Hallo,
- hab vor 4 Jahren eine 2-Zimmerwohnung gemietet.
- Monatliche Miethöhe die ich überweise sind 500€.
- Im Mietvertrag steht nichts von Nebenkosten und Kaltmiete, also nur die 500€
- Nebenkosten (incl. Wasser u. Heizung) wurden bislang vom Vermieter getragen - Höhe ist mir unbekannt, da ich keine jährliche Abrechnung erhalte.
- Vermieter will jetzt Miete um 20% erhöhen.
Frage:
Welche Berechnungsgrundlage wird für die 20% herangezogen ?
500€ oder 500€ - Nebenkosten ?
Dankeschön
Berechnungsgrundlage in meinem Fall?
4. Februar 2023
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Frage vom 4. Februar 2023 | 20:22
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnungsgrundlage in meinem Fall?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 4. Februar 2023 | 20:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatWelche Berechnungsgrundlage wird für die 20% herangezogen ? :
Die vertraglich vereinbarte Miete.
#2
Antwort vom 4. Februar 2023 | 20:30
Von
Status: Schlichter (7250 Beiträge, 1526x hilfreich)
ZitatWelche Berechnungsgrundlage wird für die 20% herangezogen ? :
Mieterhöhungen beziehen sich auf die Miete - also für mich auf die 500 EUR
Sie zahlen ja keine Nebenkosten.
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#3
Antwort vom 4. Februar 2023 | 20:36
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 260x hilfreich)
Das ist eine Warm-Inklusivmiete, dies es zwar nicht geben dürfte weil ihr Bestimmungen der Heizkostenverordnung entgegen stehen.ZitatNebenkosten (incl. Wasser u. Heizung) wurden bislang vom Vermieter getragen - Höhe ist mir unbekannt, da ich keine jährliche Abrechnung erhalte. :
Derzufolge sind Heizkosten zwingend zu 50-70% verbrauchsabhängig mit dem Mieter abzurechnen.
Zwar auf die 500€ Miete, einen anderen Zahlenwert gibt es in diesem Mietverhältnis ja gar nicht.ZitatWelche Berechnungsgrundlage wird für die 20% herangezogen ? :
500€ oder 500€ - Nebenkosten ?
Insbesondere sind die in den 500€ faktischen enthaltenen Nebenkosten nicht quantifiziert.
Aber:
Der Vermieter darf diese Miete, obwohl es eine Warm-Inklusivmiete ist, nur so weit erhöhen, wie es der ortsüblichen Grundmiete (ohne jede Nebenkosten) entspricht.
-- Editiert von User am 4. Februar 2023 20:38
#4
Antwort vom 4. Februar 2023 | 20:43
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke euch.
Noch eine Folgefrage:
Darf mein Vermieter auch mehr als 20% erhöhen, wenn die aktuelle Miete dieser Mietwohnung geringer als der Mietspiegel bzw. geringer als vergleichbare Miete in dem Ort/Straße ist?
#5
Antwort vom 4. Februar 2023 | 20:44
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatDas ist eine Warm-Inklusivmiete, dies es zwar nicht geben dürfte weil ihr Bestimmungen der Heizkostenverordnung entgegen stehen. :
Derzufolge sind Heizkosten zwingend zu 50-70% verbrauchsabhängig mit dem Mieter abzurechnen.
Das ist schlicht falsch.
#6
Antwort vom 4. Februar 2023 | 20:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatDarf mein Vermieter auch mehr als 20% erhöhen, wenn die aktuelle Miete dieser Mietwohnung geringer als der Mietspiegel bzw. geringer als vergleichbare Miete in dem Ort/Straße ist? :
Ja, das darf er - mit Deiner Erlaubnis.
#7
Antwort vom 4. Februar 2023 | 21:03
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 260x hilfreich)
Lest man hier richtig heraus, in dem Ort gibt es keinen wirklichen Mietspiegel?ZitatDarf mein Vermieter auch mehr als 20% erhöhen, wenn die aktuelle Miete dieser Mietwohnung geringer als der Mietspiegel bzw. geringer als vergleichbare Miete in dem Ort/Straße ist? :
Dann wird sich der Vermieter überhaupt schwer tun, die Miete zu erhöhen.
Umso mehr mit seinem Konstrukt "Warm-Inklusiv", das schon in seinem Interesse nicht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens auf Zustimmung zur Mieterhöhung werden sollte.
Mehr als 20% erhöhen, dem steht das Gesetz entgegen.
Woraus ergibt sich diese Frage überhaupt? Hat der Vermieter ein entsprechendes Ansinnen heran getragen?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#9
Antwort vom 4. Februar 2023 | 21:17
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 1000x hilfreich)
ZitatDarf mein Vermieter auch mehr als 20% erhöhen, wenn die aktuelle Miete dieser Mietwohnung geringer als der Mietspiegel bzw. geringer als vergleichbare Miete in dem Ort/Straße ist? :
Wegen diesem Grund nicht. Wegen z.B. Modernisierungen aber schon.
#10
Antwort vom 4. Februar 2023 | 21:23
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat (von AR377): :
Mehr als 20% erhöhen, dem steht das Gesetz entgegen.
Auch Falsch
Unter welchen Bedienungen darf er um mehr als 20% erhöhen?
#11
Antwort vom 4. Februar 2023 | 21:33
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 260x hilfreich)
https://dejure.org/gesetze/BGB/558.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/559.htmlZitatUnter welchen Bedienungen darf er um mehr als 20% erhöhen? :
#12
Antwort vom 4. Februar 2023 | 21:35
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatUnter welchen Bedienungen darf er um mehr als 20% erhöhen? :
Abgesehen von dem BGB:
Zitatmit Deiner Erlaubnis. :
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