Beschädigung einer Kellertüre

16. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Alf80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschädigung einer Kellertüre

Hallo zusammen,

Mieter A wurde vor ein paar ca. vier Wochen von Mieter B (der im Haus eine Eigentumswohnung besitzt) angesprochen das er die Kellertüre beschädigte.

Die Beweise von B waren zwei dunkle Flecken an der Kellertüre die angeblich von den Reifen des Fahrrades von A stammen, als weiteren Beweis nannte B er fragte alle Nachbarn und keiner war dies, also komme nur A in Frage als Nachbar C den Hausflur betrat meinte B gleich hier haben wir den Schuldigen.

A rief am nächsten bei der Hausverwaltung an und klärte des Sachverhalt, Bearbeiterin D meinte das die Anschuldigungen von B nicht haltbar seien.

Nun kam ein Brief des Vermieters von A man solle sich auf die kosten der Instandsetzung vorbereiten.

Welche Optionen hat A nun um sich gegen die falschen Anschuldigungen zu wehren?

Danke für die Antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Alf80):
Nun kam ein Brief des Vermieters von A man solle sich auf die kosten der Instandsetzung vorbereiten.
Der Vermieter kann selbstverständlich die Türe reparieren lassen. Wenn er dann das Geld vom Mieter will, wird er beweisen (!) müssen, dass der Mieter die Türe durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt hat.

Zitat (von Alf80):
Welche Optionen hat A nun um sich gegen die falschen Anschuldigungen zu wehren?
Er muss sich erstmal gar nicht wehren. Wenn der Vermieter Geld fordert, teilt der Mieter dem Vermieter mit, dass er es nicht war und verbietet dem Vermieter explizit, die Kosten aus der Kaution oder der laufenden Miete zu entnehmen. Der Vermieter möge Klage einreichen, wenn er vom Mieter Schadensersatz für die Tür haben möchte.

Dem Mieter sollte jedoch klar sein, dass ein solches Vorgehen kontraproduktiv ist, sollte er tatsächlich der Schuldige sein.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Alf80):
Welche Optionen hat A nun um sich gegen die falschen Anschuldigungen zu wehren?

Ich würde das Schreiben des Vermieters fürs erste glatt ignorieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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