Besichtigung für Nachmieter

2. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Rechtsfragenuser
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Besichtigung für Nachmieter

Hallo zusammen,
wenn ich einen Besichtigungstermin für Mietinteressenten nicht gewähren kann aus persönlichen Gründen, aber einen alternativen Termin gebe, muss ich dann eine Begründung angeben, warum ich meinem Vermieter den eigentlichen Termin nicht geben kann?

vielen Dank für eure Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Rechsfragenuser):
Hallo zusammen,
wenn ich einen Besichtigungstermin für Mietinteressenten nicht gewähren kann aus persönlichen Gründen, aber einen alternativen Termin gebe, muss ich dann eine Begründung angeben, warum ich meinem Vermieter den eigentlichen Termin nicht geben kann?

vielen Dank für eure Hilfe


Du musst keine Begründung angeben.

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