Beseitigung von Einbauten des Vermieters

7. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
judith509
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Beseitigung von Einbauten des Vermieters

Ich habe Fristgerecht zum 31.07 gekündigt. Nach der Vorabnahme durch einen Angestellten der Wohnungsgesellschaft wurde mir mitgeteilt, dass ich diverse Einbauten zu entfernen habe. Nun handelt es sich jedoch bei einigen um Einbauten die der Vermieter selbst durchgeführt hat.
So verlangt er, dass ich Klebefließen im Badezimmer zu entfernen habe, des weitern muss ich die Küche entfernen die bereits seit Ende der 80iger Jahren Bestandteil der Wohnung ist und von Mieter zu Mieter übergangenen ist, wohlgemerkt ohne eine Ablöse dafür zu zahlen.

Ein weiterer Streitpunkt ist das Auszugsdatum. Ich habe wie oben bereits erwähnt fristgerecht gekündigt. Um eine doppelte Belastung zu vermeiden, habe ich vorgeschlagen die Übergabe der Wohnung eventuell früher als geplant durchzuführen.
Nachdem jetzt ein Nachmieter gefunden wurde, der bereits zum 15. des folge Monats einziehen möchte, werde ich plötzlich genötigt noch früher auszuziehen, weil Renovierungsarbeiten durchgeführt werden sollen. Auch wird mir eine Wohnungsübergabe an einem Samstag verweigert.

Wie sieht hier die rechtliche Lage aus. Ist eine Wohnungsübergabe samstags überhaupt möglich? Wie sieht es mit den Einbauten aus? Was ist mit der anteiligen Miete, wenn doch renoviert wird, in dem Zeitraum in dem ich eigentlich noch Mieter bin und mir somit der Gebrauch der Wohnung verwehrt wird, muss ich diese doch eigentlich erstattet bekommen.

Ich weiß es ist ein langer Text. Würde mich trotzdem über Beiträge freuen!!!



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Hinsichtlich der Einbauten ist zu prüfen was im MV zu Zustand der Wohnung festgehalten ist!
Ansonsten kann die Wohnung natürlich bis zum Vertragsende weitergenutzt werden.
Übergabe ist ja nicht zwingend, bietet aber für beite Seiten Sicherheit. Natürlich sollte man sich auf ein Termin einigen, der für beide passt.
Ansonste Schlüssel zum Kündigungsdatum in den Briefkasten des VM mit Zeugen und vorher Zustand der Wohnung zur eigenen
Sicherheit dokumentieren.

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#2
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Um eine doppelte Belastung zu vermeiden, habe ich vorgeschlagen die Übergabe der Wohnung eventuell früher als geplant durchzuführen.

Und jetzt reicht der kleine Finger nicht ?

Im Rahmen einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung kann praktisch ALLES vereinbart werden.

Wer dabei Forderungen des VM als Nötigung empfindet, muß eben die Kündigungsfrist voll aussitzen.



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#3
 Von 
judith509
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht ja auch um die generelle Frage ob der Vermieter mich nötigen kann früher auszuziehen. Ich habe kein Problem damit die Schlüssel erst am 31.07 zu übergeben, aber der Vermieter, weil er Renovierungsarbeiten durchführen möchte um die Wohnung möglichst schnell wieder zu Vermieten. Wer hier wem den kleinen Finger reicht ist wohl eher die Frage.....
Es handelt sich auch nicht um eine einvernehmliche Vertragsauflösung sondern um eine ordentliche Kündigung.

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#4
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
der bereits zum 15. des folge Monats einziehen möchte

Kannst Du das Datum mal ein wenig präziser formulieren ?



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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es scheinen auch keine Einbauten des Vermieters zu sein. Sondern einfach Einbauten des Vormieters.

wirdwerden

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#6
 Von 
judith509
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Nachmieter soll zum 15.08.2011 einziehen. Was mich ja eigentlich gar nicht mehr tangiert, es geht ja nur um die Renovierung die bereits beginnen soll, wenn ich noch Mieter der Wohnung bin, es sei denn ich übergebe die Wohnung früher.

Bei den Einbauten handelt es sich um Einbauten des Vermieters, die Küche gehört noch zur Erstaustattung der Wohnung und wurde nie entfernt bzw. erneuert. Auch die Klebefließen wurden vom Vermieter angebracht, ansonsten würde ich mich ja nicht querstellen was das entfernen der Möbel bzw. Fließen betrifft.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Was steht im Mietvertrag zur Küchenausstattung? Wurde irgendetwas zur Küche im Übergabeprotokoll vermerkt?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
Bei den Einbauten handelt es sich um Einbauten des Vermieters,

Jetzt stellt sich ganz real nur noch des Problem des Mieters genau DAS zu beweisen ...



quote:
Es geht ja auch um die generelle Frage ob der Vermieter mich nötigen kann früher auszuziehen.

Definitiv nicht.
Du kannst die Wohnung bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist nutzen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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