Hallo, folgende Situation:
Ich wohne seit 4 Jahren zur Miete in einem Altbau. Bei der Besichtigung der Wohnung schaute ich auch kurz in den Kellerabteil (gemauert, kein Holzverschlag) rein. Sah, dass dort eine Lampenfassung, Schalter und auch Leitungen verlegt sind. Dass das Licht nicht anging, habe ich so hingenommen.
Beim Einzug bemerkte ich im Keller, dass ein Leuchtmittelwechsel nicht die gewünschte Erleuchtung bringt, bemerkte, dass die Kabel an der Verteilerdose komplett getrennt sind. Die Leitung dorthin ist nicht mehr vorhanden und wurde während der Modernisierung in den 90ern nicht ersetzt.
Ich habe beim Vermieter angefragt, dass er sich um die Instandsetzung der Beleuchtung doch bitte kümmern soll. Antwort: Gegen 150€ von mir kommt ein Elektriker und richtet alles ein.
Da in der Vergangenheit im Kellerabteil eine Beleuchtung enthalten war, sehe ich nicht ein dieses Geld zu investieren. Gibt es da irgendwelche Rechtssprechungen oder ähnliches? Danke
-- Editiert von go584856-7 am 20.12.2021 23:48
Beleuchtung im Keller
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatIch wohne seit 4 Jahren zur Miete in einem Altbau. Bei der Besichtigung der Wohnung schaute ich auch kurz in den Kellerabteil (gemauert, kein Holzverschlag) rein. Sah, dass dort eine Lampenfassung, Schalter und auch Leitungen verlegt sind. Dass das Licht nicht anging, habe ich so hingenommen. :
Dass im Keller eine Vorrichtung für Licht war, darf der M auch annehmen, dass auch Licht brennt, ohne zu prüfen ob es funktioniert.
In diesem Fall wäre der VM zuständig, den Elektriker auf seine Kosten zu beauftragen.
Gut möglich, dass ein solcher Anspruch nach 4 Jahren verwirkt ist...ZitatDass im Keller eine Vorrichtung für Licht war, darf der M auch annehmen, dass auch Licht brennt, ohne zu prüfen ob es funktioniert. :
In diesem Fall wäre der VM zuständig, den Elektriker auf seine Kosten zu beauftragen.
VG
Roland
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ZitatGut möglich, dass ein solcher Anspruch nach 4 Jahren verwirkt ist... :
Nicht nur das, es gibt gar keinen Anspruch.
Man hat den Kelĺer ohne funktionierendes Licht gemietet, Ende der Fahnenstange.
Ist denn völlig ausgeschlossen dass es im Keller an anderer Stelle ein Verbindungskabel zum eigenen Stromzähler gibt ?
Hat der eigene Stromzähler keine extra Sicherung für den Stromanschluss im Keller ?
Hallo,
Unsinn, siehe #1.Zitat:Nicht nur das, es gibt gar keinen Anspruch.
Man hat den Kelĺer ohne funktionierendes Licht gemietet, Ende der Fahnenstange.
Das ist wie bei fast allen Verträgen, das was eingebaut ist muss auch funktionieren.
Kaufst man ein Auto mit Klimaanlage, dann ist ein Defekt der selbigen ein Mangel den der Verkäufer beheben muss. Ist hingegen gar keine eingebaut, dann ist der Verkäufer raus.
Und das man bei einer vorhandenen Leuchte nicht davon ausgehen darf, dass sie auch angeschlossen ist ist weltfremd.
Ich rate aber auch zu einer batteriebetriebenen Lampe (mit Bewegungsmelder verbraucht die fast gar nichts).
Stefan
Batteriebetriebener Kram kommt nicht im Frage, da wird es schwierig eine Tiefkühltruhe und Trockner zu betreiben....
Ich dachte es geht um Licht, Schalter und Verteilerdose, die irgendwie nicht funktionieren.
Auf die Neuinstallation von Steckdosen zum Betrieb von Großgeräten sehe ich keinen Anspruch.
(Zumal auch geklärt werden sollte, wo denn die Abluft des Trockners hingehen soll)
ZitatUnsinn, siehe #1. :
Tja, das ist in dem Falle nun mal schlicht und ergreifend falsch.
ZitatUnd das man bei einer vorhandenen Leuchte nicht davon ausgehen darf, dass sie auch angeschlossen ist ist weltfremd. :
Hier musste er aber davon ausgehen, insofern hilft es nicht Argumente zu bringen die mit dem Fall hier gar nichts zu tun haben.
