Besichtigung durch Nachmieter

5. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
micha1234
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Besichtigung durch Nachmieter

unsere Mieterin hat per Ende August gekündigt.
Wir haben konkret vier Mietinteressenten die die Wohnung gerne besichtigen würden.
Unsere Mieterin ist erst am Ende des Monalts bereit Nachmieter zu empfangen.
Damit würden unsere Bemühungen der vier Mietinteressenten zu Nichte gemacht werden.
Wir haben bereits jetzt 2 Tage Zeit investiert für Annoncen schalten, 13 Fragen beantworten
Wer will schon drei Wochen auf eine Besichtigung warten!? Im übrigen müssen ja Mieter auch kündigen und haben ja so jetzt schon eine Monatsmiete dopoelt zu bezahlen. Am Ende des Monats wären es ja dann schon zwei Monatsmieten.
Wir haben ein konkretes Interesse daran daß wir sofort weitervermieten.
Die Mieterin verweist auf ihre Risikoschwangerschaft wonach Sie befugt wäre das von ihr gekündigte Mietverhältnis da Sie zu ihren Eltern zieht zu verlängern.
Welche Rechte haben wir?
Im Übrigen ist edas Mietverhältnis von zwei Personen geschlossen, also auch ihr Mann ist berücksichtigt.
Das Mietverhältnis endet ca. 14 Tage vor ihrer Entbindung.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ihr habt das Recht auf Besichtigungstermine in Absprache mit der Mieterin. Sie brauch dabei nicht persönlich anwesend zu sein und auf ihre Belange ist Rücksicht zu nehmen. Wenn sie also einen oder zwei Termine pro Woche vorgibt, dann würde das wohl genügen.
Wenn sie aber, wie hier, gar keine Besichtigungen zulässt, macht sie sich schadenersatzpflichtig, da sie ja die Weitervermietung praktisch unmöglich macht.

Ich würde an eurer Stelle die Mieter (beide!) gerichtsfest dazu auffordern, euch wöchentlich eine Stunde Besichtigung zu ermöglichen. Dabei gleich ein paar Terminvorschläge machen, gegebenenfalls Flexibilität zeigen. In dem Schreiben auch eine Frist setzen, bis zu der die Termine zu nennen sind und das Verlangen nach Schadenersatz androhen, wenn der Termin verweigert wird.

Aus einer Schwangerschaft wachsen keine Sonderrechte und wenn die Mieterin selbst gekündigt hat, dann wusste sie bei der Kündigung ja schon den wahrscheinlichen Entbindungstermin - ist also voll ihrer Risikosphäre zuzuordnen. Besonderem Stress ist sie durch eine Besichtigung, die sie ja nur passiv zulassen muss (Aufräumen kann nicht verlangt werden!) nicht ausgesetzt, eine Gesundheitsgefahr sollte also nicht bestehen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von micha1234):
Die Mieterin verweist auf ihre Risikoschwangerschaft wonach Sie befugt wäre das von ihr gekündigte Mietverhältnis da Sie zu ihren Eltern zieht zu verlängern.


Für diese Behauptung, besser diesen Dummfug, soll sie doch bitte mal die Rechtsgrundlage nennen.


Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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