Hallo zusammen,
bei einer Mietwohnung handelt es sich um eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage mit insgesamt 20 Eigentumswohnungen. Jedes Jahr erstellt die Hausverwaltung die WEG-Abrechnungen für die jeweiligen Wohnungseigentümer.
Der Vermieter reicht die Abrechnung einfach an den Mieter
weiter und hat lediglich die Posten "Rücklage" und "Verwalterkosten WEG-Gemeinschaft" herausgestrichen.
Nach meiner Erinnerung gibt es aber typischerweise noch weitere Positionen, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Beispielsweise muss nach meiner Erinnerung wohl die Hausmeistertätigkeit nach Reparaturen und Wartung getrennt werden.
Weiß jemand, wo ich dazu nähere Informationen finde?
Danke und Gruss
Jens
Beriebskosten bei einer vermieteten Eigentumswhg.
2. Januar 2012
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Frage vom 2. Januar 2012 | 12:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beriebskosten bei einer vermieteten Eigentumswhg.
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#1
Antwort vom 2. Januar 2012 | 13:47
Von
Status: Lehrling (1358 Beiträge, 211x hilfreich)
quote:
Nach meiner Erinnerung gibt es aber typischerweise noch weitere Positionen, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können.
Und ich erinnere mich nicht nur, dass es noch Pos. gibt, die vom VM hinzukommen.
quote:
Hausmeistertätigkeit nach Reparaturen und Wartung getrennt werden.
Dein VM kann dazu vom Verwalter die Abrechnung anfordern.
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#2
Antwort vom 2. Januar 2012 | 17:19
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Der Hausmeister muß ein Arbeitsbuch führen aus dem ersichtlich ist, welche Arbeiten er für wen ausführt.
s.auch Urteil des BGH v.11.09.2007 VIII ZR 1/07
und vom 23.11.1982 VIII ZR 298/80
Und § 259 BGB
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#3
Antwort vom 2. Januar 2012 | 17:54
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 628x hilfreich)
@xxsiodxx
mit insgesamt 20 Eigentumswohnungen
glaubst du wirklich, dass die anderen 19 Eigentümer irgendwelche Reparaturen in einer Wohnung mitbezahlen würden ?
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