Hallo,
Zitat:Batteriebetriebener Kram kommt nicht im Frage, da wird es schwierig eine Tiefkühltruhe und Trockner zu betreiben..../quote]Oben hast du aber nur von Licht gesprochen, und ich war natürlich davon augegangen, dass es nur darum geht.
Einen richtigen Stromanschluß darf man im Keller jedoch nicht unbedingt erwarten (ebenso wie in einer Garage). Und durch eine Lampe - die auch am Allgemeinstrom hängen könnte - darf man sicher nicht schlussfolgern, dass man dort richtige Geräte betreiben kann und darf.
Stefan
Zitat:
(Zumal auch geklärt werden sollte, wo denn die Abluft des Trockners hingehen soll)
Ablufttrockner...wo leben sie? In 1996? Kauft heute kein *******.
Hallo,
Ist es natürlich nicht. Der Vermieter muss für eine funktionierende Beleuchtung sorgen (es mag vielleicht eine Kleinreparaturklausel geben, aber das ändert nichts).Zitat:Tja, das ist in dem Falle nun mal schlicht und ergreifend falsch.
Und genau diese Verpflichtung könnte ein Ansatz sein, ich würde entsprechend mit dem Vermieter verhandeln. Argumente:
- Strom muss sowieso gelegt werden (dann können wir die Kosten auch teilen, z.B.)
- der Keller gewinnt an Mehrwert, auch für zukünftige Mieter
Anmerkung: 150 Euro dürfte aber schon ein Teilbetrag sein, eine Neuinstallation kostet sicher mehr.
Stefan
ZitatDer Vermieter muss für eine funktionierende Beleuchtung sorgen :
Dann kann man ja mal sicherlich eine valide Rechtsgrundlage nennen, die den Vermieter dazu verpflichtet etwas zu liefern das mietvertraglich nicht vereinbart ist...
Wobei eine funktionierende Beleuchtung dem Frager ja rein gar nichts nutzt...
Hallo,
Da das sehr wohl im Mietvertrag vereinbart ist braucht man gar keine weitere Rechtsgrundlage mehr. Eine Wohnung wird wie gesehen gemietet, und ein Keller ebenso. Ist dort eine Lampe installiert dann darf man davon ausgehen, dass sie auch funktioniert (außer der Vermieter klärt darüber auf).Zitat:Dann kann man ja mal sicherlich eine valide Rechtsgrundlage nennen, die den Vermieter dazu verpflichtet etwas zu liefern das mietvertraglich nicht vereinbart ist...
Erstens war zu dem Zeitpunkt des Zitates nicht bekannt, dass es um mehr als das Licht geht.Zitat:Wobei eine funktionierende Beleuchtung dem Frager ja rein gar nichts nutzt...
Und zweitens hilft es ihm vielleicht doch, siehe #12.
Stefan
ZitatIst dort eine Lampe installiert dann darf man davon ausgehen, dass sie auch funktioniert (außer der Vermieter klärt darüber auf). :
Unsinn wird nicht richtiger, in dem man ihn stoisch widerholt.
Und über nicht vorhandene Sachen, deren fehlen dem Mieter bekannt sind, muss der Vermieter selbstverständlich nicht nochmals extra aufklären.
Oder um es mal verständlicher zu machen:
Wenn ich eine Wohnung besichtige und das Fenster hat einen Riss in der Scheibe, ich stelle das fest und miete dann dennoch. Dann muss der Vermieter denn Riss nicht beseitigten, nur weil da ein Fenster ist und Fenster üblicherweise ohne Risse sind und man Fenster üblicherweise ohne Risse erwarten darf.
Einfach mal mit dem Prinzip "gemietet wie besehen" beschäftigen ...
Hallo,
Die Lampe war aber nicht "nicht vorhanden". Es gab sogar einen Schalter und Leitungen.Zitat:Und über nicht vorhandene Sachen, deren fehlen dem Mieter bekannt sind, muss der Vermieter selbstverständlich nicht nochmals extra aufklären.
Es ist schon arglistig, in einer solchen Situation nicht darauf hinzuweisen, dass das alles nur Attrappen sind.
Schön das du das sagst ...Zitat:Unsinn wird nicht richtiger, in dem man ihn stoisch widerholt.
Stefan
ZitatEs ist schon arglistig, in einer solchen Situation nicht darauf hinzuweisen, dass das alles nur Attrappen sind. :
Da der Mieter genau das aber wusste, und zwar vor Vertragsabschluss, muss man da nicht noch mal drauf hinweisen.
Da auch noch von "arglistig" zu phantasieren ist schon ...
