Hallo allerseits,
ich bin kürzlich in eine neue Wohnung gezogen und habe von meiner Vermieterin heute einen "Entwurf" für den Mietvertrag erhalten. Beim Durchlesen dieses Einheitsmietvertrages bin ich über ein paar merkwürdige Ergänzungen gestoßen.
Zum ersten schließt der Vertrag mit meiner Unterschrift eine sog. "generelle Nutzung am Wochenende meinerseits" aus.
Andererseits soll ich mich an den Reparaturkosten des in meiner Wohnung bereitgestellten Fernsehers ab Juli (warum erst Juli?) beteiligen.
Kann mir jemand sagen, was davon rechtens ist und mit welcher Begründung ich diese Vereinbarungen evtl. kippen kann?
Vielen Dank schonmal und einen schönen Abend noch
Beschränkte Nutzung einer Mietwohnung
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
Studentennutzung?
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Also es handelt sich um eine Dachgeschosswohnung im Einfamilienhaus der Vermieterin.
Die Vermieterin ist es aus der Vergangenheit gewohnt, "Wochenendheimfahrer" zu beherbergen und hat sich scheinbar an die wochenendliche Ruhe gewöhnt...
Mich wundert diese Klausel, bin mir aber nicht sicher, ob sie so rechtens ist.
Die Klausel ist natürlich nichtig. Mit Abschluss des Mietvertrags muss Dir der VM zum genannten Datum den vollständigen Besitz der Wohnungen einräumen- das kann er für die WE nicht ausklammern.
Ich würde nicht auf dem Mietvertrag bestehen, das gibt doch nur Ärger. Grundsätzlich würde ich mit einem VM nicht in ein Haus ziehen, erst recht nicht bei nur 2 Wohnungen: Da hat der VM ein erleichtertes Kündigungsrecht und kann Dich ohne Grund kündigen, zwar mit einer verlängerten Kündigungsfrist, aber immerhin.
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"MfG
Susanne
Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."
ähm, moment????
Zuerst in die Wohnung gezogen und jetzt erst den Mietvertrag?
Gruss
Laertes
Hast du die VM mal darauf angesprochen? Vielleicht hat sie versehentlich dieses Formular benutzt, das sie immer für die Studenten bereit gehalten hat.
Die Klausel mit dem TV musst du nicht akzeptieren (kann teuer werden und dein Anteil an den Reparaturkosten sollte auf jeden Fall genau geregelt sein). Lehnst du die Klausel ab, kann es jedoch sein, dass die VM den Fernseher nicht in der Wohnung lässt.
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