Unser Vermieter bemängelt uns fast täglich. Schon wenn durch einen Windstoß mal ein kleiner leerer Notizzettel aus flattert, steht er vor unserer Türe mit den Worten: Das haben Sie verloren, schließen Sie am besten die Fenster. Jeder Schritt wird von uns beobachtet.
Nun aber zu unserer Angelegenheit:
Das Wohngebäude besteht aus 2 getrennten Häusern mit Hausnummern 4 und 4a. Wir selbst wohnen im Gebäude 4a in der ersten Etage. In der unteren Wohnung wohnen 2 Kinder des Vermieters (Alter 17 und 19). Im Gebäude 4 wohnt der Vermieter und 2 andere Mietparteien.
Der Vermieter besitzt die Möglichkeit, durch eine Zwischentüre des Gebäudes 4/4a auch unsere Hauseingangstür zu benutzen, wovon er rege gebraucht macht. Denn es ist für Ihn leichter, unseren Hausausgang zu benutzen.
Beim Einzug wurde uns allerdings gesagt, das nur die Kinder diese Hauseingangstüre nutzen würden und wir ja somit fast ein eigenes Haus hätten.
Mittlerweile nutzt der Vermieter und seine Frau fast täglich und das mehrmals (Vorgarten giessen, zum Auto gehen, und und und) unsere Hauseingangstüre.
Können wir dagegen etwas unternehmen? Denn laut Grundbuch sind es zwei getrennte Hauseinheiten. Wir sind der Ansicht, das der Vermieter seinen eigenen Hausausgang in 4 nutzen sollte.
Benutzung Hauseingangstüre
4. Juni 2002
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Frage vom 4. Juni 2002 | 01:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Benutzung Hauseingangstüre
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