Berlin, Mieterhöhung zum 01.09.2019

30. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Santorin2001
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)
Berlin, Mieterhöhung zum 01.09.2019

Hallo, wir haben im Juli ein Schreiben von der Verwaltung erhalten mit einer Mieterhöhung, die auch begründet scheint. Wir wollen den Sachverhalt vom Berliner Mieterverein prüfen lassen, haben aber noch keinen Termin.

Heute am 30.08.2019 bekommen wir von der Hausverwaltung einen happigen Brief, mit der Androhung eines Anwaltes bei nicht vorliegen bis 31.08.2019.

Muss ich mich so unter Druck setzen lassen?

Ist eine Verwaltervollmacht gültig, die nicht persönlich unterschrieben ist (digital gedruckt) und kein Datum enthält?

Frank

-- Editiert von Santorin2001 am 30.08.2019 14:18

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Nein. Das müßt ihr nicht. Zumal diese extrem kurzfristige Drohung mit einem Anwalt mehr als fragwürdig erscheint. Ich denke mal, das ist so ein Routineschreiben, mit welchem man Druck aufbauen will.

Formal würde ich schreiben, daß ihr der Mieterhöhung nicht zustimmt. Und das Begehren des Vermiters von euch geprüft wird. Sicher will man was in den Akten haben.

Sollte man also widersprechen. Zweitens: Bisherige Miete zahlen. Wird nämlich die erhöhte Miete zweii mal bezahlt, gilt der Mieterhöhung konkludent zugestimmt. Allgemeiner Tipp: Alles genau dokumentieren.



-- Editiert von Spejbl am 30.08.2019 14:45

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4487x hilfreich)

In § 558a BGB finden sich die gesetzlichen Vorgaben zum Mieterhöhungsverlangen, in § 558b BGB die zu den Fristen. In Absatz 2 heisst es " Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden." Wenn das Mieterhöhungsverlangen im Juli eingegangen ist, muss sich der Mieter bis Ende September entscheiden.

Von daher ist das Drängen auf Ende August meiner Meinung nach rechtlich nicht haltbar. Das wäre es nur dann, wenn das Verlangen im Juni eingegangen wäre.

Unabhängig davon ist ein Widerspruch nicht notwendig und in der Regel auch nicht sinnvoll. Der ist im Gesetz einfach nicht vorgesehen und entfaltet daher auch keine Wirkung. Sinnvoll kann sein, eine Teilzustimmung zu erklären, wenn man die Mieterhöhung nicht für komplett durchsetzbar hält. Aber das ist nach den Angaben ja gar nicht klar.

Im übrigen ist in Berlin gerade Feuer unterm Dach durch den geplanten Mietendeckel. Daher gibt es offenbar aktuell massiv viele Mieterhöhungsverlangen, weil viele Vermieter glauben, so kurz vor Toreschluss noch damit durchzukommen. Man wird sehen, ob überhaupt ein rechtlich haltbares Gesetz beschlossen wird und was dann da drinstehen wird. Aber die vielen Mieterhöhungsverlangen könnten ein Grund sein, warum man bei den Mietervereinen aus Berlin gerade nur sehr schwer einen Termin bekommt.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Daher gibt es offenbar aktuell massiv viele Mieterhöhungsverlangen, weil viele Vermieter glauben, so kurz vor Toreschluss noch damit durchzukommen. Wir sind aber schon nach Toresschluß - der Mietendeckel gilt für alle Erhöhungen, denen bis zum 18.06.2019 nicht zugestimmt wurde.
Man wird sehen, ob überhaupt ein rechtlich haltbares Gesetz beschlossen wird und was dann da drinstehen wird. Was da drinstehen wird, hat der Senat schon verkündet: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1908/nachricht6785.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen.


Wozu dann überhaupt die Faxen. Genau deshalb ist der Mietendeckel mehr als notwendig. Nur muß da die linke Politik ihre Hausaufgaben besser machen. Und vor Allem eine Rechtsgrundlage schaffen, also z.B. Gesetze verabschieden, und durchsetzen, die den Haien, auch Miethaien genannt, ihre unersättliche Gier nach dem Geld ihrer Mieter zügelt.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Die Obergrenzen, die dann vermutlich bald Gesetz sind, wurden jetzt übrigens bekanntgegeben: https://www.tagesspiegel.de/berlin/mietendeckel-in-berlin-auch-die-wohnungsgroesse-entscheidet-kuenftig-ob-ein-mieter-sparen-kann/24964898.html

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