Hallo,
Jemand wurde vom Amtsgericht in einem Teilurteil verurteilt eine Wohnung zu Räumen.
Es wurde vor gut 3 Monaten ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, welcher vom Amtsgericht noch nicht bearbeitet wurde.
Der Verurteilte legte selbst Berufung beim Landgericht ein. Die Berufung wurde abgelehnt, da diese nicht von einen Anwalt eingelegt wurde.
Nach Aussagen vom Landgericht, hätte nochmals beim Landgericht ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden müssen.
Das Landgericht hat sich mit dieser Rückmeldung so lange Zeit gelassen, dass nun die Frist der Berufung verüber ist.
Welche Möglichkeiten gibt es noch, gegen das Teilurteil vorzugehen??
Liebe Grüße
Berufung Landgericht
Fragen zur Miete?
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ZitatWelche Möglichkeiten gibt es noch, gegen das Teilurteil vorzugehen?? :
Keine.
Das Urteil ist nun rechtkräftig.
Hallo,
Danke für deine Rückmeldung.
Ich hatte es in meinem ersten Beitrag falsch geschrieben. Vom Landgericht kam nur eine Rückmeldung, dass für die Berufung Anwaltszwang Herrscht und die Berufung zurück genommen werden kann.
Nach mehrmaligem Anrufen beim Landgericht wurde dann mitgeteilt am Telefon mitgeteilt, dass man auch beim Landgericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe hätte stellen müssen, aber die Sachbearbeiterin weiß dies selbst nicht genau.
Ich habe mal irgendwo irgendetwas gelesen, bzgl. einer Wiederaufnahme.
Lieben Gruß
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§ 233 ZPO greift hier wohl nicht.
Auf dem Teilurteil steht doch in der Rechtsmittelbelehrung, dass du in der nächsten Instanz einen Anwalt brauchst. Wie lange ist das jetzt her?
Zitat§ 233 ZPO greift hier wohl nicht. :
Ich sehe keinen Ansatzpunkt, denn bei dem § 233 ZPO darf der Antragsteller ja nicht selber schuld sein am den Problem.
Zitatsteht doch in der Rechtsmittelbelehrung, dass du in der nächsten Instanz einen Anwalt brauchst. :
Selbst wenn nicht, es findet sich im Gesetz und Gesetzgeber und Rechtsprechung gehen davon aus, das der Bürger Gesetze zu kennen hat (bis auf wenige Ausnahmen).
Hallo,
Es tut mir leid für die späte Rückmeldung.
Es sind seit dem 6 Wochen vergangen.
Ich hatte auf dem Amtsgericht ja schon einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt. Da auf dem Amtsgericht kein Anwaltszwang herrscht, bin ich davon ausgegangen, dass ich das Rechtsmittel beim Landgericht auch alleine einreichen darf.
Ich hatte schon beim einlegen des Rechtsmittel mitgeteilt, dass ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt habe und dieser noch nicht genehmigt wäre.
Es muss ja irgendeine Möglichkeit geben, gegen das Teilurteil vorzugehen.
Liebe Grüße
ZitatEs muss ja irgendeine Möglichkeit geben, gegen das Teilurteil vorzugehen. :
Gibt es ja, nächste Instanz, nur ist da Anwaltszwang.
Hallo,
Da das Rechtsmittel ohne Anwalt eingelegt ist die Frist zum einlegen von Rechtsmittel nun abgelaufen.
Liebe Grüße
ZitatDa das Rechtsmittel ohne Anwalt eingelegt ist die Frist zum einlegen von Rechtsmittel nun abgelaufen. :
Und trotzdem lamentierst du hier im Forum rum, statt dich ordentlich juristisch beraten zu lassen von einem Anwalt.
Ich lametier hier nicht herum, sonder ich möchte mich vorab informieren, bevor ein Anwalt aufgesucht wird.
Wo bitte wird lametiert??
Was ist daran bitte schlimm??
Liebe Grüße
Hallo nochmals.
Und noch zu dem Thema mit der Rechtsberatung.
Der Mieter hat schon im Verfahren einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt. Der Antrag ist Monate später noch nicht bearbeitet.
Es ist schwierig ohne Geld und ohne genehmigte Prozesskostenhilfe, eine Rechtsberatung zu erhalten.
Liebe Grüße
Du hast eine Räumungsklage erhalten. Der erste Weg für Menschen mit wenig Geld wäre hier der Mieterverein, aber du hast es alleine durchgezogen und auf ganzer Linie verloren.
Ich sehe hier keine Chance noch etwas zu reißen.
Hallo,
Wie kommst du darauf, dass ich es alleine Durchgezogen habe??
Vielleicht hatte ich einen Anwalt der es für unnötig empfand, irgendetwas vorzutragen.....
Mieter Verein kostet ebenso Geld. Es gibt von der Stadt eine kostenlose Rechtsberatung. Dort war ich auch. Die zwei Anwälte dort waren der gleichen Meinung wie ich, dass es sich um eine unwirksame Kündigung handelt (fehlende Eigentümer Vollmachten). Dem Gericht war dies egal und erklärte die Kündigung als wirksam.
Du machst eigentlich alles, außer auf meine Frage zu antworten.....
ZitatEs muss ja irgendeine Möglichkeit geben, gegen das Teilurteil vorzugehen. :
Diese gab es.
Sie wurde nicht genutzt.
Ende der Fahnenstange.
Hallo,
Ich habe mal etwas von Wiederaufnahmeklage gelesen.
Werde dann morgen mal bei Gericht anfragen.
Trotzdem vielen Dank.
-- Editiert von User am 4. September 2023 23:42
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