Besichtigung Vermieter

26. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Patty01
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 10x hilfreich)
Besichtigung Vermieter

Hallo zusammen,

der Vermieter hatte dem Mieter eine Besichtigung angekündigt. Die Begehung sollte zusammen mit einem Handwerker erfolgen. Der Mieter hatte nach dem Grund der Besichtigung gefragt. Antwort: die Fenster (ca. 5 Jahre alt) sollen auf energetische Aspekte überprüft werden.

Da der Mieter den Grund für vorgeschoben hielt, und der Termin auch nicht passte, bat der Mieter darum, nach Aktenlage (Kaufbeleg Fenster) zu gehen und auf die Besichtigung zu verzichten. Der Vermieter erwiderte jedoch, dass die Besichtigung durch den Handwerker für die Erbringung seiner Diensleistung unumgehbar sei und er nur diesen einen Termin anzubieten hat. Da dies äußerst energisch vorgetragen wurde, nahm der Mieter zähneknirschend, aber mit dem Hinweis, dass er die Notwendigkeit nicht erkennen kann, und extra seine Termine verschieben muss, hin. Er hatte Bedenken, dass sonst Schadensersatzforderungen auf ihn zukommen könnten.

Im Nachhinein kam heraus, dass von Seiten des Dienstleisters eine Begehung nicht unbedingt notwendig gewesen wäre und er zeitnah auch noch andere Termine ermöglichen könnte.

Nun fragt sich der Mieter, ob das Verhalten des Vermieters nur moralisch oder doch auch juristisch nicht korrekt war. Aus Sicht des Mieters hat er sich unter Vortäuschung falscher Tatsachen Zugang beim Mieter verschafft. Zu einem Termin, der absolut ungelegen kam. Kann der Vermieter abgemahnt werden oder dazu angehalten werden, ein solches Verhalten in Zukunft zu unterlassen?

Kann der Mieter in Zukunft "komische Termine" wegen dieses Vorfalls ablehnen und z.B. wegen des Vorfalls in Zukunft auf Beweise für die Behauptungen des Vermieters bestehen, bevor er die Wohnung betritt?

VG, Patty

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Juristisch korrekt, den Grund halte ich auch nicht für vorgeschoben. Ich frage mich, wie SIe zu der Aussage des Fensterbauers gekommen sind. Wie der Mieter das sieht ist seine private Sache, der Eigentümer hat sich eine Übersicht über den Ist-Zustand unter energetischem Aspekt ( evtl. anstehenden Dämmung des Hauses ?) angesehen. Den Termin selber allerdings hätte man auch verlegen können, wenn er tatsächlicht passt, anscheinend hat ja dann doch alles geklappt. Schadensersatzansprüche bezgl. einer Terminsumlegung hätte er nicht gehabt (der VM).

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Patty01):
Kann der Vermieter abgemahnt werden oder dazu angehalten werden, ein solches Verhalten in Zukunft zu unterlassen?
Und was genau sollte die Androhung sein, wenn er nächstes Mal wieder versucht, einen Grund vorzuschreiben? Auszug? ;)

Es ist nicht soo schlecht, wenn sich der Fensterbauer dennoch einen Eindruck verschafft - möglicherweise steht alles mit Möbeln, Technikkram oder schlimmstenfalls Müll voll, sowas muß man auch einkalkulieren...ggf Schimmel, der sollte dann auch behandelt werden, etc. Gründe gibt es viele - und der Vermieter darf sich sowieso in Abständen einen Überblick über den Zustand seines Eigentums verschaffen. Also wenn der Vermieter nicht alle 2 Wochen auf der Matte steht, und man nichts zu verbergen hat, warum willigt man nicht einfach ein? Es gibt wirklich bessere Gründe, einen Streit vom Zaun zu brechen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
und der Vermieter darf sich sowieso in Abständen einen Überblick über den Zustand seines Eigentums verschaffen.


Ne darf er nicht, es sei denn er hat einen hinreichenden Grund ;)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ne darf er nicht,

Aber sicher doch, natürlich darf er das. Wenn der Mieter ihn gewähren lässt.



Zitat (von Patty01):
Nun fragt sich der Mieter, ob das Verhalten des Vermieters nur moralisch oder doch auch juristisch nicht korrekt war.

Über das moralische kann man noch diskutieren, es ist nicht nett mangelndes Selbstbewusstsein des Gegenüber auszunutzen.
Juristisch ist da nichts zu sehen, wo man ansetzen könnte.



Zitat (von Patty01):
Kann der Vermieter abgemahnt werden oder dazu angehalten werden, ein solches Verhalten in Zukunft zu unterlassen?

Abmahnen kann in Deutschland jeder jeden wegen allem. Nur wäre eine Abmahnung hier sinnlos, da die Erfolgsaussichten gegen 0 tendieren.
Er kann auch angehalten werden, ein solches Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Nur ist halt das Problem, das man solcehn Bitten nicht folgen muss.



Zitat (von Patty01):
Kann der Mieter in Zukunft "komische Termine" wegen dieses Vorfalls ablehnen und z.B. wegen des Vorfalls in Zukunft auf Beweise für die Behauptungen des Vermieters bestehen, bevor er die Wohnung betritt?

Bestehen kann man auf vieles. Aber das Probelm ist das bekommen bzw. durchsetzen.
Als erstes sollte man sich mal nicht vom Vermieter und dem "es gibt keine andere Möglichkeit" verunsichern lassen. Termine die keine Notfälle sind, sind stets in Absimmung mit den Belangen des Mieters zu legen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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