Es dürfte sich kein Gericht finden, dass eine derart absurde Forderung in einem Urteil gutheißen würde - nicht mal im teilweise extrem mieterfreundlichen Berlin.
Aber der Frager kann es ja gerne ausprobieren und dann das Urteil hier veröffentlichen ...
Im Eingangspost schreibt der Mieter, dass er versucht hat, durch Wechsel des Leuchmittels an Licht zu kommen. Das hätte er sicher nicht gemacht, wenn er gewusst hätte, dass die vorhandene Installation eine Attrappe ist. Was sollen also solche Posts?ZitatDa der Mieter genau das aber wusste, und zwar vor Vertragsabschluss, muss man da nicht noch mal drauf hinweisen. :
Die Tatsache, das das Licht nicht funktioniert, ist das eine. Das wusste der Mietinteressent. Ein defektes Leuchtmittel wird er also sicherlich nicht beim Vermieter einklagen können. Aber darum geht es ja auch nicht. Die eigentliche Frage lautet, ob aufgrund des Zustandes des Kellers bzw. der Lampe den Mieter davon ausgehen durfte, dass eine funktionstüchtige Lichtinstallation Teil der Mietsache ist.
In der Regel ist dies meiner Meinung nach zu bejaen. Vorhandene Einrichtungen in der Mietsache müssen funktionieren.
ZitatWas sollen also solche Posts? :
Ja, gute Frage, was bezweckt man damit, den wichtigen Teil auszublenden und den Frager in die Irre zu führen?
Zitatdass er versucht hat, durch Wechsel des Leuchmittels an Licht zu kommen :
Ja, nach Vertragsschluss und Einzug.
Und was hat er davor gemacht?
Mangel festgestell, akzeptiert und Vertrag mit "ohne Licht im Keller" abgeschlossen
Zitat:Bei der Besichtigung der Wohnung schaute ich auch kurz in den Kellerabteil (gemauert, kein Holzverschlag) rein. Sah, dass dort eine Lampenfassung, Schalter und auch Leitungen verlegt sind. Dass das Licht nicht anging, habe ich so hingenommen.
,.
Hast du den MV des TE gelesen?ZitatDa das sehr wohl im Mietvertrag vereinbart ist :
In meinem steht zB trotz der vielen Seiten NICHT, dass im mitgemieteten 1Kellerraum eine Beleuchtung und eine Steckdose vorhanden ist und der Stromverbrauch über die Wohnung läuft. Ist aber so.
Dort steht zB auch NICHT, dass der mitgemietete KFZ-Stellplatz bzw. der gesamte Platz für alle Stellplätze KEINE Beleuchtung hat. (Das verlangen zB andere Mieter hier aus dem Hause), die bei Dunkelheit zu ihrem KFZ stolpern oder selbst Taschenlampen dabei haben...)
Nun, nach 4 Jahren, will der TE Gefriertruhe und Kondenstrockner dort im Kellerraum unterbringen. Bisher war ihm die fehlende Beleuchtung schnurz.
Na, das kann was Langwieriges werden, wenn man erst noch über die 150,- für den (billigen) Elektriker rechtlich streiten will...
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Dann hast du in den 4 Jahren noch nie Licht in deinem Kellerraum gehabt?Zitatdass die Kabel an der Verteilerdose komplett getrennt sind. Die Leitung dorthin ist nicht mehr vorhanden und wurde während der Modernisierung in den 90ern nicht ersetzt. :
Die evtl. anderen Mieter mit gemietetem Keller etwa auch nicht?
Du brauchst ja Steckdosen, oder? Was war dort vor 4 Jahren?
-- Editiert von Anami am 22.12.2021 13:54
Hallo,
Der Mietvertrag ist nicht nur das Schriftstück welches man unterschreibt. Und ich bin natürlich davon ausgegangen, dass dort nicht ausdrücklich "Keller ohne Licht" o.ä. steht, denn sonst hätte der TS den Thread doch gar nicht erst eröffnet.Zitat:Hast du den MV des TE gelesen?
Wie jetzt schon mehrmals angedeutet gehört es auch ungeschrieben zum Vertrag, dass alles was in der Mietsache eingebaut ist auch funktioniert (jede Stockdose muss angeschlossen sein, aus jedem Wasserhahn muss Wasser kommen, jeder Heizkörper muss heizen, jedes Fenster mit entsprechendem Griff muss zu öffnen sein u.s.w.). Und das muss man auch nicht bei jedem Einzelteil überprüfen sondern darf es einfach voraussetzen.
