Belüftung im Flur

22. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jules3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Belüftung im Flur

Hallo zusammen,

ich möchte folgenden Sachverhalt schildern und bitte um Meinungen:

Wir wohnen im OG eines Mietshauses mit darüber stehendem Dachboden und Waschküche. Unser direkte Nachbarin hält das Fenster in der Waschküche, sowie das Fenster im Flur durchgehend geöffnet. Der Flur wird deutlicher kühler und in unsere Wohnung zieht kalte Luft vom Flurfenster, welche durch den Treppenzugang direkt auf unsere Wohnungstür zieht. Trotz mehrmaliger Gespräche mit der Nachbarin ist keine Einigung einer Regelung zum Lüften zu erzielen. Wenn man die Fenster nach mehreren Stunden schließt, werden diese teilweise innerhalb kürzester Zeit (wenige Minuten) wieder geöffnet.

Gegenüber dem Vermieter behauptet die Nachbarin, wir würden die Fenster ständig geschlossen halten. Der Vermieter sieht sich auf der Grund der "Aussage gegen Aussage"-Sachlage nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen. Natürlich sind laut Vermieter die Fenster zum Lüften, nicht zur Dauerbelüftung. Doch unsere Nachbarin bleibt dabei, dass sie nur lüftet: Tag und Nacht.

-- Editiert von Jules3 am 22.01.2020 12:29

-- Editiert von Jules3 am 22.01.2020 12:30




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3226x hilfreich)

Ich würde das Lüftungsverhalten dem Vermieter nochmals schriftlich melden, nachweislich zustellen, mitteilen dass dadurch die Wohnung auskühlt und hierdurch erhöhte Heizkosten entstehen, welche sie nicht bereit sein werden zu tragen. Helfen wird es wohl nichts, aber vielleicht beruhigt es Sie etwas. Und danach erstellen Sie einfach mal ein Lüftungsprotokoll über mehrere Wochen, dieses stellen Sie dann dem Vermieter zur Verfügung, und fordern ihn nochmals auf die Nachbarin zu einem anderen Lüftungsverhalten zu bewegen. Wenn auch hier dann nichts weiter passiert, müssen Sie überlegen, ob Sie bereit sind, hier rum zu zanken. Mit allen eventuellen Konsequenzen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129016 Beiträge, 41168x hilfreich)

Zitat (von Jules3):
welche durch den Treppenzugang direkt auf unsere Wohnungstür zieht.

Ja und? Die ist doch zu ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2698 Beiträge, 1216x hilfreich)

Zitat (von Jules3):
Der Vermieter sieht sich auf der Grund der "Aussage gegen Aussage"-Sachlage nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen.
Das mag ja sein, er könnte sich aber durchringen sinnvolles und zweckdienliches Lüften zu empfehlen, anzurodnen, vorzuschreiben. Dass hier dauerhaft geöffnete Fenster die schlechteste Lösung ist, sollte klar sein.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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