Hallo,
habe eine Frage: Wir leben in einem Mehrfamilienhaus, wo immer wieder Leute ein- und ausziehen.
Im Dachboden und Keller sind diverse Sperrmüllgegenstände, die bereits vor meinem Einzug dort gewesen sind.
Es kann durchaus sein, dass es keinem der derzeitigen Mieter gehört sondern irgendeinem früheren Mieter, der sie hier einfach liegen gelassen hat. Ich gehe eher davon aus, weil dies jetzt die 2. Warnung vom Vermieter ist, die Gegenstände zu entfernen, es tat sich damals nicht viel. Einiges wurde weg gebracht aber einiges steht noch dort.
Auf jeden Fall hat die Wohnungsgesellschaft (zugleich Vermieter) ein paar Tage Frist gesetzt, diese Sachen weg zu tun, ansonsten wird er eine Firma beauftragen, die wir dann bezahlen dürfen.
Ich fühle mich in keinster Weise betroffen, habe weder Lust, hochschwanger Sperrmüll aus dem 5. Stock zu entsorgen noch für andere die Entsorgung ihres Drecks zu zahlen.
Was soll ich tun? Sollen wir Nachbarn uns zusammentun und Klarheit schaffen (muss dazu sagen, nicht alle Mieter sind ehrlich), von daher weiß ich nicht, ob das viel bringt.
Problempunkt: Die Verwarnung habe ich selbst erst gestern gelesen und die Frist läuft heute ab! Toll :-)
Danke
-- Editiert von hiseba am 20.11.2006 11:00:11
Beseitigung von fremdem Sperrmüll im Dach wird uns in Rechnung gestellt..
20. November 2006
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Frage vom 20. November 2006 | 10:57
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 4x hilfreich)
Beseitigung von fremdem Sperrmüll im Dach wird uns in Rechnung gestellt..
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#1
Antwort vom 20. November 2006 | 19:51
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Er kann Euch ja die Sache in Rechnung stellen, aber wenn Ihr nicht bezahlt, was will er dann machen ? Er muss schon nachweisen, daß das der Sperrmüll von Euch ist.
Gruß
Michael
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