Das die Leuchte im Keller nicht funktionierte kann an einer defekten Lampe gelegen haben (das zu ergründen hielt der TS sicher für unnötig, weil es nur Kleingeld ist). Alternativ kann auch einfach der Strom abgestellt gewesen sein.
Wie auch immer, er dürfte trotzdem davon ausgehen, dass die Installation ansich OK ist.
Stefan
NÖ. Denn:ZitatDas die Leuchte im Keller nicht funktionierte kann an einer defekten Lampe gelegen haben (das zu ergründen hielt der TS sicher für unnötig, :
ZitatBeim Einzug bemerkte ich im Keller, dass ein Leuchtmittelwechsel nicht die gewünschte Erleuchtung bringt, bemerkte, dass die Kabel an der Verteilerdose komplett getrennt sind. :
Das mag sein. Aber auch bei *Strom wieder da* hätte das dem TE nichts gebracht.ZitatAlternativ kann auch einfach der Strom abgestellt gewesen sein. :
Na gut. Dann soll er davon ausgehen.Zitater dürfte trotzdem davon ausgehen, dass die Installation ansich OK ist. :
Frage: Wer kümmert sich nun um 2 funktionierende Steckdosen für G-Truhe und Kondenstrockner in dem gemieteten Kellerraum?
Meinetwegen soll es auch *Licht zur Erleuchtung* geben.
ZitatFrage: Wer kümmert sich nun um 2 funktionierende Steckdosen für G-Truhe und Kondenstrockner in dem gemieteten Kellerraum? :
Idealerweise der Vermieter auf Kosten des Mieters.
Hallo,
Du zitierst doch schon "beim Einzug", und das war sicher später.Zitat:NÖ. Denn:
Doch, denn dann würde es ja funktionieren.Zitat:Das mag sein. Aber auch bei *Strom wieder da* hätte das dem TE nichts gebracht.
Ich wollte auch nur differnzieren, von was ein Mietinteressent ausgehen muss (Lampe defekt, Strom abgestellt) und von was nicht (Attrappen).
Das es darum geht wussten wir noch nicht. Ich spreche die ganze Zeit allein vom Licht, siehe dazu auch mein #10 (der Post ist leider etwas verformatiert).Zitat:Frage: Wer kümmert sich nun um 2 funktionierende Steckdosen für G-Truhe und Kondenstrockner in dem gemieteten Kellerraum?
Einen Anspruch auf eine Steckdoes gibt es natürlich nicht. Es gibt viele Häuser bei denen das schon technisch schwer möglich ist. Wie schon gesagt hängt die Kellerbeleuchtung häufig am Allgemeinstrom, mit Dauerverbrauchern (Kühltruhe) oder Großverbrauchern (Trockner) geht das natürlich nicht, den Strom wird der Vermieter nicht rechtskräftig auf alle umlegen können. Genau aus diesem Grund werden in Kellern und Garagen häufig Steckdosen sogar völlig verboten, man weiß ja nie was die Mieter dann da dranhängen (BitCoin-Server etc.).
Stefan
Heute Vormittag stand überraschenderweise der Elektriker vor der Türe. Er schaute sich die Situation an, meinte es sei kein Problem und legte los. Nach nicht einmal 1h war alles erledigt.
15 Meter Stromleitung an eine vorhandene Verteilerdose im Waschkeller angeschlossen, über vorhandene Kabelschächte in meinen Keller gezogen. Neues LED-Lichtmodul verbaut. In der Bestandsaufnahme notierte er, es sei neben einer technisch veralteten Lampenfassung mit Schalter auch eine alte Bakelit Steckdose vorhanden. Zwar war dies nicht der Fall, aber der Mehraufwand für die Steckdose sei von der Arbeitszeit zu vernachlässigen und auch vom Material nebensächlich, da nur ein 5- statt 3-poliges Stromkabel in einer Länge von 1,5 m benötigt wurde und eben eine Schalter-Steckdosen-Kombination, wo die Steckdose gerade 15 Euro Mehrkosten aufbringen würde.
Alles wurde natürlich an mein Stromnetz angebunden. Vom Elektriker folgte der Hinweis, dass er mit der 16 Ampere-Sicherung keinen Kondenstrockner betreiben würde, da an der Leitung dann auch die WaMa hängt. Es kommt nur ein Wärmepumpentrockner in Frage, den ich im Keller aber zusammen mit einer Mehrfachsteckdose mit dem Froster an die neue Dose stöpseln darf.
Unterschrieben habe ich nichts, den Auftrag erteilte die Hausverwaltung.
