Berechung für einen neuen Bodenbelag

19. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Manfred_67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechung für einen neuen Bodenbelag

Hallo - meine Mutter ist vor 21 Monaten aus einer Mietwohung ausgezogen. Sie hatte damals mit dem Nachmieter vereinbart, dass in einem Zimmer der Bodenteppich (der schlimm) aussah nicht zu ersetzten, da dieser Laminat verlegen wollte. Nun - nach 21 Monaten kommt der Vermieter der Wohnung und verlangt dafür EUR 3.000,00. Des weiteren hatte er bis dato die Kaution nicht zurückgezahlt ( EUR 1.200,00) und hat auch eine Spülmaschine und eine Ceranfeldplatte die meine Mutter in der Wohung gelassen hat (es wurde vereinbart das dies verrechnet wir) noch nicht bezahlt. Welche rechtliche Möglichkeit hat meine Mutter in diesem Falle. Die Nebenkostenabrechung wurde für Januar - März 2006 - am heutigen Tage erst präsentiert. Was kann man da tun um solchen Leuten das handwerk zu legen. Vielen Dank für hilfreiche Antworten. Gruß - Manfred




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2085x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Sie hatte damals mit dem Nachmieter vereinbart

Und was hatte sie diesbezüglich mit dem Vermieter vereinbart ?

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#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 307x hilfreich)

Was hätte sie mit dem Vermieter vereinbaren müssen?
Wie lange hat sie dort gewohnt? War das übliche Abnutzung nach 20 Jahren, oder hat sie nach einem Jahr Mietzeit den Teppich mit Rotwein verhunzt.
Im 1. Fall müsste sie nichts zahlen, im 2. Fall müsste sie zumindest den Zeitwert des Bodens ersetzen.

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

@Interessierter Laie

Du hast noch etwas vergessen:
Wem gehörte der Teppichboden überhaupt ?

Ich finde es immer super, wenn im Rahmen der Sachverhaltsermittlung bereits Lösungstheorien verkündet werden.

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#5
 Von 
Manfred_67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo - vielen Dank für die schnellen Antworten.

Sie hatte mit dem Nachmieter vereinbart den Bodenteppich nicht zu ersetzen, da dieser Laminat verlegen wollte. Meine Mutter wohnte etwas länger wie ein Jahr in der Wohnung. Der Bodenteppich war schon da als Sie einzog - und er war nicht neu. Wie er allerdings bein Einzug genau aussah weiß ich nicht.

Allerdings kann der Vermieter nicht später als 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses mit Forderungen ankommen = gibt es denn hierfür Prezedenzfälle oder bekannte Rechtsprechung??

Vielen Dank für die HILFE.

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