Besenrein ???

14. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jannica
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Besenrein ???


Hallo!

Was heisst Besenrein genau ?
Habe in 5 Tagen WHG-Übergabe.
Wohne erst seit 2007 in der Wohnung, also waren meiner Ansicht nach keine Schönheitsreparaturen fällig.
Lt. Mietvertrag steht,
"beim Auszug frisch weiss gestrichen"
Letzte Woche stand aber in der Räumungsklage "die Wohnung wäre geräumt und Besenrein herrauszugeben".

Was heisst nun besenrein genau ?????????
Ausserdenm sagte eine Bekannte,das ein Mieter nach Auszug nicht mehr renovieren muss,das sei Sache des Vermieters.

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Es gilt die Vereinbarung in Mietvertrag, ob die Renovierung dem Mieter verpflichtet wird.
diese Vereinbarung könnte aber auch wegen Starre ungültig sein.

Besenrein heißt sauber wie wenn normal sauberer Mensch drin wohnen und die Wohnung regelmäßig reinigen würde.
Z.B. Bad, WC, Küche, Boden vor 1 Tag gereinigt, Fenster und Türen frühestens vor 1 Woche geputzt worden.







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#3
 Von 
Jannica
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Wohnung wurde kurz vor meinem Einzug(ca 4 Monate vorher) noch vom Vormieter in hellen Farben gestrichen.
Habe sie dann so übernommen - lt. Mietvertrag will Vermieter sie aber weiss gestrichen zurück.
Aber lt. Schönheitsreparatur(3,5,7 Jahre) die ebenfalls im Mietvertrag stehen, bin ich nicht dazu verpflichtet, da ich noch keine 3 Jahre in der Wohnung wohne.
Nur leider weisen die Tapeten/Farben schon Gebrauchtspuren auf, vieles durch Schimmel und Feuchtigkeit entstanden.
Übermalen kann ich nicht, da ich diese angerührte passenden Farben nicht habe.

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wieso muß Du nach gerade 4 Monaten wieder raus ? Miete seit Einzug nicht bezahlt ?

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#5
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Meiner Ansicht nach muss nicht gestrichen werden. Sauber die Wohnung hinterlassen... Wenn es sogar eine Räumungsklage gibt, dann vermute ich mal, der VM ist nur froh, wenn der Mieter draussen ist.

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