Berechnungsgrundlage in meinem Fall?

4. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Snowweit
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnungsgrundlage in meinem Fall?

Hallo,

- hab vor 4 Jahren eine 2-Zimmerwohnung gemietet.

- Monatliche Miethöhe die ich überweise sind 500€.

- Im Mietvertrag steht nichts von Nebenkosten und Kaltmiete, also nur die 500€

- Nebenkosten (incl. Wasser u. Heizung) wurden bislang vom Vermieter getragen - Höhe ist mir unbekannt, da ich keine jährliche Abrechnung erhalte.

- Vermieter will jetzt Miete um 20% erhöhen.

Frage:
Welche Berechnungsgrundlage wird für die 20% herangezogen ?

500€ oder 500€ - Nebenkosten ?

Dankeschön

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Snowweit):
Welche Berechnungsgrundlage wird für die 20% herangezogen ?

Die vertraglich vereinbarte Miete.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Snowweit):
Welche Berechnungsgrundlage wird für die 20% herangezogen ?


Mieterhöhungen beziehen sich auf die Miete - also für mich auf die 500 EUR

Sie zahlen ja keine Nebenkosten.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Snowweit):
Nebenkosten (incl. Wasser u. Heizung) wurden bislang vom Vermieter getragen - Höhe ist mir unbekannt, da ich keine jährliche Abrechnung erhalte.
Das ist eine Warm-Inklusivmiete, dies es zwar nicht geben dürfte weil ihr Bestimmungen der Heizkostenverordnung entgegen stehen.
Derzufolge sind Heizkosten zwingend zu 50-70% verbrauchsabhängig mit dem Mieter abzurechnen.

Zitat (von Snowweit):
Welche Berechnungsgrundlage wird für die 20% herangezogen ?

500€ oder 500€ - Nebenkosten ?
Zwar auf die 500€ Miete, einen anderen Zahlenwert gibt es in diesem Mietverhältnis ja gar nicht.
Insbesondere sind die in den 500€ faktischen enthaltenen Nebenkosten nicht quantifiziert.

Aber:
Der Vermieter darf diese Miete, obwohl es eine Warm-Inklusivmiete ist, nur so weit erhöhen, wie es der ortsüblichen Grundmiete (ohne jede Nebenkosten) entspricht.

-- Editiert von User am 4. Februar 2023 20:38

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#4
 Von 
Snowweit
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch.

Noch eine Folgefrage:

Darf mein Vermieter auch mehr als 20% erhöhen, wenn die aktuelle Miete dieser Mietwohnung geringer als der Mietspiegel bzw. geringer als vergleichbare Miete in dem Ort/Straße ist?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Das ist eine Warm-Inklusivmiete, dies es zwar nicht geben dürfte weil ihr Bestimmungen der Heizkostenverordnung entgegen stehen.
Derzufolge sind Heizkosten zwingend zu 50-70% verbrauchsabhängig mit dem Mieter abzurechnen.

Das ist schlicht falsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Snowweit):
Darf mein Vermieter auch mehr als 20% erhöhen, wenn die aktuelle Miete dieser Mietwohnung geringer als der Mietspiegel bzw. geringer als vergleichbare Miete in dem Ort/Straße ist?

Ja, das darf er - mit Deiner Erlaubnis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Snowweit):
Darf mein Vermieter auch mehr als 20% erhöhen, wenn die aktuelle Miete dieser Mietwohnung geringer als der Mietspiegel bzw. geringer als vergleichbare Miete in dem Ort/Straße ist?
Lest man hier richtig heraus, in dem Ort gibt es keinen wirklichen Mietspiegel?
Dann wird sich der Vermieter überhaupt schwer tun, die Miete zu erhöhen.
Umso mehr mit seinem Konstrukt "Warm-Inklusiv", das schon in seinem Interesse nicht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens auf Zustimmung zur Mieterhöhung werden sollte.

Mehr als 20% erhöhen, dem steht das Gesetz entgegen.

Woraus ergibt sich diese Frage überhaupt? Hat der Vermieter ein entsprechendes Ansinnen heran getragen?

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#9
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Zitat (von Snowweit):
Darf mein Vermieter auch mehr als 20% erhöhen, wenn die aktuelle Miete dieser Mietwohnung geringer als der Mietspiegel bzw. geringer als vergleichbare Miete in dem Ort/Straße ist?


Wegen diesem Grund nicht. Wegen z.B. Modernisierungen aber schon.

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#10
 Von 
Snowweit
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Zitat (von AR377):
Mehr als 20% erhöhen, dem steht das Gesetz entgegen.

Auch Falsch


Unter welchen Bedienungen darf er um mehr als 20% erhöhen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Snowweit):
Unter welchen Bedienungen darf er um mehr als 20% erhöhen?

Abgesehen von dem BGB:
Zitat (von Harry van Sell):
mit Deiner Erlaubnis.



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