Bepflanzung an der Grundstücksgrenze

5. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
v12mercedes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bepflanzung an der Grundstücksgrenze

Hallo ich bin neu in einer Erdgeschosswohnung eingezogen.
Dazu gehört eine Terrasse mit ca.20qm eingezäunten Grundstück dazu.
Auf der Grundstücksgrenze steht vom Vermieter ein 2m länger und 1.80cm hoher Holzsichtschutz.
Danach kommt ein ca.50cm hoher Zaun bis zum Ende des Grundstücks.
Mein Nachbar hat direkt an der Grenze eine ca.3m hohe Kiefer gepflanzt ca.40cm vom Zaun weg.
Und am Ende ein Apfelbaum auch so ca.30 bis 40cm vom Zaun weg.
Dieser Baum ist so 1.50m hoch einige Äste ragen über den Zaun zu mir.
Am Zaun selbst hat er Wein gepflanzt dercam Zaun hoch wächst.
Zaun und Holzsichtschutz sind von dem Vermieter zwischen alle Erdgeschoss Wohnungen so abgetrennt.

Ich möchte jetzt direkt am Zaun auf meiner Seite auch den Holzsichtschutz weiter machen bis zum Ende.
So wie es einge andere Nachbarn auch haben.
Nur der Nachbar ist sehr eigen ich stellte mich bei ihm und seiner Frau als neuer Nachbar vor.
Aber ausser ein ok kam leider nichts und ehe ich mich versah war die Wohnungstür zu.
Auch im Treppenhaus grüßen die Nachbarn nicht leider.

Meine frage ist jetzt muss ich mich jetzt an dem Vermieter wenden das dieser dem Nachbarn darum bittet die überhängenden Äste vom Apfelbaum zu entfernen?
Damit ich den Holzsichtschutz aufstellen lassen kann?
Und wie sieht es mit der viel zu dicht am Grundstück stehende Kiefer aus?
Sie nimmt die ganze Sonne?

Zur Wohnung es ist ein Wohnblock mit jeweils 4 Häusern

In jedem Haus wohnen 8 Parteien.
Also Erdgeschoss Plus 3 Stockwerke.
In jedem Stockwerk 2 Wohnungen.

Der Vermieter ist einer der größten Gesellschaften in Frankfurt.

Die Wohnung ist in Frankfurt am Main und im Bundesland Hessen.

Da ich gelesen habe das von Bundesland zu Bundesland andere Gesetze gelten in Sachen Baum und Grün anpflanzungen.

Vielleicht kann mir da einer weiterhelfen.
Danke.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32148 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von v12mercedes):
die überhängenden Äste vom Apfelbaum zu entfernen?
Da der Baum aber erst ein winziges Bäumchen von 1,50 m Höhe ist, wird das wohl nichts mit dem Abschneiden.
https://www.jurarat.de/was-kann-man-gegen-die-ueberhaengenden-aeste-des-nachbarn-tun
Zitat (von v12mercedes):
Und wie sieht es mit der viel zu dicht am Grundstück stehende Kiefer aus?
Sie nimmt die ganze Sonne?
Wann nimmt sie die ganze Sonne? Wenn du genau daneben sitzt? Die Kiefer ist doch erst 3 m hoch. Oder sitzt du dort frühmorgens und abends, wenn die Sonne ganz flach steht?

Zitat (von v12mercedes):
Die Wohnung ist in Frankfurt am Main und im Bundesland Hessen.
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/nachbarrecht.pdf

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Hat der Nachbar das Apfelbäumchen (1,50m hoch) und die Kiefer (3,0 hoch) erst jetzt gepflanzt?
Dann gilt es schnell zu handeln > d.h. deinen Vermieter informieren, damit der vor Ablauf der Verjährung (hinsichtlich einer Beseitigung) eine Einigung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks erzielen kann.
Stehen die Bäume schon länger als 3 Jahre, dann ist dürfen sie auch weiter bleiben.

Die Zwickmühle:
Nach Streit+Einigung wegen der Bäume, dürfte sich die Sache mit dem gewünschten Sichtschutz vermutlich erledigt haben. Denn ein vom baurechtlich zulässigen abweichender Zaun/Sichtschutz ist i.d.R. nur dann realisierbar, wenn der Nachbar auch mitspielt. Oder du hältst damit eben deinerseits genauso die Abstandsvorschriften ein, wie du selbst es vom Nachbar mit seinen Bäumen verlangst.

Das Einverständnis des Vermieters müsste zudem ebenfalls vorliegen, denn es handelt sich ja um eine bauliche Veränderung - und Miete bedeutet Nutzung, aber nicht (bauliche) Veränderung.

Deine Lagebeschreibung lässt aber eine ganz andere Frage aufkommen:
Ist das denn tatsächlich ein "Nachbar" (im Sinne von anderes Grundstück, eigene Flurstücks-Nummer)?
Wenn es sich um ein Grundstück handelt und dein Vermieter = die Wohnungsbaugesellschaft auch Eigentümer des "Nachbar-Grundstücks" ist , dann ist das Nachbarrecht womöglich gar nicht anwendbar.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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