Beschwerde gegen Vermieter

19. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
bärchi1805
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschwerde gegen Vermieter

Hallo,

habe da mal ein paar rechtliche Fragen bezüglich einer Beschwerde gegen den Vermieter.

Welche Frist kann ich dem Vermieter in einer Beschwerde setzen, damit dieser den Gerümpel vor der Haustür des Wohnblocks, der dort schon fast 1 Jahr liegt, endlich beseitigt?

Und wie hoch darf ggf. eine Mietminderung aller Mieter im Haus sein?

Wie sinnvoll ist eine Unterschriften-Liste der Mieter für die Beseitigung des Gerümpels?

Was muss ich beim Aufbau des Beschwerde-Schreibens beachten? Habt Ihr Tipps für mich?

Würde mich über eine schnelle Beantwortung meiner Fragen freuen.

Fragen zur Miete?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. hallo, bärchi, du willst dich ja ganz genau absichern.
ich würde eine gemeinsame aktion aller mieter für die beste vorgehensweise halten - da kann der vm nur allen böse sein.
eine beschwerde sollte so sachlich als möglich sein, die beeinträchtigung der mietsache muss deutlich werden, und sie sollte keinen fall beschimpfungen enthalten. als frist sollte ein monat langen. eine mietminderung muss erst einmal angekündigt sein.
- eigentlich alles keine rechtsfragen, sondern fragen des umgangs -

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#2
 Von 
bärchi1805
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

dankeschön für deine antwort.
aber wie meinst du das hier:
"eine mietminderung muss erst einmal angekündigt sein."

kann man nicht in einer Beschwerde mit einer Mietminderung aller Mieter drohen?

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#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Der VM muß die Möglichkeit haben, den Schaden abzustellen, darum eine Frist im Schreiben angeben. Das eine Mietminderung aller Mieter nach verstreichen der Frist angedroht wird, darf auch im Schreiben erwähnt werden.

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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"

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#4
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo bärchi, kommt aber auch darauf an, von wem der Müll ist. Wenn dieser Müll nämlich von irgendwelchen Mietern stammt, dann ist der Vermieter berechtigt, die Kosten auf den ganzen Wohnblock umzulegen.

In diesem Falle wäre es vielleicht sogar günstiger, wenn alle Mieter zusammenlegen, und den Müll gleich auf die günstigste Art und Weise beseitigen lassen.

Sollte der Müll aber vom Vermieter stammen, solltest Du so verfahren, wie meine Vorgänger bereits geschrieben haben.

Was ist das eigentlich für ein Gerümpel (Art und Menge)?

Gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#5
 Von 
stefansky
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 25x hilfreich)

Eirene, es stimmt nicht daß eine Mietminderung erst gemacht werden kann, wenn der Vermieter die Frist verstreichen läßt. Man kann die Miete ab sofort mindern, muß dies aber schriftlich ankündigen. Problem ist aber hier daß der Müll schon so lange da liegt und geduldet wurde.

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#6
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)
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#7
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Gerümpel muss ja nicht gleich Müll sein. Vielleicht ist es sogar moderne Kunst.
Inwieweit sind denn die Mieter dadurch beeinträchtigt, dass etwas im Vorgarten?/Eingangsbereich liegt?
Sind Fluchtwege verstellt (Feuerwehr kontrolliert das gerne)?

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#9
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

sorry,
hab mich irgendwie verlesen.
gruss,
kristijan

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#10
 Von 
stefansky
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 25x hilfreich)

Für den Fragesteller wär es hilfreich wenn du jetzt mal schreibst, wo du dich verlesen hast und was nu Quatsch ist. Würd mich jetzt schon interessieren, warum du meinst daß man erst die Frist abwarten muß. Ist mir völlig neu.

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#11
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

quote:
...kann die Miete ab sofort mindern, muß dies aber schriftlich ankündigen


diesen teil von stefansky habe ich überlesen!:(

ich bin aber der meinung, dass das gerümpel vor der haustür, welches seit über 1 jahr hingenommen wurde, nicht zur mietminderung berechtigt.
gruss,
kristijan

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#12
 Von 
stefansky
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 25x hilfreich)

Jo, das glaub ich auch.

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#13
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)
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#14
 Von 
bärchi1805
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

es handelt sich um ein baugerüst, schalltafeln, einem gartengerät und zubehör. wurde alles auf einem gartenteil verteilt. dadurch besteht eine große verletzungsgefahr für kinder, es entsteht dreck und der teil des gartens ist nicht nutzbar.

es sind definitiv gegenstände vom vermieter. es wurde immer wieder von diesem zugesichert, das alles entfernt wird, aber es kam nie dazu.

schreiben ist jetzt raus, mal schauen, ob er sich nun verpflichtet sieht, wieder für sauberkeit zu sorgen.

bezüglich der mietminderung, um wieviel prozent haben wir denn das recht die miete zu mindern?? gibts dazu ein gesetz?

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#15
 Von 
bärchi1805
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

bezüglich der mietminderung, um wieviel prozent haben wir denn das recht die miete zu mindern?? gibts dazu ein gesetz? oder ist das egal wie hoch die Mietminderung ist?

Würde mich freuen, dazu von euch eine Antwort zu erhalten.

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#16
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo, ist schwierig zu beurteilen, aber so ca.5-10% würde ich für angemessen halten. Wie das ein Gericht sieht, kann ich leider nicht vorhersagen.

Am Besten setzt ihr alle dem Vermieter eine letzte Frist unter Androhung der Mietminderung in Höhe von 10%. Das Geld solltet Ihr aber auf einem gesonderten Konto bereithalten. Der VM wird natürlich Klage einreichen, und wenn das Gericht dann feststellt, daß die Mietminderung zu hoch ist, habt Ihr das Geld auf jeden Fall parat.

Im Übrigen kann der VM nicht wegen Zahlungsrückständen kündigen, auch wenn die Minderung versehentlich zu hoch war.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#17
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@AVALON

mh...und wenn der Zahlungsrückstand 2 MM übersteigt? Kann der VM dann nicht kündigen, fristlos ??



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"

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#18
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Nun ja, da er dann 20 Monate gewartet hätte, würde er auch nicht kündigen können, weil das Gericht dann wahrscheinlich ein stillschweigendes Einverständnis des VM annehmen könnte. Ihr übt euer gesetzlich verankertes Rückbehaltungsrecht aus, um den VM zu veranlassen einen Mangel abzustellen. Wenn er dann die lieber auf einen Teil der Miete verzichtet, als den Mangel abzzstellen, ist das sein gutes Recht.

Wirtschaftlich gesehen, wird es allerdings mit Sicherheit nicht so weit kommen. Der VM wird ja nicht so dumm sein, auf tausende von Euronen zu verzichten.

Gruß
avalon 2006


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