Lampe defekt, Strom abgestellt) und von was nicht (Attrappen).

Zitat:
Frage: Wer kümmert sich nun um 2 funktionierende Steckdosen für G-Truhe und Kondenstrockner in dem gemieteten Kellerraum?
Das es darum geht wussten wir noch nicht. Ich spreche die ganze Zeit allein vom Licht, siehe dazu auch mein #10 (der Post ist leider etwas verformatiert).
Einen Anspruch auf eine Steckdoes gibt es natürlich nicht. Es gibt viele Häuser bei denen das schon technisch schwer möglich ist. Wie schon gesagt hängt die Kellerbeleuchtung häufig am Allgemeinstrom, mit Dauerverbrauchern (Kühltruhe) oder Großverbrauchern (Trockner) geht das natürlich nicht, den Strom wird der Vermieter nicht rechtskräftig auf alle umlegen können. Genau aus diesem Grund werden in Kellern und Garagen häufig Steckdosen sogar völlig verboten, man weiß ja nie was die Mieter dann da dranhängen (BitCoin-Server etc.).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
go584856-7
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Heute Vormittag stand überraschenderweise der Elektriker vor der Türe. Er schaute sich die Situation an, meinte es sei kein Problem und legte los. Nach nicht einmal 1h war alles erledigt.

15 Meter Stromleitung an eine vorhandene Verteilerdose im Waschkeller angeschlossen, über vorhandene Kabelschächte in meinen Keller gezogen. Neues LED-Lichtmodul verbaut. In der Bestandsaufnahme notierte er, es sei neben einer technisch veralteten Lampenfassung mit Schalter auch eine alte Bakelit Steckdose vorhanden. Zwar war dies nicht der Fall, aber der Mehraufwand für die Steckdose sei von der Arbeitszeit zu vernachlässigen und auch vom Material nebensächlich, da nur ein 5- statt 3-poliges Stromkabel in einer Länge von 1,5 m benötigt wurde und eben eine Schalter-Steckdosen-Kombination, wo die Steckdose gerade 15 Euro Mehrkosten aufbringen würde.

Alles wurde natürlich an mein Stromnetz angebunden. Vom Elektriker folgte der Hinweis, dass er mit der 16 Ampere-Sicherung keinen Kondenstrockner betreiben würde, da an der Leitung dann auch die WaMa hängt. Es kommt nur ein Wärmepumpentrockner in Frage, den ich im Keller aber zusammen mit einer Mehrfachsteckdose mit dem Froster an die neue Dose stöpseln darf.

Unterschrieben habe ich nichts, den Auftrag erteilte die Hausverwaltung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wenn es am Ende zu günstig war (<100 Euro) dann würde aber eine Kleinreparaturklausel greifen; wäre aber immerhin günstiger als die besagten 150 Euro.

Zitat:
Vom Elektriker folgte der Hinweis, dass er mit der 16 Ampere-Sicherung keinen Kondenstrockner betreiben würde, da an der Leitung dann auch die WaMa hängt.
Wenn nicht beide Geräte gemeinsam betrieben werden sehe ich da kein Problem.
Und damit Dritte nicht auf die Idee kommen hängt man noch ein Warnschild auf, fertig.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Du zitierst doch schon "beim Einzug", und das war sicher später.
Aber ca 4 Jahre werden wohl nicht zwischen Besichtigung und Einzug gelegen haben, oder was meinst du?
Zitat (von reckoner):
Doch, denn dann würde es ja funktionieren.
Nö, bei kompletter Trennung des Kabels wohl nicht.
Zitat (von reckoner):
Ich wollte auch nur differnzieren
LOL. Ab #7 konnte man lesen, dass es nicht mehr nur um die defekte Beleuchtung bei Einzug vor etwa 4 Jahren ging.
Zitat (von reckoner):
Wie schon gesagt hängt die Kellerbeleuchtung häufig am Allgemeinstrom,
Nö. Oft genug hängt die Beleuchtung des gemieteten Kellerraumes nicht am Allgemeinstrom. Und hier beim TE wäre wohl bei der Besichtigung und später nicht nur dessen Kellerabteil *ohne Strom* gewesen.
Zitat (von reckoner):
Genau aus diesem Grund werden in Kellern und Garagen häufig Steckdosen sogar völlig verboten, man weiß ja nie was die Mieter dann da dranhängen
Das ist mir nicht bekannt. Auch den Grund halte ich für an den Haaren herbeigezogen.
-------------------------------------
Zitat (von go584856-7):
Heute Vormittag stand überraschenderweise der Elektriker vor der Türe.
Danke für die Rückmeldung. Geht doch manchmal sogar recht schnell. Der Vermieter hat dann vermutlich nochmal kurz überlegt.
Vermutlich sind also Steckdosen im Mieterkeller in deinem Haus nicht verboten und du kannst nun nach Lust und Laune den Bitcoin-Server betreiben, wenn du mal nicht Wäsche trocknest... Alles über Allgemeinstrom wahrscheinlich. ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
go584856-7
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin jetzt noch gespannt ob da eine Rechnung kommt. Beauftragt hab ich niemanden, nur gesagt "kümmert euch".

-- Editiert von go584856-7 am 23.12.2021 16:58

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Alles über Allgemeinstrom wahrscheinlich.

Das mit dem lesen und verstehen klappt ja immer noch nicht wirklich ...
Zitat (von go584856-7):
Alles wurde natürlich an mein Stromnetz angebunden.




Zitat (von go584856-7):
Ich bin jetzt noch gespannt ob da eine Rechnung kommt.

Ich auch.
Wenn dem so ist, wieder hier melden.



Zitat (von go584856-7):
Beauftragt hab ich niemanden, nur gesagt "kümmert euch".

Finde den Widerspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Aber ca 4 Jahre werden wohl nicht zwischen Besichtigung und Einzug gelegen haben, oder was meinst du?
Nee, keine 4 Jahre. Aber der Vertragsschluß, und darum ging es (was man schon vorher weiß kann man später nicht reklamieren).

Zitat:
Nö, bei kompletter Trennung des Kabels wohl nicht.
??? - wenn der Strom abgestellt wird, dann wird kein Kabel getrennt. Und selbst wenn, beim wieder anschließen wird es dann auch wieder angeklemmt.

Zitat:
LOL. Ab #7 konnte man lesen, dass es nicht mehr nur um die defekte Beleuchtung bei Einzug vor etwa 4 Jahren ging.
Eben, ab #7. Mein Beitrag auf den Bezug genommen wurde war aber #6.

Zitat:
Nö. Oft genug...
Finde den Widerspruch. :grins:

Zitat:
Das ist mir nicht bekannt. Auch den Grund halte ich für an den Haaren herbeigezogen.
Mir sind einige Garagenhöfe bekannt, bei denen es ausdrücklich untersagt ist, den Lichtstrom anderweitig zu verwenden. Und für Keller - die mit Abteilen aus Holzwänden - dürfte es ähnlich sein.

Zitat:
Alles über Allgemeinstrom wahrscheinlich.
Natürlich nicht, siehe #25 (3. Absatz).
Wie schon gesagt könnte der Vermieter sonst den Algemeinstrom nicht rechtssicher auf seine Mieter umlegen; schon blöd wenn er es dennoch so installieren lassen würde.

Stefan

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