Beseitigung von Mietmängeln ohne Erfolg - Miete mindern möglich?

2. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Padded
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 4x hilfreich)
Beseitigung von Mietmängeln ohne Erfolg - Miete mindern möglich?

Liebe Mitglieder,

vielleicht kann mir jemand hier helfen oder hat einen Tipp wie ich bei meinem Problem vorgehen sollte:

Seit Mietbeginn und Einzug vor ca. 8 Monaten versuche ich offene Mängel in meiner Neubau-Wohnung beseitigen zu lassen. Im Übergabeprotokoll sind keine Mängel vermerkt, diese haben sich entweder erst nach gewisser Zeit herausgestellt oder sind neu entstanden, bzw. bei Übergabe gar nicht bemerkt worden. Für alle bei Übergabe offenen Probleme hieß es, dass diese noch in den ersten 2 Wochen nach Einzug beseitigt werden.

Leider bisher alles ohne Erfolg, nach einem Wechsel des Eigentümers (GmbH) und der hier zuständigen Hausverwaltung ist diese leider so gut wie nie zu erreichen, ruft auch nicht zurück oder vertröstet mich nur im Sinne von „Wir kümmern uns darum". Es scheint als hätte der alte Eigentümer alles ignoriert und einfach Zusagen gemacht, weil von Anfang an klar war dass der Gebäudekomplex verkauft werden soll.

Eine erste Frist für die Mängelbeseitigung wurde bereits bei Wohnungsübergabe mit dem zuständigen Mitarbeiter des alten Eigentümers besprochen, leider nur Mündlich bestätigt. Hier hieß es, dass alle Probleme umgehend beseitigt werden. Kurz darauf erfolgte die Meldung auch schriftlich per E-Mail. Die Hausverwaltung wurde darin über alle offenen Mängel informiert und um umgehende Beseitigung gebeten.
Direkt an den neuen Eigentümer bzw. dessen Verwaltung erfolgte eine erste Auflistung der Mängel mit der bitte um umgehende Beseitigung am 20. Dezember 2023 per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt stand ich mit dem zuständigen Mitarbeiter mehrfach in Kontakt, ohne, dass etwas passiert ist.

Folgend eine kurze Auflistung der Mängel:

• Fehlende Feuer-/Rauchmelder in der gesamten Neubau-Wohnung

• Kleiner Wasserschaden Arbeitszimmer (Wasserflecken (Wasserschaden) an Wand)

• Defekte Fußbodenheizung (Fehler beim Anschluss - Behoben erst Ende Februar/Anfang März, 5 Monate nach Einzug)

• Tauben an Schlaf- und Arbeitszimmerfenster (Balkon und Schrägfenster voll mit Taubenkot. Tauben nisten auch unter der Dachverkleidung )

• Küchenfenster undicht (Zugluft durch Fugen am Fenster, Wind und Lärm kommt deutlich spürbar durch die Fenster Verkleidungen; Fenster lässt sich nicht richtig schließen & öffnen)

• Mäßiger Schimmelbefall im Bad (Fugen der Duschwanne - Kann nicht durch Trockenwischen beseitigt werden)

• Keinerlei Lüftungsmöglichkeit im Arbeitszimmer durch zugebautes Fenster (Keine ausreichende Lüftungsmöglichkeit durch komplett zugebautes Fenster (Sicherheitsscheibe). Wurde bei Übergabe bemängelt und sollte angepasst werden)

• Ständig Hundeurin in der Tiefgarage durch andere Mieter



Ich möchte hier wohnen bleiben und keinen großen Streit mit der Hausverwaltung, jedoch sehe ich auch nicht ein, die volle vereinbarte Miete zu bezahlen wenn die Mängel vorliegen und einfach nicht beseitigt werden.

Ein Vorschlag meinerseits an die Hausverwaltung die Miete solange fairerweise zu mindern bis die Mängel beseitigt wurden steht seit 1 Monat noch zur Antwort offen. Durch den Wechsel des Eigentümers mussten alle Lastschriftmandate wieder gelöscht werden, es sind daher nun noch die Mieten der letzten 6. Monate offen. Gestern habe ich eine Zahlungsaufforderung erhalten, würde aber gerne erst abklären ob die Miete gemindert sollte, da es wohl Rückwirkend schwer bzw. unmöglich sein dürfte, die Minderung durchzusetzen wenn bereits alles bezahlt ist.

Was kann ich tun, soll ich die Miete selber mindern, Anwalt einschalten, etc.?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123957 Beiträge, 40300x hilfreich)

Zitat (von Padded):
schriftlich per E-Mail.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Padded):
um umgehende Beseitigung gebeten.

Bitten muss keiner erfüllen – nicht mal Weihnachtmann und Christkind. Und bei den letztgenannten ist es ja immerhin deren Job …



Gab es denn schon gerichtsfeste Kommunikation? Oder immer nur Bitten in Mails die nicht angekommen sind?



Zitat (von Padded):
Was kann ich tun, soll ich die Miete selber mindern, Anwalt einschalten, etc.?

Da zu viel geminderte Miete zur (fristlosen) Kündigung der Wohnung führen kann, sollte man das immer versierte Fachleute machen lassen.

Man sollte auch bedenken, das durch die Minderung die Probleme nicht weggehen, insfern wäre auch über eine Selbstvornahme bei den Beseitigungspflichtigen Mängeln unter Verrechnung mit der Miete nachzudenken.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5226 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Padded):
Durch den Wechsel des Eigentümers mussten alle Lastschriftmandate wieder gelöscht werden, es sind daher nun noch die Mieten der letzten 6. Monate offen.


Hoppala, wie kann das sein?

Zitat (von Padded):
Gestern habe ich eine Zahlungsaufforderung erhalten, würde aber gerne erst abklären ob die Miete gemindert sollte, da es wohl Rückwirkend schwer bzw. unmöglich sein dürfte, die Minderung durchzusetzen wenn bereits alles bezahlt ist.


Hier würde ich sofort zahlen, unter Vorbehalt.

Danach Mieterschutz oder Anwalt und zwar zz (ziemlich zügig)

0x Hilfreiche Antwort

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