Beschränkte Nutzung einer Mietwohnung

1. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
betty_schlumm
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 13x hilfreich)
Beschränkte Nutzung einer Mietwohnung

Hallo allerseits,

ich bin kürzlich in eine neue Wohnung gezogen und habe von meiner Vermieterin heute einen "Entwurf" für den Mietvertrag erhalten. Beim Durchlesen dieses Einheitsmietvertrages bin ich über ein paar merkwürdige Ergänzungen gestoßen.

Zum ersten schließt der Vertrag mit meiner Unterschrift eine sog. "generelle Nutzung am Wochenende meinerseits" aus.

Andererseits soll ich mich an den Reparaturkosten des in meiner Wohnung bereitgestellten Fernsehers ab Juli (warum erst Juli?) beteiligen.

Kann mir jemand sagen, was davon rechtens ist und mit welcher Begründung ich diese Vereinbarungen evtl. kippen kann?

Vielen Dank schonmal und einen schönen Abend noch ;)

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Studentennutzung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
betty_schlumm
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 13x hilfreich)

Also es handelt sich um eine Dachgeschosswohnung im Einfamilienhaus der Vermieterin.
Die Vermieterin ist es aus der Vergangenheit gewohnt, "Wochenendheimfahrer" zu beherbergen und hat sich scheinbar an die wochenendliche Ruhe gewöhnt...

Mich wundert diese Klausel, bin mir aber nicht sicher, ob sie so rechtens ist.

13x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Die Klausel ist natürlich nichtig. Mit Abschluss des Mietvertrags muss Dir der VM zum genannten Datum den vollständigen Besitz der Wohnungen einräumen- das kann er für die WE nicht ausklammern.
Ich würde nicht auf dem Mietvertrag bestehen, das gibt doch nur Ärger. Grundsätzlich würde ich mit einem VM nicht in ein Haus ziehen, erst recht nicht bei nur 2 Wohnungen: Da hat der VM ein erleichtertes Kündigungsrecht und kann Dich ohne Grund kündigen, zwar mit einer verlängerten Kündigungsfrist, aber immerhin.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
laertes
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 3x hilfreich)

ähm, moment????

Zuerst in die Wohnung gezogen und jetzt erst den Mietvertrag?

:???:

Gruss
Laertes

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Hast du die VM mal darauf angesprochen? Vielleicht hat sie versehentlich dieses Formular benutzt, das sie immer für die Studenten bereit gehalten hat.

Die Klausel mit dem TV musst du nicht akzeptieren (kann teuer werden und dein Anteil an den Reparaturkosten sollte auf jeden Fall genau geregelt sein). Lehnst du die Klausel ab, kann es jedoch sein, dass die VM den Fernseher nicht in der Wohnung lässt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.791 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen