Hallo !
Ich habe ein kleines Problem. Und zwar werde ich jobbedingt wahrscheinlich ein halbes Jahr ins Ausland fahren müssen.
Daher habe ich, wie es auch in meinem Mietvertrag steht, schriftlich "eine Genehmigung zur Gebrauchsüberlassung" beantragt. Meine Hausverwaltung hat mir ebenfalls schriftlich geantwortet, dass sie mir leider keine Genehmigung "zur Untermiete" erteilen können. Gerade habe ich sie angerufen und gefragt, was ich denn bitte tun solle, ich könne mir eine 6monatige Mietzahlung nicht leisten, wenn ich zusätzliche Ausgaben im Ausland habe. Sie meinten, sie erteilen grundsätzlich keine Genehmigung, weil sie schlechte Erfahrungen gemacht haben, zudem sei dies sozialer Wohnungsbau (ich habe diese Wohnung mit einem Wohnberechtigungsschein bekommen). Ich sagte ihnen, dass mein Zwischenmieter in Aussicht ebenfalls einen WBS habe. Trotzdem weigerten sie sich weiterhin. Dann habe ich gefragt wie es mit einem Nachmieter
sei (ich habe keine Nachmieterklausel in meinem Vertrag). Ich hätte jemanden, der für 2000 Euro meine komplette Möbilierung übernehmen würde. Daraufhin meinten sie, sie hätten so viele Bewerber, dass sie meinen Nachmieter nicht berücksichtigen müssten. Jetzt frage ich mich, ob ich meinen Verlobten, der ebenfalls einen WBS besitzt, in meine Wohnung zuziehen lassen soll, quasi zur teilweisen Untermiete. Meine Wohnung hat 1 1/2 Zimmer, Küche, Wannenbad, Loggia und ist 43 qm groß. Dürfen sie dies ebenfalls ablehnen? Wäre meine Wohnung damit vielleicht überbelegt oder dürften sie die Betriebskosten erhöhen? Dürften sie überhaupt meinen ersten Antrag zur Untervermietung ablehnen?
Tut mir leid, dass es so ein Roman geworden ist, und vielen Dank fürs Lesen und Antworten!
Caro
Berechtigtes Interesse?
22. Mai 2002
Thema abonnieren
Frage vom 22. Mai 2002 | 11:59
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechtigtes Interesse?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Mai 2002 | 01:22
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sehr geehrte Frau Koch,
wenn der Vermieter Ihren Antrag auf Gestattung der Untermiete ablehnt, haben Sie lediglich ein Sonderkündigungsrecht. Aber darauf will der VM wohl hinaus.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Und jetzt?
Schon
268.189
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
18 Antworten
-
7 Antworten
-
30 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
5 Antworten
-
25 Antworten