Bepflanzung der Terrasse in Mietwohnung

1. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Testnutzer99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bepflanzung der Terrasse in Mietwohnung

Guten Tag zusammen,

ich habe eine Anliegen zu der angefügten Thematik.

Und zwar sind wir in eine Mietwohnung mit Terrasse gezogen (quasi EG, da eine Treppe noch an der Terrasse vorbei zum Hauseingang führt).
Die Terrasse ist entsprechend mit einer Milchverglasung unten und einem Geländer oberhalb der Verglasung abgegrenzt. Insgesamt beträgt die Höhe schätzungsweise um die 90cm.
Da umliegende Häuser mehrstöckig sind, schaut uns gefühlt die halbe Nachbarschaft trotz der allgemeinen Erhöhung auf die Terrasse (und abends auch ins Wohnzimmer/Küche).
Um einen Sichtschutz zu bekommen, wollten wir nun gerne Blumenkübel innenliegend an das besagte Geländer anbringen und diese mit entsprechenden Pflanzen versehen.
Auf Nachfrage beim Vermieter verneinte er dies, da durch Wind und andere diverse Gegebenheiten das Geländer verkratzen und das Milchglas beschädigt werden würde.
Wir haben uns auch bereit erklärt, die durch den Gebrauch entstehenden Kosten für Reparaturen zu übernehmen.
Auch diese Alternative wurde abgelehnt, da dadurch ein "hoher administrativer und versicherungstechnischer Aufwand" entstehen würde.
Wir haben auch ein bereits ein wenig im Internet recherchiert und dort hieß es, dass für innenliegende Bepflanzungen allgemein keine Zustimmung des Vermieters von Nöten wäre.
Im Mietvertrag und der Hausordnung gibt es keine Klauseln die die Anbringung von Blumenkästen regeln.
Was haben wir für Möglichkeiten?

Vielen Dank bereits im Voraus.

PS: Wir würden uns auch keine "billigen" Blumenkästen holen, sondern mit entsprechender Schonvorrichtung, bzw. Bewässerungsverschluss, so dass eben auch Rücksicht genommen wird auf die Materialien.


-- Editiert von Testnutzer99 am 01.03.2019 11:09

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Auf Nachfrage beim Vermieter verneinte er dies, da durch Wind und andere diverse Gegebenheiten das Geländer verkratzen und das Milchglas beschädigt werden würde.
Wir haben uns auch bereit erklärt, die durch den Gebrauch entstehenden Kosten für Reparaturen zu übernehmen.


Wenn das Geländer beschädigt wird, müsst ihr die Reparatur sowieso zahlen.

Dass Pflanzen auf Balkonen "innenliegend" angebracht werden müssen, ist eher der Sache geschuldet, dass die Außenseite der Balkonbrüstung grundsätzlich zur Hausfassade gehört und daher nicht mehr Teil des Mietobjekts ist. Also der Zustimmung des VM bedarf.

Ihr habt also die Möglichkeit, einfach euren Plan durchzuziehen, der VM muss es hinnehmen - ob klaglos oder unter murren - wird aber auf jeden Fall bei eurem Auszug mit der Lupe das Geländer auf Schäden untersuchen.

Stellt doch Blumenkübel auf den Boden - das schädigt kein Geländer und schont das Verhältnis zum Vermieter.

-- Editiert von HeHe am 01.03.2019 11:12

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#2
 Von 
Testnutzer99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Stellt doch Blumenkübel auf den Boden - das schädigt kein Geländer und schont das Verhältnis zum Vermieter.


Das war auch sein Vorschlag.
Das Problem was wir damit haben ist, dass unter dem Geländer rund um die Terrasse herum eine metallische Verkleidung vorhanden ist (als Fixierung des Geländers auf der einen Seite, wahrscheinlich wegen der Optik vor Kopf). Dort dürfen wir aber auch keine Blumenkübel oder ähnliches draufstellen, da dadurch der Belag verbeulen würde.
Wenn wir also Blumenkübel noch weiter innen auf unsere Terrasse stellen würde, verlieren wir de facto einiges an Platz und das wollen wir verhindern.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Euer VM .....

Zitat:
"Stellt doch Blumenkübel auf den Boden - das schädigt kein Geländer und schont das Verhältnis zum Vermieter."

Das war auch sein Vorschlag.


...weiß scheinbar nicht was er will:

Zitat:
Dort dürfen wir aber auch keine Blumenkübel oder ähnliches draufstellen, da dadurch der Belag verbeulen würde.


Na ja, diese 4 Optionen bleiben:

- auf Bepflanzung verzichten
- am Geländer aufhängen*
- auf den Boden stellen*
- einen alternativen und/oder temporären Sichtschutz suchen (z. B. Sonnenschirm)

*wobei das Problem der Beschädigung besteht und der VM nicht mehr so gut auf euch zu sprechen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120187 Beiträge, 39843x hilfreich)

Zitat (von Testnutzer99):
schaut uns gefühlt die halbe Nachbarschaft trotz der allgemeinen Erhöhung auf die Terrasse (und abends auch ins Wohnzimmer/Küche).

Wie können die denn durch die Gardienen in Wohnzimmer/Küche schauen?



Zitat (von Testnutzer99):
Dort dürfen wir aber auch keine Blumenkübel oder ähnliches draufstellen, da dadurch der Belag verbeulen würde.

Dann sollte man dort was passendes unterlegen, z.B. Bretter / Holzkonstruktion, das löst das Problem durch gleichmäßige Druckverteilung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Dass Pflanzen auf Balkonen "innenliegend" angebracht werden müssen, ist eher der Sache geschuldet, dass die Außenseite der Balkonbrüstung grundsätzlich zur Hausfassade gehört und daher nicht mehr Teil des Mietobjekts ist. Also der Zustimmung des VM bedarf.


So ist es. ... aber was möchten Sie den pflanzen das schnell und so hoch wächst um "Einsicht" zu verdecken?

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