Liebe User!
Folgendes 'Problem': Haus mit drei Wohnungen, eine davon bewohnt der Vermieter. Die Wasserabrechnung erfolgt dergestalt, dass die entnommene Kaltwassermenge den Wohnungen direkt zugeordnet werden kann. Die Warmwassermenge wird mittels Zähler am Warmwasserboiler erfasst. Abrechnungsmodus wie folgt: 30 % Grundkosten werden auf die jeweiligen qm der Wohnungen aufgeteilt. 70 % der Verbrauchskosten werden pro Person berechnet.
Wohnung I 85,90 qm - vermietet: 1 Person
Wohnung II 155 qm - vermietet: 1 Person
Wohnung II 142 qm - Vermieter: 2 Personen
Ist das so korrekt und gerecht oder muss der Vermieter anders abrechnen? Würde nämlich nach qm abgerechnet werden, dann müsste der Vermieter mit seinen 2 Personen weniger bezahlen (auf 2006) gesehen.
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"Scientia potentia est."
Berechnung Warmwasserkosten
1. Januar 2008
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Frage vom 1. Januar 2008 | 18:16
Von
Status: Student (2270 Beiträge, 808x hilfreich)
Berechnung Warmwasserkosten
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#1
Antwort vom 1. Januar 2008 | 22:03
Von
Status: Unbeschreiblich (49441 Beiträge, 17380x hilfreich)
Es muss so abgerechnet werden, wie es im Mietvertrag vereinbart wurde. Die genannte Berechnungsmethode ist dabei aus meiner Sicht zulässig.
Eine Abrechnung nach qm wäre ebenfalls zulässig.
Der Vermieter darf allerdings nicht ständig zwischen den zulässigen Methoden wählen und sich in jedem Jahr die für sich günstigste aussuchen.
#2
Antwort vom 2. Januar 2008 | 10:36
Von
Status: Student (2270 Beiträge, 808x hilfreich)
Vielen Dank @hh für deine Antwort. Es wurde bisher immer nach Personen berechnet und im Mietvertrag steht nichts über die Art der Abrechnung. Nur gem. § 2 Betriebskostenverordnung.
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"Scientia potentia est."
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