Hallo,
wenn es am Ende zu günstig war (<100 Euro) dann würde aber eine Kleinreparaturklausel greifen; wäre aber immerhin günstiger als die besagten 150 Euro.
Wenn nicht beide Geräte gemeinsam betrieben werden sehe ich da kein Problem.Zitat:Vom Elektriker folgte der Hinweis, dass er mit der 16 Ampere-Sicherung keinen Kondenstrockner betreiben würde, da an der Leitung dann auch die WaMa hängt.
Und damit Dritte nicht auf die Idee kommen hängt man noch ein Warnschild auf, fertig.
Stefan
Aber ca 4 Jahre werden wohl nicht zwischen Besichtigung und Einzug gelegen haben, oder was meinst du?ZitatDu zitierst doch schon "beim Einzug", und das war sicher später. :
Nö, bei kompletter Trennung des Kabels wohl nicht.ZitatDoch, denn dann würde es ja funktionieren. :
LOL. Ab #7 konnte man lesen, dass es nicht mehr nur um die defekte Beleuchtung bei Einzug vor etwa 4 Jahren ging.ZitatIch wollte auch nur differnzieren :
Nö. Oft genug hängt die Beleuchtung des gemieteten Kellerraumes nicht am Allgemeinstrom. Und hier beim TE wäre wohl bei der Besichtigung und später nicht nur dessen Kellerabteil *ohne Strom* gewesen.ZitatWie schon gesagt hängt die Kellerbeleuchtung häufig am Allgemeinstrom, :
Das ist mir nicht bekannt. Auch den Grund halte ich für an den Haaren herbeigezogen.ZitatGenau aus diesem Grund werden in Kellern und Garagen häufig Steckdosen sogar völlig verboten, man weiß ja nie was die Mieter dann da dranhängen :
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Danke für die Rückmeldung. Geht doch manchmal sogar recht schnell. Der Vermieter hat dann vermutlich nochmal kurz überlegt.ZitatHeute Vormittag stand überraschenderweise der Elektriker vor der Türe. :
Vermutlich sind also Steckdosen im Mieterkeller in deinem Haus nicht verboten und du kannst nun nach Lust und Laune den Bitcoin-Server betreiben, wenn du mal nicht Wäsche trocknest... Alles über Allgemeinstrom wahrscheinlich.
Ich bin jetzt noch gespannt ob da eine Rechnung kommt. Beauftragt hab ich niemanden, nur gesagt "kümmert euch".
-- Editiert von go584856-7 am 23.12.2021 16:58
ZitatAlles über Allgemeinstrom wahrscheinlich. :
Das mit dem lesen und verstehen klappt ja immer noch nicht wirklich ...
ZitatAlles wurde natürlich an mein Stromnetz angebunden. :
ZitatIch bin jetzt noch gespannt ob da eine Rechnung kommt. :
Ich auch.
Wenn dem so ist, wieder hier melden.
ZitatBeauftragt hab ich niemanden, nur gesagt "kümmert euch". :
Finde den Widerspruch ...
Hallo,
Nee, keine 4 Jahre. Aber der Vertragsschluß, und darum ging es (was man schon vorher weiß kann man später nicht reklamieren).Zitat:Aber ca 4 Jahre werden wohl nicht zwischen Besichtigung und Einzug gelegen haben, oder was meinst du?
??? - wenn der Strom abgestellt wird, dann wird kein Kabel getrennt. Und selbst wenn, beim wieder anschließen wird es dann auch wieder angeklemmt.Zitat:Nö, bei kompletter Trennung des Kabels wohl nicht.
Eben, ab #7. Mein Beitrag auf den Bezug genommen wurde war aber #6.Zitat:LOL. Ab #7 konnte man lesen, dass es nicht mehr nur um die defekte Beleuchtung bei Einzug vor etwa 4 Jahren ging.
Finde den Widerspruch.Zitat:Nö. Oft genug...
Mir sind einige Garagenhöfe bekannt, bei denen es ausdrücklich untersagt ist, den Lichtstrom anderweitig zu verwenden. Und für Keller - die mit Abteilen aus Holzwänden - dürfte es ähnlich sein.Zitat:Das ist mir nicht bekannt. Auch den Grund halte ich für an den Haaren herbeigezogen.
Natürlich nicht, siehe #25 (3. Absatz).Zitat:Alles über Allgemeinstrom wahrscheinlich.
Wie schon gesagt könnte der Vermieter sonst den Algemeinstrom nicht rechtssicher auf seine Mieter umlegen; schon blöd wenn er es dennoch so installieren lassen würde.
Stefan
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